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Thema: UStVA + Innergemeinschaftlicher Handel

  1. #1
    TP-Newbie Zeiram macht alles soweit korrekt
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    UStVA + Innergemeinschaftlicher Handel

    Hallo Leute,

    bin gewerblich tätig und hätte einige Fragen zum o.g. Thema

    Vorweg: Ich nutze die EÜR und weise monatlich die USt aus.

    _________________________________________________________________

    Problemfall 1!

    Ich habe jetzt die UStVA Jan 2010 bei ELSTER online abgegeben, wie verbuche ich das:

    - Bei +, überweise ich den Betrag an das FA und buche bei mir den Betrag bei Ausgaben (ohne die 19%)

    - Bei -, erstattet mir das FA den Betrag, ich buche den Betrag bei Einnahmen (Betrag ohne die 19%)

    Ist das so richtig?

    _________________________________________________________________

    Problemfall 2!

    Kommende Woche erhalte ich Ware aus Österreich, auf der Rechnung taucht nur der Nettobetrag auf ohne die MwSt. Wie buche ich das bei mir richtig?

    - Den Rechnungsbetrag bei Ausgaben als Nettobetrag wie auf der Rechnung oder schlage ich da die 19% MwSt mit drauf?

    - Muss ich weitere Dinge bei innergemeinschaftlichen Handel erledigen/beachten?

    PS: Ich verkaufe nichts ins Ausland, bekomme nur manchmal Ware aus Österreich.

    _________________________________________________________________

    Habe schon etliches darüber gelesen, nur steige ich da nicht richtig durch...

    Würde mich über kurze Aufklärung sehr freuen

    Besten Dank im Voraus!

    Grüsse

    Zeiram

  2. #2
    TP-Member Blackfog ist auf einem guten Weg
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    Sowohl Umsatzsteuer Erstattungen und Zahlungen sind über das Konto 1780 zu buchen im SKR03.

    Die Rechnung ist ein §13b. Mal nen bisl im Forum suchen, da gibts schon genug Beiträge zu.

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    zu 1)
    ja, ist richtig

    zu 2)
    Das ist kein 13b Fall, sondern ein innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a UStG), sofern eine UStID-Nr. dem Lieferanten hingegeben wurde. Also Zeile 34 und 56 in der USt-Voranmeldung 2010.
    Sofern nur innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt werden ist das Ausfüllen der "Zusammenfassenden Meldung" entbehrlich.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #4
    TP-Member Blackfog ist auf einem guten Weg
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    @Sven,

    stimmt. Gebe dir recht. Ist innergemeinschaftlicher Erwerb. War im Kopf noch bei nem anderen Thread.

  5. #5
    TP-Newbie Zeiram macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    vielen Dank für die Info!

    Zu Nr 1 wäre geklärt

    Zu Nr 2:

    Ja die UStID liegt dem Lieferanten aus Österreich vor.

    Wie buche ich diese Rechnung in meine EÜR, einfach den Nettobetrag aus der Rechnung (da keine MwSt angefallen ist) unter Ausgaben (ohne die 19%) eintragen?

    Muss ich die fehlende MwSt vorher an das FA überweisen oder reicht die Angabe in der nächsten UStVA in Zeile 34 und 56 aus?

    Besten Dank!

    Zeiram

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