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Thema: Büro in der Privatwohnung: wie Anteile von Strom/ Heizung/ Telefon/ usw. absetzen?

  1. #1
    vkr
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    Question Büro in der Privatwohnung: wie Anteile von Strom/ Heizung/ Telefon/ usw. absetzen?

    Hallo Leute,
    ich bin hier neu, allerdings werden es dieses Jahr schon 20 Jahre, dass ich im Nebenerwerb selbstständig bin. Die Palette ist hier sehr breit von Dienstleistungen über IT-Handel bis zur Vermietung meiner Fahrzeuge.
    Ich mache meine komplette Steuer/ Buchhaltung (Gewinn-Verlust-Rechnung für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) selbst und nutze dafür nur Excel-Tabellen das Jahr über. Die Einkommenssteuererklärung mache ich dann mit einer Steuersoftware. Die Excel-Tabellen lege ich der Steuererklärung immer dabei und es gab noch nie richtig Probleme.

    In meiner privaten Eigentumswohnung habe ich ein Büro, von dem aus ich arbeite, wenn ich nicht bei Kunden vor Ort bin. Hierfür habe ich aber keinen Mietvertrag mit mir selbst gemacht.

    Kürzlich habe die Steuererklärung 2008 abgegeben und zum ersten Mal hat man angemahnt, das ich die Anlage EÜR nicht beigelegt habe, die es wohl seit 2004 gibt. Ich habe mich dann eingelesen und das Formular nachgereicht (da ich immer über der Grenze liege, hätten die diese Anlage eigentlich schon länger fordern müssen). Um auf die Werte des Formulars zu kommen, musste ich meine Excel-Tabellen etwas umstellen, weil ja dort zwischen verschiedenen Ausgabearten unterschieden wird.

    Das Finanzamt hat mir nun von den Kosten für Telefon+DSL/Internet+Handy pauschal 300 Euro als Privatanteil bei den Firmenausgaben gestrichen - die letzten Jahre wurde nie etwas abgezogen. Dafür habe ich in all den Jahren auch nie etwas abgesetzt für die Wohnungsnutzung; ich habe dadurch wahrscheinlich dem Finanzamt immer was geschenkt, aber die Kleinigkeit war mir meine Bequemlichkeit wert.
    Nun habe ich aber beschlossen, da nix mehr zu verschenken, wenn die mir bei Telefon nun ja auch die Privatnutzung abziehen.

    Daher meine Frage in die Runde:
    Ich möchte eigentlich nicht den Aufwand eines Mietvertrages betreiben, zumal ich ja die Mieteinnahmen als Privatmann doch wieder versteuern muss.
    Wenn mein Büro beispielsweise 10% der Wohnfläche ausmacht, kann ich dann bei den Betriebsausgaben nicht einfach auch 10% von Strom/ Wasser/ Heizung einsetzen?
    Oder wie macht Ihr das bei ähnlichen Fällen?
    Geändert von vkr (24.01.2010 um 02:29 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von vkr Beitrag anzeigen
    In meiner privaten Eigentumswohnung habe ich ein Büro, von dem aus ich arbeite, wenn ich nicht bei Kunden vor Ort bin. Hierfür habe ich aber keinen Mietvertrag mit mir selbst gemacht.
    Das geht ja auch nicht (jedenfalls nicht als Einzelunternehmer).

    Das Finanzamt hat mir nun von den Kosten für Telefon+DSL/Internet+Handy pauschal 300 Euro als Privatanteil bei den Firmenausgaben gestrichen - die letzten Jahre wurde nie etwas abgezogen.
    Dann hast du ziemliches Glück gehabt - kann allerdings noch kommen, wenn der Prüfer des Finanzamtes sich mal deine Unterlagen vornimmt.

    Dafür habe ich in all den Jahren auch nie etwas abgesetzt für die Wohnungsnutzung;
    Die Regelungen für häusliche Arbeitszimmer sind sehr restriktiv, mach' dich doch mit denen erst mal vertraut (-> Goggle, Forensuche).

    Wenn das Arbeitszimmer der berufliche Mittelpunkt ist (und nur dann), kannst du die Kosten anteilig als Betriebsausgaben geltend machen.

    Die Ermittlung kann z.B. über die Quadratmeterzahl erfolgen. In der Beweispflicht gegenüber dem FA bist aber immer du.

    copy

  3. #3
    vkr
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    .... Die Regelungen für häusliche Arbeitszimmer sind sehr restriktiv, mach' dich doch mit denen erst mal vertraut (-> Goggle, Forensuche).

    Wenn das Arbeitszimmer der berufliche Mittelpunkt ist (und nur dann), kannst du die Kosten anteilig als Betriebsausgaben geltend machen.
    ....
    Ich bringe den Begriff "häusliches Arbeitszimmer" bisher nur in Verbindung mit der Vollzeit-Hauptbeschäftigung. Für meinen Hauptjob arbeite ich auch schon mal zu Hause, aber wegen dem kleinen Anteil wäre eine Geltendmachung sinnlos.

    Mir geht es um meine Firma, die ja im Nebenerwerb läuft. Die letzten Jahre wurden immer so zwischen 5.000 und 10.000 Euro Gewinn erwirtschaftet und versteuert. Alles, was nicht beim Kunden läuft, wird zu 100% in meinem Büro zu Hause erledigt; beispielsweise:
    - Angebote/ Rechnungen/ Buchhaltung
    - Computer zusammenbauen/ reparieren/ usw.
    - Datenerfassung und Auswertung für Dienstleistungen
    - Internetrecherche für Projekte
    usw...
    "Beweis"? Na ja - ich kann das ja schlecht im Garten machen und Ladengeschäft oder so was gibt es nicht.

