Dann solltest du zum Steuerberater gehen. Nur der darf dir nämlich professionell helfen. Hier darf das niemand.
Hast du die eingenommene Umsatzsteuer schon ans Finanzamt abgeführt?ich habe jetzt mit excel jeweils Tabellen für meinen Umsatz ( 19% MwSt. extra aufgeführt bzw. ausgewiesen ),
Du musst eine komplette Steuererklärung machen. Welche Formulare dazu gehören, hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab (gibt es Kinder? gibt es Einkommen aus Vermietung/Verpachtung?).nun meine Frage:
welche formulare muss ich noch mit den excel-tabellen beim finanzamt einreichen ?
Definitiv gehören dazu der Mantelbogen, die Anlage N, die Anlage G (sofern es sich um einen Gewerbebetrieb handelt), die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung.
Und - bei dem Umsatz - das Formular EÜR. Die Exel-Tabellen als formlose EÜR reichen hier nicht.
Dann weisst du etwas, das nicht stimmt.ich weiss nur, das ich über der mindestgrenze von 17.400 Euro falle
Es gibt keine solche "Mindestgrenze", über (?) die man "fallen" könnte.
Es gibt eine Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung - die liegt bei 17.500 Euro Umsatz im laufenden und 50.000 Euro im folgenden Jahr; aber maximal, nicht mindestens.
Aber da du ja USt ausweist, ist die hier komplett irrelevant. Keine Ahnung also, wovon du schreibst.
Was willst du machen?und eine umsatzsteuerkorrektur machen muss.
Vielleicht wäre es doch besser, du wärest bei deinem Steuerberater geblieben oder würdest da hin zurückkehren - ich habe den Eindruck, dass da einiges an Wissen fehlt.also die differenz zwischen vorsteuer und mwst ausweisen muss.
copy
P.S.: Steuerlich spielt es keine Rolle, ob du dein Gewerbe haupt- oder nebenberuflich betreibst, du solltest nur aufpassen, ob du noch über den AG krankenversichert sein kannst; das hängt letztlich von der Höhe deines Gewinns und der Relation zu deinem Einkommen als Angestelltem ab.


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren