Hallo alle beisammen,
ich sitze gerade über diversen Merkblätter was sich steuerrechtlich zum 1.1.2010 so alles geändert hat und hänge an einer Sache.
Dem "Reverse-Charge-Verfahren" und dem dazugehörigen Satz "Der Leistungsempfänger ist Schuldner der Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren)", der auf entsprechenden Rechnungen enthalten sein soll.
Ich verstehe schlicht nicht: Wofür genau gilt das nun!? Für sonstige Leistungen? Und nur dafür? Oder auch für Warenlieferungen?
Genauer:
Bisher liefere ich nur fertige Waren (keine Dienstleistungen etc.) ins EU-Ausland. Auf meinen Rechnungen verweise ich bisher mit dem Satz "innergemeinschaftliche Lieferung" auf §4 Nr. 1b iVm §6a UStG.
Frage nun:
Reicht das noch immer aus? Oder muss der Reverse-Charge-Satz drauf?
Danke für eure Hilfe!!!
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