    Wenn das Arbeitszimmer der berufliche Mittelpunkt ist (und nur dann), kannst du die Kosten anteilig als Betriebsausgaben geltend machen.
    Wie macht man das - prozentual zur Quadratmeterzahl?

  4. #4
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    Zitat Zitat von vkr Beitrag anzeigen
    Ich bringe den Begriff "häusliches Arbeitszimmer" bisher nur in Verbindung mit der Vollzeit-Hauptbeschäftigung. (...)
    Mir geht es um meine Firma, die ja im Nebenerwerb läuft.
    Ja, mir ist das klar - die Regeln sind die selben. Mach dich doch bitte damit vertraut.

    "Beweis"? Na ja - ich kann das ja schlecht im Garten machen und Ladengeschäft oder so was gibt es nicht.
    Darum geht es nicht. Ich habe geschrieben, dass du auch diese Betriebskosten gegenüber dem FA nachweisen musst, also beweispflichtig bist. Das ist bei allen Betriebsausgaben so. Wenn du da nachlässig bist, schätzt das FA deinen Privatanteil - die Erfahrung hast du ja bei den Telefonkosten gerade gemacht.

    Wie macht man das - prozentual zur Quadratmeterzahl?
    Wie? Wenn die Gesamtfläche der Wohnung 100 qm beträgt und das AZ 10 qm groß ist, ergibt sich ein Anteil von 10%.

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  5. #5
    vkr
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    OK - also kann man da doch logisch vorgehen. Ich hoffe dieses Jahr mit der Steuererklärung schneller zu sein für 2009 und dann werde ich die Ansätze mal machen und begründen - mal sehen, was dabei raus kommt.

  6. #6
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    Nachtrag, nach dem ich heute mal mit dem Finanzamt telefoniert habe:
    • die 300 Euro Pauschale für private Telefonie/ Internet seien ein Erfahrungswert. Wenn ich das als zu hoch empfände, sollte ich doch beispielsweise so eine Art Fahrtenbuch dafür führen. Bei den Flatrates heute wirklich eine technisch bewanderte Idee
    • mit dem Büro hätte ich schlechte Karten, weil ich die Firma nur im Nebenerwerb betreibe und im Hauptberuf nicht darauf angewiesen bin. Dabei wäre es vollkommen egal, welche Umsätze man hat und wieviel Zeit man dort verbringt. Es wäre aber genau so ein Fall aktuell vor Gericht anhängig in Deutschland und es könnte evtl. eine Änderung kommen je nach Ausgang; bis dahin könne ich was ansetzen, aber es würde halt immer gestrichen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von vkr Beitrag anzeigen
    Nachtrag, nach dem ich heute mal mit dem Finanzamt telefoniert habe:[LIST][*]die 300 Euro Pauschale für private Telefonie/ Internet seien ein Erfahrungswert.
    Ja, mit der Suchfunktion findest du auch diverse Threads zu dem Thema.

    Wenn ich das als zu hoch empfände, sollte ich doch beispielsweise so eine Art Fahrtenbuch dafür führen. Bei den Flatrates heute wirklich eine technisch bewanderte Idee
    Wo ist denn das Problem? Du kannst doch protokollieren und so ganz einfach feststellen, welchen Anteil deine betriebsbedingten bzw. privaten Gespräche ausmachen? Wenn du das nicht willst, musst du eben die Kürzungen des FA hinnehmen.

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  8. #8
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    ich mache es praktischerweise so, dies wurde auch noch nicht beanstandet: Du berechnest wieviel m² dein gewerblich genutzter Raum ist. Danach berechnest du wieviel % dies zur Gesamtfläche hin ausmacht. Alle Ausgaben die für die Wohnung anfallen (Miete, Abfall, Strom, Wasser etc.) werden dann zu dem %-Satz geltend gemacht.

  9. #9
    TP-Newbie atrix macht alles soweit korrekt
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    Ich hab auch ein sogenanntes Homeoffice, jedoch Vollzeit und noch in einer Mietwohnung. Hier wird folgendermaßen abgerechnet:

    qm der wohnung
    qm des Büros
    = Prozentsatz was von der Miete als Betriebskosten angerechnet wird

    Internet, Telefon etc.

    Telefon
    2 Nummern . Eins Büro , Eins Privat damit man ganz klar unterscheiden und belegen kann was Privat ist und was Gewerblich

    Internet
    Jeden Tag rechne ich 45 Minuten als Privat und 10 Stunden gewerblich ( durchschnitt )

  10. #10
    TP-Junior BusiLess macht alles soweit korrekt Avatar von BusiLess
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    ... ich empfehle das Steuerprogramm von ALDI für 4,99 €! Da werden sämtliche Kosten für die gesamte Wohnung eingegeben, dann noch die Angaben zur Gesamtquadratmeterzahl und die Quadratmeter des Arbeitszimmers. Die anzurechnenden Kosten werden automatisch ausgegeben. Das Beste: im nächsten Jahr werden die Vorjahresdaten übernommen und es ist alles viel einfacher.
    Knackpunkt: Das Programm gibt es nur in der letzten KW und dann nur noch bei ebay zu einem höheren Preis ...
    Viele Grüße
    Sylvia
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