Habe heute vom Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2009 bekommen, in der auch zwei kleinere Posten ausgewiesen sind, die lt. Abrechnung unter §35a Einkommenssteuergesetz fallen.
Die Frage dazu nun: Abrechnung kam 2010, Abrechnungszeitraum ist 2009 - muss ich diese Kosten für die 2009er Einkommenssteuerabrechnung oder die 2010er ansetzen. Ich vermute stark 2009, bin aber nicht ganz sicher.
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