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Thema: Fragen zur Buchführung für Kleinunternehmer

  1. #1
    TP-Newbie Wer_nicht_fragt macht alles soweit korrekt
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    Question Fragen zur Buchführung für Kleinunternehmer

    Hallo erstmal,
    Ich hab schon ein paar Monate lang immer mal mitgelesen hier, jetzt muss ich mich doch mal anmelden. Ich habe da noch ein paar offene Fragen auf die ich leider keine passende Antwort gefunden habe bisher.
    Es geht um die Buchführung als Kleinunternehmer.
    Ich hatte mir sogar das Buch "Einnahmen-überschuss-rechnung" von Joachim Herting aus dem Cornelsen Verlag gekauft, bin aber selbst nach dem Buch noch nicht 100% schlau geworden.

    Es geht mir speziell um die zeitliche Erfassung der Vorgänge.

    Annahme, ich verkaufe über ebay mit Shop etc. Bedingungen für Kleinunternehmer, Umsatzsteuerbefreiung, EÜR, etc. sind alle erfüllt.
    Gewerbe ist nebenberuflich angemeldet (Student).

    Ich muss ja nur eine EÜR abgeben fürs vorangegangene Jahr.
    Die hierin aufgeführten Beträge müssen sich jedoch ja irgendwie berechnen.
    Ich führe also Buch mit dem Programm EasyCash&Tax.

    1. Sind die hier auftretenden Buchungen überhaupt in irgendeiner Art und Weise außer für meine privaten Zwecke relevant?
    Oder interessiert sich das Finanzamt quasi nur für die Summen (Einnahmen, Wareneinkauf, Portokosten, etc..) und gegebenenfalls die Originalbelege?

    2. Mein eigentliches Problem ist jetzt nämlich wie genau habe ich die Positionen hier zeitlich zu verbuchen (falls ich das überhaupt muss).
    Konkret: Muss ich jeden einzelnen auf ebay verkauften Artikel tag-genau festhalten? Kann ich alle an einem Tag verkauften Artikel als z.B. "Umsatz ebay 15.06.10" buchen, oder kann ich sogar am Monatsende eine Buchung auf den 30.6 Machen mit "Umsatz ebay Juni"?

    3. Konkret paypal. Selbe Sache. Ich habe im Monat z.B. 4,50 Euro paypal Gebühren, auf einige einzelne Tage verteilt. Kann ich dies unter "Bezogene Leistungen paypal Juni" buchen, oder muss ich auch da für jeden Tag, oder gar jeden Zahlungsvorgang die Cent-Beträge einzeln festhalten?

    4. Und damit zur letzten Frage: Buchungstag ist ja als Kleinunternehmer der Tag dem der Betrag am Konto auftaucht. Wenn ich jetzt jeden Tag oder Vorgangs einzeln buchen muss, wäre das an sich kein Problem da ebay hierfür ja wunderbare Berichte, etc. anbietet. Nur das der Verkaufstage der im Bericht steht eben nicht mit dem Tag des Zahlungseingangs zusammenfällt bei Überweisungen. Ich müsste also jeden Überweisungseingang erst dem verkauften Artikel zuordnen und dann datiert auf den Zahlungseingang in meine Buchführung übernehmen?



    Wenn dem so wäre, hätte ich ja aufs Jahr gesehen Unmengen an Zeit für meine Buchführung zu investieren. Ist es also das was unter "vereinfachter Buchführung" zu verstehen ist?

    Leider fiel es mir schwer hierzu entweder hier im Forum noch über google, etc. etwas zu finden, da sich alle Treffer bezüglich Buchungsdatum etc. auf die Bilanz / Kaufmännische Buchführung beziehen, und quasi nichts zur Kleinunternehmerregelung zu finden ist. Wäre wirklich wirklich dankbar für jede Hilfe in die Richtung, gerne auch mit Quellenangabe.

    Danke erstmal, und für weitere Fragen oder Details bin ich natürlich auch offen.

