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Thema: steuerbarer Umsatz oder Reverse Charge Verfahren

  1. #1
    TP-Junior joachim.k macht alles soweit korrekt
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    Question steuerbarer Umsatz oder Reverse Charge Verfahren

    Hallo, ich habe da eine knifflige Frage:

    Unternehmer A (Inland/dt. USt-Id) erhält von Unternehmer B (Inland/dt. USt-Id) einen Auftrag zur Ausführung von Arbeiten (Inbetriebnahme) in einem Werk in der Slowakei.
    Die Rechnung (Arbeitsstunden und Reisekosten) geht an Unternehmer B; die Bezahlung erfolgt durch Unternehmer B.

    1) Handelt es sich hier um "normale" steuerbare Umsätze?
    2) Oder zieht hier das Reverse Charge Verfahren (Rechnung ohne USt mit Hinweis auf Steuerschuldnerschaft nach §13b UStG)

    Falls 2) zutreffend ist, muß dann auch eine ZM abgegeben werden, obwohl beide eine dt. USt-Id haben?

    Danke im voraus

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Wann fand die Leistung statt? 2009 oder 2010?

    2009 hätte ich gesagt, dass durch die Angabe der UStID-Nr. der Ort ins Inland verlagert wird und eine normale steuerbare Leistung vorliegt, § 3a Abs. 2 Buchst. c S. 2 UStG 2009.
    2010 gibt's diese Verlagerung im Gesetz nicht mehr, so dass in meinen Augen § 3a Abs. 1 UStG gilt und die Leistung in Deutschland steuerbar ist.

    => beide Fälle in Deutschland steuerbar

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    497
    Ich erbringe eine Vermittlungsdienstleistung und eine Werbedienstleistung für eine Veranstaltung in Österreich. Bei der Vermittlungsdienstleistung ist bis und nach 2009 die Reverse-Charge Regelung anzuwenden, siehe http://wirtschaftslexikon.gabler.de/...eistungen.html

    Die Werbung findet zwar in DE statt, jedoch Zweck der Werbung ist ja die Veranstaltung in AT wo auch der vermittelte Umsatz stattfindet. Muss für die Werbung deutsche USt. dem österr. Unternehmen berechnet werden oder trifft hier ebenso die Reverse Charge Regelung zu?
    Geändert von Sven0 (28.01.2010 um 18:08 Uhr)

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