Wann fand die Leistung statt? 2009 oder 2010?
2009 hätte ich gesagt, dass durch die Angabe der UStID-Nr. der Ort ins Inland verlagert wird und eine normale steuerbare Leistung vorliegt, § 3a Abs. 2 Buchst. c S. 2 UStG 2009.
2010 gibt's diese Verlagerung im Gesetz nicht mehr, so dass in meinen Augen § 3a Abs. 1 UStG gilt und die Leistung in Deutschland steuerbar ist.
=> beide Fälle in Deutschland steuerbar
Gruß
Sven


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