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Thema: Kleinunternehmer §19 Umsatzsteuer EU Ausland

  1. #1
    TP-Junior Luna80 macht alles soweit korrekt
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    Kleinunternehmer §19 Umsatzsteuer EU Ausland

    Guten Abend,

    hoffe Ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen.

    Betreibe seit Okt. 09 über Ebay / Amazon Online Handel. Vorerst, da nur Nebengewerblich, läuft das Ganze ohne Umsatzsteuer lt. §19 UstG, habe mir aber trotzdem eine UstId zum Einkauf aus dem EU Ausland geben lassen. Nun meine Frage, da ich gerade dabei bin die EÜR und die Formulare für das Finanzamt fertigzustellen (meine erste Steuererklärung für das Gewerbe 2009).
    Muss ich einfach für die gesamten Einkäufe die ich steuerfrei aus dem EU Ausland (z.B. Niederlande 2000€) getätigt habe die Umsatzsteuer von 19% hier in Deutschland (würde ja 380€ betragen) abführen oder wie wird das verrechnet?!
    Wie läuft das und was hat das mit der Erwerbsschwelle von 12500€ auf sich? Habe hier mehrere Beiträge gefunden, aber irgendwie gehen hier die Meinungen auseinander, bitte um Hilfe danke ;-)

    mfg Luna80

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Muss ich einfach für die gesamten Einkäufe die ich steuerfrei aus dem EU Ausland (z.B. Niederlande 2000€) getätigt habe die Umsatzsteuer von 19% hier in Deutschland (würde ja 380€ betragen) abführen oder wie wird das verrechnet?!
    richtig, verrechnet wird da nichts.

    Wie läuft das und was hat das mit der Erwerbsschwelle von 12500€ auf sich?
    unterschreiten deine Erwerbe aus anderen Mitgliedstaaten die 12.500 EUR brauchst du die USt nicht in Deutschland abführen, bekommst allerdings eine Rechnung mit ausgewiesener holländischer USt. Liegst du drüber bekommst du eine Rechnung ohne USt, die du in D zu versteuern hast.
    Durch die Hingabe der UStID hast du auf die Erwerbsschwellenregelung jedoch verzichtet, so dass du auch wenn du unter den 12.500 EUR liegst die USt in D abzudrücken hast (im Gegenzug hast du ja eine Rechnung ohne USt bekommen).

    Wenn du es genau verstehen willst, wieso weshalb warum ... , dann klick

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
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    Hallo,

    einfach in die Umsatzsteuer-Jahresmeldung eintragen. Feld 46/47

    Du weisst, das du auch für die Ebay Rechnungen Steuer zahlen musst?

    Grüße

  4. #4
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    Zitat Zitat von Luna80 Beitrag anzeigen
    (...), habe mir aber trotzdem eine UstId zum Einkauf aus dem EU Ausland geben lassen.
    Muss ich einfach für die gesamten Einkäufe die ich steuerfrei aus dem EU Ausland (z.B. Niederlande 2000€) getätigt habe die Umsatzsteuer von 19% hier in Deutschland (würde ja 380€ betragen) abführen
    Ja, klar.

    oder wie wird das verrechnet?!
    Da wird nichts verrechnet.

    Wie läuft das und was hat das mit der Erwerbsschwelle von 12500€ auf sich?
    Für dich hat es damit gar nichts mehr auf sich, weil du ja bereits eine UStID hast.

    copy
    Geändert von copy (01.02.2010 um 21:31 Uhr) Grund: Uh - viel zu langsam ;)

  5. #5
    TP-Junior Luna80 macht alles soweit korrekt
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    Mit der Ebay / Amazon Rechnung ist denke ich soweit klar.
    Ich bekomme die Rechnungen Netto gestellt und gebe dann von der Ebay bzw. Amazon den Jahresbetrag ans Finanzamt (mittels Formular) zur "Versteuerung" weiter ;-)
    Ich muss mich nur noch zurecht finden wo was ins Formular kommt

    Hierzu noch eine Frage; leider habe ich in den ersten zwei Monaten noch keine Nettorechnungnen erhalten (weil noch keine UStId vorlag), wie läuft das dann, da ich ja für Okt09, Nov09 noch Bruttorechnungen von Ebay/Amazon habe...

    Werde mir wohl für die erste EÜR und die Formulare fürs Finanzamt einen Steuerberater gönnen, nur habe ich oft (2x) die Erfahrung gemacht, das nicht alle gleich "FIT" auf diesem Gebiet sind, leider . Habt Ihr Tipps wie man einen guten SB der sich mit der Materie Onlinehandel, Kleinunternehmerregelung etc. gut auskennt finden kann oder auf was der spezialisiert sein sollte?
    Evtl. habt Ihr ja auch ne Ahnung wie hoch die Kosten für den SB zum überprüfen und nen bisschen "tunen" für die EÜR (erstellt mit WISO) bei ca. 5000€ Umsatz 2009 in etwa so sind?!

    Danke euch!

    mfg Luna80

  6. #6
    TP-Member Blackfog ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    wenn die Rechnungen brutto ausgestellt sind, musst du den gesamtbetrag als Netto in Feld 46 eintragen und in feld 47 die 19% Steuer.

    Da hast du dann doppelt bezahlt, aber das wird sich verkraften lassen. Es ist schwierig einen versierten Stb zu finden, der sich mit allem auskennt.

