Du kannst diese Vorsteuer als solches nicht buchen, buch den Komplettbetrag mit 0% Steuer. Warum hast du deine USt.-ID nicht angegeben?
Hallo alle miteinander,
habe wieder mal ein Problem:
Habe Ware in Österreich gekauft, habe auch eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener 20 % MWSt. Wie verbuche ich das nun? Arbeite mit Lexware Buchhaltung, da gibt es keine 20 % Vorsteuer. Oder buche ich das ganz ohne Steuer? Oder muß ich erst ein neues Vorsteuerkonto anlegen? Was muß ich beachten? Wie gehe ich vor?
HIIIIIIIIIILFE
Vielen lieben Dank im Voraus!!!!!!!!!!!!![]()
Du kannst diese Vorsteuer als solches nicht buchen, buch den Komplettbetrag mit 0% Steuer. Warum hast du deine USt.-ID nicht angegeben?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Genau, vom deutschen FA kannst du (im Normalfall) auch nur deutsche USt. erstattet bekommen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Herzlichen Dank, Du hast mir sehr geholfen!!!![]()
Du kannst Du Umsatzsteuer nur in Österreich erstatten lassen, da ist die Wahrscheinlichkeit aber groß, dass es den Aufwand nicht wert ist wege eines Einkaufes.
ThomasMo: das ist falsch, ab dem 1.1.10 kannst du auch dir diese 2009 EU-Rechnungen beim BZST in Deutschland erstatten lassen, allerdings muss der USt. Betrag größer als 50 Euro sein.
http://www.bzst.bund.de/003_menue_li...ern/index.html
Und wenn man sich das durchliest, wird es (wie immer) nicht unbedingt einfacher.
Ach Mann, lass sie doch endlich mal einfache Regelungen treffen :-(
Hallo Kimilein,
es geht auch einfachen z.B. unter Menüpunkt: Verwaltung --> Kontenverwaltung --> ein neuen Aufwandskonto & ein Vorsteuerkonto anlegen, am besten das Originalkonto jeweils kopieren, und den entsprechenden Vorsteurkonto zuordnen (Original markieren, kopieren, die 20% hinterlegen... schon ist es erledigt.
Notfalls, in der Musterfirma am besten durchtesten ;-))
Mit freundlichen Grüßen,
Anton Varga
FBSav
www.fbs-varga.de
Ein Kompromiss, das ist die Kunst, einen Kuchen so zu teilen, daß jeder meint, er habe das größte Stück bekommen.
(Ludwig Erhard, dt. Politiker, 1897-1977)
mit freundlichen Grüßen
Lexhelfer
Lexware Schulungen, Beratungen & Support
www.fbs-varga.de
“Mich interessiert vor allem die Zukunft, denn das ist die Zeit, in der ich leben werde.” (Albert Einstein)
Ich hole den Beitrag mal aus gegebenen Anlass hoch..
Ich habe eine Rechnung bekommen und nutze kein Lexware o.ä..Ich habe jetzt mehrmals gelesen, daß die Rechnung mit ausgw.20%iger Mwst aus Österreich nicht Vst-Abzugsberechtigt ist, sondern einfach als komplette Netto-Ausgabe geltend gemacht wird..was hat dann aber das Feld 61 aus der Zeile 56 der EÜR für eine Bewandnis? Ich habe schon den genannten Link versucht zu nutzen, jedoch steige ich da gar nicht durch..es handelt sich um ~600€ 20%ige Mwst..
darin handelt es sich um 'vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen' (§15 Abs. 1Satz 1 Nr.UStG)
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
dafür brauch ich dann so eine BZSt-Nummer..in der hilfe steht dazu nur: Die BZSt-Nummer ist eine interne Ordnungsnummer, vergleichbar mit der Steuernummer, die unter anderem für die Registrierung im BZStOnline-Portal benötigt wid. Sie ist auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern erhältlich.
Wo aber das Formular dazu zu finden ist, wird nicht angegeben..
aber meine Frage die sich jetzt aufwirft..in er EÜR wird ja bei Vorsteuerbeträgen kein Unterschied gemacht, ob die normal oder ermäßigt geleistet wurden..wird dann nicht auch bei vorsteuerbeträgen aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen' (§15 Abs. 1Satz 1 Nr.UStG) auch keine Vorgabe gemacht?
Hallo,
unter folgenden Link, kannst Du es beantragen:
http://www.bzst.bund.de/003_menue_li...0&%24context=0
hoffe, damit kommst nun weiter ;-))
netten Gruß
A. Varga
mit freundlichen Grüßen
Lexhelfer
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