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
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    Hallo,

    du wirst hier keine definitive Antwort bekommen, wie detailliert deine Buchhaltung sein muss. Es gibt auch keine klar definierten Vorgaben - deine Finanzbuchhaltung muss so angelegt sein, das ein sachverständiger Dritter (das wird der/die Prüfer/-in des Finanzamts sein) innerhalb kurzer Zeit sich einen Überblick über alle Geschäftsvorfälle verschaffen können muss.

    Zum Thema Kleinbeträge zusammen fassen, schau mal da: http://www.traum-projekt.com/forum/9...kleinbetr.html

    copy

  3. #3
    TP-Newbie Wer_nicht_fragt macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Hallo,

    du wirst hier keine definitive Antwort bekommen, wie detailliert deine Buchhaltung sein muss. Es gibt auch keine klar definierten Vorgaben - deine Finanzbuchhaltung muss so angelegt sein, das ein sachverständiger Dritter (das wird der/die Prüfer/-in des Finanzamts sein) innerhalb kurzer Zeit sich einen Überblick über alle Geschäftsvorfälle verschaffen können muss.

    Zum Thema Kleinbeträge zusammen fassen, schau mal da: http://www.traum-projekt.com/forum/9...kleinbetr.html

    copy
    Hallo,
    wie ich schon sagte, meine Frage bezieht sich auf Kleinunternehmer Buchführung. Dass du mir einen 5 Jahre alten Thread verlinkst in dem bereits im ersten Satz die Umsatzsteuer Voranmeldung angesprochen wird, bestätigt mich zwar in der Hinsicht, dass ich selbst bisher keine Antwort auf meine Fragen gefunden habe, hilft mir aber auf keiner meiner konkreten Fragen weiter. Danke trotzdem.

  4. #4
    TP-Insider Frangulus hilft, wo's geht Frangulus hilft, wo's geht Frangulus hilft, wo's geht
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    Zitat Zitat von Wer_nicht_fragt Beitrag anzeigen
    Hallo,
    wie ich schon sagte, meine Frage bezieht sich auf Kleinunternehmer Buchführung.
    Es gibt keine " Kleinunternehmer Buchführung", die Kleinunternehmer-Regelung ist nur für die USt. relevant. Hat aber nicht mit der Anforderung an die Buchführung zu tun. (Dieser Hinweis findet sich hier mehrmals die Woche)

    Dass du mir einen 5 Jahre alten Thread
    Manche Dinge gelten auch nach fünf Jahren noch. Im Beitrag #6 in dem verlinkten Thread steht doch die Antwort auf Deine Frage Nr. 3.

    Auch die anderen Fragen mit Hilfe der Suchfunktion leicht zu beantworten.
    Die Buchhaltung machst Du natürlich nicht zum Spass, sondern damit Du einen Überblick hast und am Ende des Jahres auch eine Steuererklärung machen kannst. Buchhaltung und Belege bewahrst Du 10 Jahre auf, denn das FA kann eine Prüfung ansetzten. Dann solltest Der Prüfer die Buchhaltung auf Anhieb verstehen und Du solltest auch Fragen beantworten können.
    Grüße aus dem Odenwald
    Thomas
    http://www.dblt.de www.bonarei.eu

  5. #5
    TP-Newbie Böcke Macks macht alles soweit korrekt
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    2

    Cool

    Hallo!

    Also, ich habe es im letzten Jahr bei meiner EÜR so gemacht:

    1. Alle Einnahmen/Ausgaben mit Belegdatum in eine tolle Exceltabelle eingefügt. (Bei Bedarf schicke ich sie dir gerne, einfach melden.)

    2. Dort wird dir u.a. gezeigt, wie dein Gewinn bzw. Verlust unter Berücksichtigung von allen wichtigen Eingaben ausgefallen ist.

    3. Dir wird genau markiert, welche Zahlen du wo in der Lohnsteuererklärung einzutragen hast, was die Sache sehr vereinfacht.

    Hoffe ich konnte dir damit helfen..

    LG Macks

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