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Thema: Besteuerung von Konzert- / Eventkarten

  1. #1
    TP-Newbie atrix macht alles soweit korrekt
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    Besteuerung von Konzert- / Eventkarten

    Moin ihr lieben,

    auf der Suche nach einer Antwort zu meinen Fragen bin ich auf dieses Forum gestoßen.

    Ich habe mehrere Projekte und für das neuste habe ich noch unbeantwortete Fragen, die mein Steuerberater bis jetzt auch noch nicht gelöst hat weil die Thematik wohl ein wenig kompliziert ist.

    Ich bin Reiseveranstalter ( Komplettpakete Reisen Eu inkl. Eintrittskarten ) und rechne diese Geschichte nach §25 USTG ab .

    Da ich nun weitere Kunden akquirieren will möchte ich auch Eintrittskarten OHNE Reisen anbieten. Hier tritt jedoch nun folgende Problematik auf, wie müssen die Eintrittskarten versteuert werden?

    Beispiel:

    Es werden 100 Eintrittskarten in zb. Holland gekauft.

    100 Eintrittskarten zu je 40,- Euro = 4000,- inkl. 6% Niederländische USt

    Wie müssen diese Eintrittskarten besteuert werden?

    EK + 7% UST + VVK ( VVK inkl. 19% )

    oder

    EK - 6% ( diese werden im jeweiligen Land wiedergeholt ) + 7% + VVK ( VVK inkl. 19% )

    oder

    EK + VVK und es wird nur der Vorverkauf mit 19% besteuert


    Die einfachste Sache wäre EK + VVK und das dann nur der VVK besteuert wird. Dies ist scheint mir zu einfach und die Gefahr ist dann, das im nachhinein noch viel Steuer gezahlt werden muss.


    Evtl. hat hier ja jemand in etwa das gleich Problem oder weiß eine Lösung. Ich danke jetzt schon !

  2. #2
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Du musst leider als Wiederverkäufer 19% USt. auf den vollen Ticketpreis ausweisen, das ist leider so. Nur der direkte Veranstalter darf den ermäßigten Steuersatz anwenden.

    Umgehen kannst du es wenn du als Handelsvertreter (auch "Vermittler" genannt) die Tickets verkaufst, du stellst die Endkunden-Rechnungen auf den Namen des Veranstalters aus (dein Name erscheint nur als Ansprechpartner auf der Rechnung) und stellst dem Veranstalter eine Provisionsrechnung aus. Dann fallen die 19% USt. nur auf deine Gewinnspanne (Provision) aus.

    Wenn du nur für 1 Veranstalter in dessen Namen verkaufst handelt es sich um eine Handelsvertretung, falls für mehrere Veranstalter handelt es sich um eine Handelsagentur.
    Geändert von Sven0 (23.01.2011 um 17:43 Uhr)

  3. #3
    TP-Newbie heiterkeit macht alles soweit korrekt
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    die idee mit dem vermitteln hatte ich auch mal - leider hatte ich jetzt eine steuerprüfung und das Finanzamt wollte meine vermittlungsverträge mit den veranstaltern sehen. denn nur in dem fall kannst du dich als vermittler ausgeben. natürlich habe ich solche verträge nicht und bin demnach auch kein ticket vermittler. wenn man tickets kauft und sie im eigenen namen und auf eigene rechnung wieder verkauft, ist man eben kein vermittler.

    damit durfte ich dann alle meine umsätze der letzten jahre mit 19 prozent umsatzsteuer nachversteuern, denn 7 prozent dürfen ja bekanntlich nur die veranstalter selbst ausweisen. doof gelaufen und ich bin pleite.

  4. #4
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Natürlich braucht man als Handelsvermittler einen Vertrag mit dem Veranstalter. ABER: es bedarf nicht der Schriftform sondern dieser kann auch mündlich abgeschlossen werden. Siehe auch http://www.google.de/search?q=handel...rag+m%FCndlich

    Das Finanzamt verlangt gern das man solche Verträge schriftlich vorzeigen kann, dabei wird dort übersehen das dies rechtlich gesehen nicht notwendig ist.

    Wichtig ist auf jeden Fall das du die Rechnungen an die Kunden nicht auf deinen Firmennamen sondern auf den Firmennamen des Veranstalters (inkl. dessen ermäßigten MWSt.-Satz falls zutreffend) ausstellst. Nach der Veranstaltung erstellst du dann eine Abrechnung EINNAHMEN - PROVISION = AUSZAHLUNGSBETRAG. Nur auf deine Provision wirst du selbst USt.-pflichtig. Im Falle einer Veranstaltung in der EU und wenn ihr beide die USt.-IdNr. habt sind es sogar 0% USt. (reverse charge Regelung).

  5. #5
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    May 2007
    Beiträge
    32

    Ähnliches Problem..

    Hallo

    Ich habe von einem Ticketservice Center online mehrere Tickets eingekauft, die für den Weiterverkauf bestimmt waren. Nun sieht die Rechnung wie folgt aus:
    Ticketpreis Steuer nicht ausgewiesen
    VVK- und Systemgebühr werden 19% ausgewiesen-
    Drunter steht noch, daß die UST im Namen und auf Rechnung des Veranstalters ausgewiesen wird. Diese wird doch aber auf den Ticketpreis nicht ausgewiesen..Wie wäre nun die richtige Rechnungstellung beim Wiederverkauf?
    EK liegt bei 59,50€ Ticketpreis Systemgebühr 2€ 19% Ausweis und VVK-Gebühr bei 8,93 inkl. 19% Ausweis
    Ein VK von mehr als die Summe der Kosten unterliegt jetzt welchem Steuersatz oder kann ich dies einfach umgehen, indem ich Gutscheine für die Veranstaltung verkaufe, die dann aber nur für die eingekauften Tickets gelten?

    Grüße

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