  7. #7
    TP-Junior Luna80 macht alles soweit korrekt
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    Hallo nochmal,
    also trage ich bei 46/47 die noch abzuführenden Umsatzsteuern ein?
    Kann ich die noch zu entrichenden Umsatzsteuern aus 46/47 in der EÜR als Ausgabe buchen, z.B. minus 380€. Und wie wird mit Ware verfahren, die z.B aus Deutschland kommt und auf die ich ja schon Umsatzsteuer bezahlt habe? Kann ich den Bruttobetrag als Wareneingang buchen (also Ausgabe) oder nur den Nettobetrag oder muss ich das wiederum splitten?
    Danke für eure Unterstützung!

    mfg Luna80

  8. #8
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    Hallo,

    in Feld 46/47 werden nur beträge aus §13b eingetragen. Ist aber erst seit diesem Jahr so.

  9. #9
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    Also nur die gesamte geschuldete Umsatzsteuer (auch die von Ebay Nettorechnungen etc.). Und wie verhält es sich mit der geschuldeten Umsatzsteuer, kann ich die als Verlust in meiner EÜR abziehen?
    Bei einer Rechung aus Deutschland inkl. der 19% ziehe ich ja auch die gesamte Bruttorechnung als Verlust ab, oder irre ich mich da?!
    Vielleicht sollte ich mal ein Tag Pause machen, verliere irgendwie den Überblick :-(

    mfg Luna80

  10. #10
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    Wenn ich dich richtig verstehe hast du die Kleinunternehmerregelung gewählt, aber dir eine USt.-ID für ebay etc. und den Einkauf innerhalb der EU geholt, ja?
    Du musst (wie jeder andere auch) die ebay-Sachen und innergemeinschaftlichen Erwerbe mit der USt.-Jahreserklärung hier in Dtschld. versteuern. Im Gegensatz zum Regelbesteuerten kannst du aber hier in Dtschld. gezahlte USt. nicht verrechnen, dafür musst du aber auch von deinen Einnahmen keine 19% an das FA abführen. Deine Einnahmen und Ausgaben buchst du brutto mit 0% USt.. Die für oben genanntes gezahlte USt. kannst du neben den Netto-Rechnungen (ebay, igE) auch als Ausgaben buchen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
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    Ja richtig verstanden, danke für die Info .
    Noch was anderes, wenn ich jetzt die Umsatzsteuer für 2009 bzgl. der Einkäufe im EU Ausland / Ebay Rechnungen hier in Deutschland ans FA abführe (z.B. insg. ca. 500€), verrechnen die das mit dem Verlust bzw. Gewinn des Gewerbes oder wirkt sich das erst aus wenn ich den Gewinn bzw. Verlust des Gewerbes (des Kleinunternehmens) in meiner privaten Einkommenssteuererklärung angebe?! Also sinngemäß erst mal die 500€ Umsatzsteuer nachzahlen (ans FA überweisen) und dann ein kleinen Anteil, falls Verlust über die Private Einkommenssteuererklärung erstattet bekommen, da ein evtl. Verlust aus dem Gewerbe ja das zu versteuernde Jahresbrutto aus der Hauptbeschäftigung mindert, und somit müsste die Steuererstattung ja etwas höher ausfallen oder?!
    Danke nochmals für die Hilfe hier, echt ein Super Forum.

    mfg Luna80

  12. #12
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    Indem du die gezahlte Umsatzsteuer als Ausgabe geltend machen kannst, wird doch dein Gewinn schon gemindert bzw. dein Verlust erhöht. Und Gewinn erhöht die zu zahlende Steuer und Verlust mindert zu zahlende Steuer - wenn es denn anderweitig noch welche zu zahlen gibt.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  13. #13
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    Soweit klar. Aber wenn ich jetzt zum Beispiel in 2009 z.B. 1000€ lt. EÜR Verlust gemacht habe und dem Finanzamt aber noch 500€ Umsatzsteuern aus EU Einkäufen schulde, wie verhält sich das dann. Ich zahle doch trotz Verlust erstmal die 500€ ans FA und hol mir dann durch den Verlust ein bisschen über die Einkommenssteuererklärung wieder?! Oder bin ich jetzt total durcheinander? Danke nochmals.

    mfg Luna80

  14. #14
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    Zitat Zitat von Luna80 Beitrag anzeigen
    Soweit klar. Aber wenn ich jetzt zum Beispiel in 2009 z.B. 1000€ lt. EÜR Verlust gemacht habe und dem Finanzamt aber noch 500€ Umsatzsteuern aus EU Einkäufen schulde, wie verhält sich das dann.
    Das steht in keinem direkten Zusammenhang.

    Ich zahle doch trotz Verlust erstmal die 500€ ans FA
    Ja. Ob du irgendwo einen Verlust machst oder nicht interessiert das FA hier nicht - du schuldest dem FA die Umsatzsteuer, fertig.

    und hol mir dann durch den Verlust ein bisschen über die Einkommenssteuererklärung wieder?!
    Das eine ist Umsatzsteuer, das andere Einkommensteuer. Dass Verluste zu machen, um weniger Einkommensteuer zu zahlen, kein besonders sinniges Vorhaben ist, sollte klar sein.

    copy

  15. #15
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    Du wirst ja die EÜR für die EkSt.-Erklärung erst nach Zahlung der Unsatzsteuerschuld machen, oder?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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