+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Nebengewerbe / welche Formulare ????

  1. #1
    TP-Newbie Carsy macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2010
    Beiträge
    1

    Nebengewerbe / welche Formulare ????

    Hallo,

    ich brauche dringend professionelle Hilfe.
    Ich hab auch schon mehrfach gegooglet, bin aber leider nie so richtig fündig geworden. bis ich hier auf das forum getroffen bin.

    alsoooooooo,....
    ich habe einen hauptjob und mir nebenbei vor 2 jahre ein nebengewerbe angemeldet ( mit ok vom arbeitgeber ). letztes jahr habe ich einen steuerberater für diese nebeneinkünfte gehabt, der steuermäßig alles übernommen hatte......der aber von monat zu monat teurer wurde, so das es wenig sinn machte weiterhin das nebengewerbe zu betreiben um etwas geld zu verdienen. ich habe den nebenjob aber behalten und wollte dieses jahr versuchen die Steuern so weit alleine fertig zu machen, das ich diese beim finanzamt einreichen kann. Ich denke mir, das es nicht ganz so schwer sein kann, da es so viele unternehmer gibt die das auch alleine machen.

    der jahres umsatz für das nebengewerbe liegt etwa bei 50.000 Euro.

    ich habe jetzt mit excel jeweils Tabellen für meinen Umsatz ( 19% MwSt. extra aufgeführt bzw. ausgewiesen ), sowie bei den Ausgaben die mwst. auch rausgerechnet und getrennt aufgeführt. Dann alles sorgfälltig gegengerechnet und sehr übersichtlich dargestellt. Die Aufträge meiner Kunden sind auch sorgfälltig nach Kontoauszug erfasst und in Ordnern abgelegt. Jeder Zeit für das Finanzamt einsehbar.

    nun meine Frage:
    welche formulare muss ich noch mit den excel-tabellen beim finanzamt einreichen ? ich habe mir mal die onlineformulare auf der finanzamt webseite angeschaut, um mir das nötige wissen selbst bei zu bringen, doch leider blickt man da nur schwach bis garnicht durch. tut mir leid, da muss ich passen... :-(

    wäre toll, wenn mir da jemand helfen könnte.
    ich weiss nur, das ich über der mindestgrenze von 17.400 Euro falle und eine umsatzsteuerkorrektur machen muss. also die differenz zwischen vorsteuer und mwst ausweisen muss. reingewinn ist ausgerechnet.

    Nur welche formulare muss ich noch ausfüllen und mit beim finanzamt einreichen ? für jede hilfe wäre ich euch sehr dankbar.


    Lieben Gruß
    Carsten

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.320
    Zitat Zitat von Carsy Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich brauche dringend professionelle Hilfe.
    Dann solltest du zum Steuerberater gehen. Nur der darf dir nämlich professionell helfen. Hier darf das niemand.

    ich habe jetzt mit excel jeweils Tabellen für meinen Umsatz ( 19% MwSt. extra aufgeführt bzw. ausgewiesen ),
    Hast du die eingenommene Umsatzsteuer schon ans Finanzamt abgeführt?

    nun meine Frage:
    welche formulare muss ich noch mit den excel-tabellen beim finanzamt einreichen ?
    Du musst eine komplette Steuererklärung machen. Welche Formulare dazu gehören, hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab (gibt es Kinder? gibt es Einkommen aus Vermietung/Verpachtung?).

    Definitiv gehören dazu der Mantelbogen, die Anlage N, die Anlage G (sofern es sich um einen Gewerbebetrieb handelt), die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung.

    Und - bei dem Umsatz - das Formular EÜR. Die Exel-Tabellen als formlose EÜR reichen hier nicht.

    ich weiss nur, das ich über der mindestgrenze von 17.400 Euro falle
    Dann weisst du etwas, das nicht stimmt.

    Es gibt keine solche "Mindestgrenze", über (?) die man "fallen" könnte.

    Es gibt eine Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung - die liegt bei 17.500 Euro Umsatz im laufenden und 50.000 Euro im folgenden Jahr; aber maximal, nicht mindestens.

    Aber da du ja USt ausweist, ist die hier komplett irrelevant. Keine Ahnung also, wovon du schreibst.

    und eine umsatzsteuerkorrektur machen muss.
    Was willst du machen?

    also die differenz zwischen vorsteuer und mwst ausweisen muss.
    Vielleicht wäre es doch besser, du wärest bei deinem Steuerberater geblieben oder würdest da hin zurückkehren - ich habe den Eindruck, dass da einiges an Wissen fehlt.

    copy

    P.S.: Steuerlich spielt es keine Rolle, ob du dein Gewerbe haupt- oder nebenberuflich betreibst, du solltest nur aufpassen, ob du noch über den AG krankenversichert sein kannst; das hängt letztlich von der Höhe deines Gewinns und der Relation zu deinem Einkommen als Angestelltem ab.
    Geändert von copy (01.02.2010 um 14:36 Uhr)

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Nebengewerbe
    Von chef-koch im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 26.08.2009, 04:10
  2. Nebengewerbe...
    Von donald88 im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 03.11.2008, 17:43
  3. Nebengewerbe
    Von Naila im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 21.02.2008, 13:49
  4. Nebengewerbe
    Von xXx im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 08.08.2006, 01:19
  5. Nebengewerbe?
    Von Mio13 im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 20.06.2006, 21:36

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51