Du darfst die UST. nicht ausweisen, wenn Du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst.
Du musst aber dennoch mitkalkulieren, da Du sie ja auch bezahlst...
Ein Beispiel: Kaufst Produkt A für 1,19€, kannst Du diese 19 Ct. eben nicht ziehen, d.h. kannst Sie vom FA nicht einfordern.
Du verkaufst dieses Produkt nun für 2 €. Darfst keine Umsatzsteuer ausweisen, hast bsie aber logischerweise in dem Verkaufspreis kalkuliert, denn Du zahlst sie ja auch
Zu dem Thema gibt es aber auch massenhaft Beiträge, benutze mal die Suche....


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