richtig, verrechnet wird da nichts.Muss ich einfach für die gesamten Einkäufe die ich steuerfrei aus dem EU Ausland (z.B. Niederlande 2000€) getätigt habe die Umsatzsteuer von 19% hier in Deutschland (würde ja 380€ betragen) abführen oder wie wird das verrechnet?!
unterschreiten deine Erwerbe aus anderen Mitgliedstaaten die 12.500 EUR brauchst du die USt nicht in Deutschland abführen, bekommst allerdings eine Rechnung mit ausgewiesener holländischer USt. Liegst du drüber bekommst du eine Rechnung ohne USt, die du in D zu versteuern hast.Wie läuft das und was hat das mit der Erwerbsschwelle von 12500€ auf sich?
Durch die Hingabe der UStID hast du auf die Erwerbsschwellenregelung jedoch verzichtet, so dass du auch wenn du unter den 12.500 EUR liegst die USt in D abzudrücken hast (im Gegenzug hast du ja eine Rechnung ohne USt bekommen).
Wenn du es genau verstehen willst, wieso weshalb warum ... , dann klick
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks

Zitieren


. Habt Ihr Tipps wie man einen guten SB der sich mit der Materie Onlinehandel, Kleinunternehmerregelung etc. gut auskennt finden kann oder auf was der spezialisiert sein sollte?
.