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Thema: Kleingewerbe Steuererklärung

  1. #1
    TP-Newbie stefbaum macht alles soweit korrekt
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    Kleingewerbe Steuererklärung

    Erst einmal ein nettes Hallo in die Runde.

    Kurz zu meiner Situation:
    Ich bin Student, arbeite als studentischer Angestellter im Krankenhaus (12,5 h Woche) und habe eine Tauchschule mit Schwerpunkt Ausbildung eröffnet.

    Da ich das ganze neben dem Studium bereibe bin ich Zur Zeit als Kleingewerbetreibender registriert.
    Nun steht ja die Zeit der Steuererklärunge an und ich fülle wie immer Mantelbogen und Anlage N für meine nicht selbstständige Tätigkeit aus.

    Nun zu meinem Problem:
    Was muss ich als Kleingewerbetreibender ausfüllen?
    EÜR Formular? oder GSE?
    Eine zweite Frage die mich noch beschäftigt ist: " wie kann ich Kosten, sprich derem MWSt. geltend machen"? Ich habe eine Liste mit allen Ausgaben und Einnahmen, wobei nach knapp 6 Monaten natürlich die Ausgaben höhere sind, aber so ist das nun mal nach Betriebseröffnung. Ich weiß halt nur nicht welche Bögen und wie ich die MWSt. zurückerstattet bekomme. Einige Rechnungen haben auch keine MWSt. da diese Betriebe ebenfalls § 19 UStG anwenden.

    Würde mich freuen wenn mir einer von euch weiterhelfen würde.

    Danke schon mal im Vorraus Gruß Stefbaum

    PS. Jahresumsatz ca. 5000 Euro

  2. #2
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    Na, die Mehrwertsteuer kriegst Du gar nicht wieder, Du nutzt doch die Kleinunternehmerregelung - die gilt in "beide Richtungen"

    Die Anlage GSE gibt es meines Wissens nicht mehr .. ich glaub, die heißt jetzt einfach nur "G".

    Das EÜR-Formular musst Du bei Deinen Beträgen nicht nutzen, da kannst Du selbst eine schreiben und mitschicken.

  3. #3
    TP-Newbie stefbaum macht alles soweit korrekt
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    ok, das ist natürlich schlecht das ich da keine MWSt. von zurück bekomme, gerade am Anfang wo die Investitionen meist über den Einnahmen liegen.

    Wie sieht denn die Buchführung aus wenn ich "normal" Arbeite was muss ich dann machen? Ich meine die Umsätze bleiben gleich! Dann ändert sich doch eigentlich nur das ich halbjährlich einen Umsatzsteuervorrauszahlung abgeben muss oder? da die Beträge klein sind brauche ich diese nicht zu zahlen sondern nur anzugeben oder? Dann muss ich jedoch Umsatzsteuer ausweisen richtig?

    Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Gewerbetreibender und Selbstständig, ich bilde 95 % aus bin also Selbstständig (freiberuf weil dozierende Tätigkeit) 5% verkaufe ich Tauchartikel also Gewerbebetrieb, was gilt denn nun oder kann man beides sein?

    Danke nochmal im Vorraus

  4. #4
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    Soweit ich weiß musst Du in den ersten beiden Jahren monatlich eine USt-VA abgeben, danach geht es dann nach gezahlter Umsatzsteuer im Vorjahr .. bei mir war es zumindest so^^ ... daß man "kleine Beträge" nicht zahlen muss, ist mir neu - wobei ich auch mal gehört hab "unter einem Euro musste nix überweisen" .. aber so genau hab ich das nie hingekriegt .. und ja, Du musst dann Umsatzsteuer ausweisen ..

    Mit Freiberuf vs. Gewerbe kenne ich mich nicht aus ..

  5. #5
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    Zitat Zitat von stefbaum Beitrag anzeigen
    ok, das ist natürlich schlecht das ich da keine MWSt. von zurück bekomme, gerade am Anfang wo die Investitionen meist über den Einnahmen liegen.
    Ja nun, aber warum solltest du die USt zurück bekommen, wenn du von deinen Umsätzen auch keine abführst, weil du die KU-Regelung in Anspruch nimmst? Entweder, oder.

    Wie sieht denn die Buchführung aus wenn ich "normal" Arbeite was muss ich dann machen?
    Was meinst du mit "normal" arbeiten? Auf die KU-Regelung verzichten?

    Ich meine die Umsätze bleiben gleich! Dann ändert sich doch eigentlich nur das ich halbjährlich einen Umsatzsteuervorrauszahlung abgeben muss oder?
    In welchem Zeitraum, sagt dir das FA. Normalerweise zu Anfang monatlich.

    da die Beträge klein sind brauche ich diese nicht zu zahlen sondern nur anzugeben oder?
    Was? Nein, 'kleine Beträge' darfst du natürlich auch nicht behalten ...

    Dann muss ich jedoch Umsatzsteuer ausweisen richtig?
    Richtig. Ausweisen, einnehmen, anmelden abführen.

    Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Gewerbetreibender und Selbstständig,
    Es gibt keinen - das Gewerbe ist eine der Formen der Selbstständigkeit. Du meinst offenbar was anderes:

    ich bilde 95 % aus bin also Selbstständig (freiberuf weil dozierende Tätigkeit)
    Das kann das FA so anerkennen, muss es aber nicht. Zumal bei dir eindeutig gewerbliches Handeln dazu kommt:

    5% verkaufe ich Tauchartikel also Gewerbebetrieb, was gilt denn nun oder kann man beides sein?
    Nein, kann man nicht. Freiberufler dürfen keine gewerblichen Tätigkeiten anbieten - entweder wird deine Tätigkeit insgesamt gewerblich oder du trennst die Einkommensarten und meldest zusätzlich zur freiberuflichen Tätigkeit ein Gewerbe an.

