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Thema: Sind Aktien Ausgaben?

  1. #1
    TP-Junior Eigge macht alles soweit korrekt
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    Sind Aktien Ausgaben?

    Moin,
    also wenn ich jetzt über mein Geschäftskonto Aktien kaufe oder eine Immobile(einen PKW-Stellplatz den ich vermiet), sind das dann Ausgaben die ich gegen die Einnahmen rechnen kann?evtl. so, dass ich am ende des Jahres nicht die Einkommensgrenze übeschreite. Ich weiß, dass solche Anlagen anders versteuert werden.


    Vielen Dank

    Eigge
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  2. #2
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    jein, erst bei Verkauf werden die Anschaffungskosten in der EÜR berücksichtigt.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior Eigge macht alles soweit korrekt
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    ich meinte natÜrlich Aktien:)

    Und wie sieht das ganze mit immobien wie einem PKW-Stellplatz aus?

  4. #4
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    genauso wie bei Aktien, die AK werden bei unbeweglichem Vermögen erst bei Verkauf gegengerechnet.
    siehe § 4 Abs. 3 S. 4 EStG
    http://195.243.173.120/persoline/ser...ent.ioid=16286

    Gruß
    Sven
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  5. #5
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Um die Aktien absetzen zu können müsstest du aber "Aktienhandel" im Gewerbeschein stehen haben. Dies wird dir aber niemand eintragen weil man dazu gewisse Qualifikationen braucht, in etwa wie beim Handwerk einen Meisterbrief.

  6. #6
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Das klingt jetzt erst einmal ziemlich unsinnig, was Du da erzählst.

  7. #7
    TP-Insider Desko hilft, wo's geht Desko hilft, wo's geht Desko hilft, wo's geht Avatar von Desko
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    Wäre mir auch neu, dass sich das FA dafür interessiert, was im Gewerbeschein steht...


    Have a nice day,

    Swen...


  8. #8
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Das klingt jetzt erst einmal ziemlich unsinnig, was Du da erzählst.
    Ich rede nicht von einem Geschäftskonto einer Kapitalgesellschaft sondern von einem Geschäftskonto eines Einzelunternehmens.

    Da bei einem Einzelunternehmen Privat- und Geschäftskonten nicht getrennt betrachtet werden (dies ist nur für die eigene Ordnung förderlich), kann man bei einem Aktienverlust schnell behaupten das dies Firmenausgaben sind, bei einem Aktiengewinn hingegen behaupten das dies Privateinnahmen sind.

    Siehe hier: http://www.aktienboard.com/forum/archive/t-103617.html

    Zitat: "Ausserdem wirst du in der Praxis das Problem haben, dass das Finanzamt, soweit nur auf eigene Rechnung handeln willst und keine "gewerbliche Dienstleistung an einem Kunden" erbringen willst, dir eine Gewerbe, also einen Firmenform erst gar nicht anerkennt."

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