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Thema: Soll oder Ist Versteuerung

  1. #1
    TP-Senior Avatar von Wild-Wolf
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    Red face Soll oder Ist Versteuerung

    Hallo,

    habe über die SuFu schon n bissel gelesen.
    Aber irgendwie bin ich daraus net schlau geworden.

    Ich muss jeden Monat (mittlerweile jedes Jahr) die Voranmeldung machen.
    Und liege unter 30.000 Euro im Jahr.

    Jahresabschluss wird nach §4 Abs. 3 EStG gemacht.

    Muss ich nun Soll oder Ist Versteuerung bei meinem Programm wählen?

  2. #2
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    30t was?

    Umsatz? Gewinn?

    Ich denke mal letzteres ...

    Ich würde IST-Versteuerung beantragen ...

    vgl. § 20 UStG

  3. #3
    TP-Senior Avatar von Wild-Wolf
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    wie beantrage ich das?? weil ich habe den laden dicht gemacht und muss für 2008 noch die steuern amchen. da ich kein Geld mehr für n Steuerberater habe wollte ich da sebe machen und das Programm will wissen was ich machen will.

  4. #4
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    eigentl. schmerzfrei mit deiner ersten Anmeldung über die Fibuprogramme, ansonsten einfach den netten Sachbearbeiter vom FA anrufen.

  5. #5
    TP-Senior Avatar von Wild-Wolf
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    eigentl. schmerzfrei mit deiner ersten Anmeldung über die Fibuprogramme, ansonsten einfach den netten Sachbearbeiter vom FA anrufen.
    Das heißt ich wähle einfach ISt aus und fertig?
    Oder muss ich dem FA noch bescheid geben?

  6. #6
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    du hast das bei dem Erfassungsbogen des FA angegeben...

    normalerweise reicht daher ISt und fertig, aber wenn du oder dein StB gerade SOLL angekreuzt haben, würde ich besser mal bei FA anrufen!

  7. #7
    TP-Senior Avatar von Wild-Wolf
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    du hast das bei dem Erfassungsbogen des FA angegeben...

    normalerweise reicht daher ISt und fertig, aber wenn du oder dein StB gerade SOLL angekreuzt haben, würde ich besser mal bei FA anrufen!
    ok mach ich mal danke

  8. #8
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    wenn EÜR gemacht wird und nur die tatsächlichen Einnahmen erfasst werden, sollte man auf "Sollversteuerung" gehen.

    Nur bei Debitorenerfassung muss man unterscheiden - aber, da die FiBu selbst gemacht wird, traue ich dem Fragenden dies nicht zu und empfehle dringend EÜR ohne Debitoren!

    E.

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