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Thema: Abschlagszahlung durch Kunde - Wie USt anmelden?

  1. #1
    TP-Junior derhonk macht alles soweit korrekt
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    Question Abschlagszahlung durch Kunde - Wie USt anmelden?

    Hallo zusammen,

    nehmen wir folgendes an: Ein schlecht zahlender Kunde hat mir endlich von 2.380€ Brutto 1190€ überwiesen (Dezember) Im Januar soll der Restbetrag folgen.

    Melde ich nun im entsprechend 1.000€ in der Voranmeldung an und überweise 190€ ans FA oder erledige ich das erst, wenn die Rechnung vollständig bezahlt ist? (IST-Versteuerung).

    In der EÜR nehme ich an, habe ich 1.000€ Gewinn im Dezember 2009 und 1.000€ im Januar 2010?

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von derhonk Beitrag anzeigen
    Melde ich nun im entsprechend 1.000€ in der Voranmeldung an und überweise 190€ ans FA oder erledige ich das erst, wenn die Rechnung vollständig bezahlt ist? (IST-Versteuerung).
    Wenn du IST-Versteuerer bist, meldest du nach den vereinnahmten Entgelten an. Hast du dich nicht damit beschäftigt, wo der Unterschied zwischen IST- und SOLL-Versteuerung liegt?

    In der EÜR nehme ich an, habe ich 1.000€ Gewinn im Dezember 2009 und 1.000€ im Januar 2010?
    Wenn du im Dezember 2009 1000,- Euro eingenommen hast, hast du 1000,- Einnahmen. Nicht Gewinn. Gewinn ist das, was nach Abzug deiner Ausgaben übrig bleibt.

    Und die Einnahmen des Januar 2010 gehört in die EÜR, die du erst 2011 für 2010 anfertigst ... Bist du sicher, dass du weisst, was du tust?

    copy

  3. #3
    TP-Junior derhonk macht alles soweit korrekt
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    Hallo Copy,

    vielen Dank für deine Antworten.

    Ich war mir nicht sicher - darum habe ich gefragt :-) Die Tatsache der Teilzahlung verunsicherte mich - dachte, dass es eventuell einen Unterschied macht.

    Einnahmen / Ausgaben von ab Januar zählen für 2010, dass ist mir bewusst. Genau wie gezahlte USt für Dezember 2009 (da im Januar 2010 gezahlt) auch erst dort auftaucht.

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    nur wenn diese nach dem 10. Januar gezahlt wurde. Ansonsten gehört sie noch in das Jahr 2009 (Stichwort: regelmäßig wiederkehrende Ein- und Ausgaben)

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  5. #5
    TP-Junior derhonk macht alles soweit korrekt
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    Stimmt, habe dies auch nach meinem Post noch entdeckt und mir direkt das entsprechende Urteil gespeichert.

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