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Thema: Rechnung aus Österreich

  1. #1
    TP-Junior Kimilein macht alles soweit korrekt
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    Rechnung aus Österreich

    Hallo alle miteinander,

    habe wieder mal ein Problem:
    Habe Ware in Österreich gekauft, habe auch eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener 20 % MWSt. Wie verbuche ich das nun? Arbeite mit Lexware Buchhaltung, da gibt es keine 20 % Vorsteuer. Oder buche ich das ganz ohne Steuer? Oder muß ich erst ein neues Vorsteuerkonto anlegen? Was muß ich beachten? Wie gehe ich vor?
    HIIIIIIIIIILFE
    Vielen lieben Dank im Voraus!!!!!!!!!!!!

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Du kannst diese Vorsteuer als solches nicht buchen, buch den Komplettbetrag mit 0% Steuer. Warum hast du deine USt.-ID nicht angegeben?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior Kimilein macht alles soweit korrekt
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    Als Erstes: Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Warum hast du deine USt.-ID nicht angegeben?
    Wo soll ich die denn angeben? Das ist eine ganz normale Rechnung, wie auch bei uns. Bekomme ich die Steuer also nicht zurück?

    LG

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Genau, vom deutschen FA kannst du (im Normalfall) auch nur deutsche USt. erstattet bekommen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior Kimilein macht alles soweit korrekt
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    Herzlichen Dank, Du hast mir sehr geholfen!!!

  6. #6
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Du kannst Du Umsatzsteuer nur in Österreich erstatten lassen, da ist die Wahrscheinlichkeit aber groß, dass es den Aufwand nicht wert ist wege eines Einkaufes.

  7. #7
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    ThomasMo: das ist falsch, ab dem 1.1.10 kannst du auch dir diese 2009 EU-Rechnungen beim BZST in Deutschland erstatten lassen, allerdings muss der USt. Betrag größer als 50 Euro sein.

    http://www.bzst.bund.de/003_menue_li...ern/index.html

  8. #8
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Und wenn man sich das durchliest, wird es (wie immer) nicht unbedingt einfacher.
    Ach Mann, lass sie doch endlich mal einfache Regelungen treffen :-(

  9. #9
    TP-Member Lexhelfer ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    VST.- aus Österreich... im Buchhalter

    Hallo Kimilein,

    es geht auch einfachen z.B. unter Menüpunkt: Verwaltung --> Kontenverwaltung --> ein neuen Aufwandskonto & ein Vorsteuerkonto anlegen, am besten das Originalkonto jeweils kopieren, und den entsprechenden Vorsteurkonto zuordnen (Original markieren, kopieren, die 20% hinterlegen... schon ist es erledigt.

    Notfalls, in der Musterfirma am besten durchtesten ;-))


    Mit freundlichen Grüßen,
    Anton Varga
    FBSav
    www.fbs-varga.de


    Ein Kompromiss, das ist die Kunst, einen Kuchen so zu teilen, daß jeder meint, er habe das größte Stück bekommen.
    (Ludwig Erhard, dt. Politiker, 1897-1977)


    Zitat Zitat von Kimilein Beitrag anzeigen
    Hallo alle miteinander,

    habe wieder mal ein Problem:
    Habe Ware in Österreich gekauft, habe auch eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener 20 % MWSt. Wie verbuche ich das nun? Arbeite mit Lexware Buchhaltung, da gibt es keine 20 % Vorsteuer. Oder buche ich das ganz ohne Steuer? Oder muß ich erst ein neues Vorsteuerkonto anlegen? Was muß ich beachten? Wie gehe ich vor?
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    “Mich interessiert vor allem die Zukunft, denn das ist die Zeit, in der ich leben werde.” (Albert Einstein)

  10. #10
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    Ich hole den Beitrag mal aus gegebenen Anlass hoch..

    Ich habe eine Rechnung bekommen und nutze kein Lexware o.ä..Ich habe jetzt mehrmals gelesen, daß die Rechnung mit ausgw.20%iger Mwst aus Österreich nicht Vst-Abzugsberechtigt ist, sondern einfach als komplette Netto-Ausgabe geltend gemacht wird..was hat dann aber das Feld 61 aus der Zeile 56 der EÜR für eine Bewandnis? Ich habe schon den genannten Link versucht zu nutzen, jedoch steige ich da gar nicht durch..es handelt sich um ~600€ 20%ige Mwst..

  11. #11
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Der Frager Beitrag anzeigen
    as hat dann aber das Feld 61 aus der Zeile 56 der EÜR für eine Bewandnis?
    Macht es doch den Leuten, von denen Ihr Hilfe erwartet, nicht immer unnötig schwer....

    Soll ich jetzt selbst zu suchen anfangen, von welcher EÜR du redest und dann selbst herausfinden, was in
    Feld 61 aus der Zeile 56 gefragt ist?

    copy

  12. #12
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    darin handelt es sich um 'vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen' (§15 Abs. 1Satz 1 Nr.UStG)

  13. #13
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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  14. #14
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    dafür brauch ich dann so eine BZSt-Nummer..in der hilfe steht dazu nur: Die BZSt-Nummer ist eine interne Ordnungsnummer, vergleichbar mit der Steuernummer, die unter anderem für die Registrierung im BZStOnline-Portal benötigt wid. Sie ist auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern erhältlich.
    Wo aber das Formular dazu zu finden ist, wird nicht angegeben..
    aber meine Frage die sich jetzt aufwirft..in er EÜR wird ja bei Vorsteuerbeträgen kein Unterschied gemacht, ob die normal oder ermäßigt geleistet wurden..wird dann nicht auch bei vorsteuerbeträgen aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen' (§15 Abs. 1Satz 1 Nr.UStG) auch keine Vorgabe gemacht?

  15. #15
    TP-Member Lexhelfer ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Hallo,

    unter folgenden Link, kannst Du es beantragen:
    http://www.bzst.bund.de/003_menue_li...0&%24context=0

    hoffe, damit kommst nun weiter ;-))
    netten Gruß
    A. Varga

    Zitat Zitat von Der Frager Beitrag anzeigen
    dafür brauch ich dann so eine BZSt-Nummer..in der hilfe steht dazu nur: Die BZSt-Nummer ist eine interne Ordnungsnummer, vergleichbar mit der Steuernummer, die unter anderem für die Registrierung im BZStOnline-Portal benötigt wid. Sie ist auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern erhältlich.
    Wo aber das Formular dazu zu finden ist, wird nicht angegeben..
    aber meine Frage die sich jetzt aufwirft..in er EÜR wird ja bei Vorsteuerbeträgen kein Unterschied gemacht, ob die normal oder ermäßigt geleistet wurden..wird dann nicht auch bei vorsteuerbeträgen aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen' (§15 Abs. 1Satz 1 Nr.UStG) auch keine Vorgabe gemacht?
    mit freundlichen Grüßen

    Lexhelfer
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