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  6. #6
    TP-Newbie stefbaum macht alles soweit korrekt
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    Ok danke für euren vielen Kommentare, mit "Kleine Beträge nicht zahlen" meine ich nicht das ich die Umsatzsteuer von kleinen Beträgen nicht zahlen möchte, sondern das man unter einem gewissen Betrag Keine Gewerbesteuer und Einkommenssteuer bezahlt (Freibetrag).

    So wie ich das verstanden habe gibt es 8 Arten der Einkünfte. Eins davon ist Selbstständig und eins Gewerbetreibender. Wenn ich aber nun beides mache, also Verkaufen und Ausbilden was bin ich dann, beides scheint nicht zu gehen? Ist es dann so das ich auf Kurse keine MWst. Ausweise und auf Verkäufe schon! Die Umsatzsteuer der Verkäufe gebe ich ans Finanzamt weiter die der Ausbildung nicht (sind ja keine drauf).

    Eins interessiert mich außerdem:
    Ich habe Verkäufe die ich Preislich 1:1 weitergebe (z.B. Bücher zur Ausbildung (Ausbildungsmaterial) muss ich da MWSt. drauf erheben wenn ich Gewerbetreibender bin? wie siht das als Kleingewerbetreibender aus?

    Danke

  7. #7
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    Zitat Zitat von stefbaum Beitrag anzeigen
    Ok danke für euren vielen Kommentare, mit "Kleine Beträge nicht zahlen" meine ich nicht das ich die Umsatzsteuer von kleinen Beträgen nicht zahlen möchte, sondern das man unter einem gewissen Betrag Keine Gewerbesteuer und Einkommenssteuer bezahlt (Freibetrag).
    Gewerbesteuer wird erst ab 24.500 Euro Gewinn fällig; der Freibetrag für die Einkommensteuer liegt bei 8004,- Euro.

    So wie ich das verstanden habe gibt es 8 Arten der Einkünfte. Eins davon ist Selbstständig und eins Gewerbetreibender.
    Ein Gewerbetreibender ist aber ein Selbstständiger.

    Wenn ich aber nun beides mache, also Verkaufen und Ausbilden was bin ich dann, beides scheint nicht zu gehen?
    Beides geht nicht als Freiberufler, das habe ich aber schon beantwortet. Was wie geht, habe ich beschrieben, bitte nachlesen.

    Ist es dann so das ich auf Kurse keine MWst. Ausweise und auf Verkäufe schon!
    Nein - das Thema Umsatzsteuer hat nichts mit Gewerbe oder Freiberuf zu tun, sondern ausschließlich mit der Kleinunternehmerregelung - die sowohl von Gewerbetreibenden als auch von Freiberuflern in Anspruch genommen werden kann.

    Die Umsatzsteuer der Verkäufe gebe ich ans Finanzamt weiter die der Ausbildung nicht (sind ja keine drauf).
    Doch, entweder du machst von der KU-Regelung Gebrauch oder nicht.

    Wenn du davon Gebrauch machst:

    Du weist keine USt aus, auf keine Leistung, du nimmst sie nicht ein, meldest sie nicht an, führst sie nicht ab. Und kannst bezahlte USt auch nicht verrechnen, du bezahlst sie einfach und fertig.

    Wenn du keinen Gebrauch machst:

    Du weist USt aus, auf alle Leistungen, du nimmst sie ein, meldest sie an, führst sie ab. Und kannst bezahlte USt mit deiner Umsatzsteuerschuld verrechnen.

    Eins interessiert mich außerdem:
    Ich habe Verkäufe die ich Preislich 1:1 weitergebe (z.B. Bücher zur Ausbildung (Ausbildungsmaterial) muss ich da MWSt. drauf erheben wenn ich Gewerbetreibender bin?
    Das hat nichts mit gewerbetreibend oder nicht zu tun, sondern ausschließlich mit der ...

    wie siht das als Kleingewerbetreibender aus?
    ... Kleinunternehmerregelung.

    Du musst anfangen, dich intensiver damit zu befassen, das ist bei dir noch Kraut und Rüben.

    Bitte die FAQ lesen: http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html

    copy

  8. #8
    TP-Newbie stefbaum macht alles soweit korrekt
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    Ok hier kommt das Rüber wie Kraut und Rüben, da gebe ich dir voll und ganz Recht aber ich habe halt von meinem Steuerberater und auch im Internet teilweise Andere Infos erhalten, so z.B. das Ausbildung immer Umsatzsteuerfrei ist nur auf Handwerkliche Tätigkeiten oder Verkäufe kommt Umsatzsteuer. Ein Zahnarzt erhebt ja auch keine Umsatzsteuer sondern zahlt am Schluss eine Einkommenssteuer.

    In vielen Foren oder auch Wikipedia stehen z.B. auch die 8 Arten der Einkünfte da ist Gewerbe und Selbstständig ganz klar getrennt so steht es z.B. auch in einem Buch was ich hier liegen habe...

    Danke trotzdem

  9. #9
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    Zitat Zitat von stefbaum Beitrag anzeigen
    Ok hier kommt das Rüber wie Kraut und Rüben, da gebe ich dir voll und ganz Recht aber ich habe halt von meinem Steuerberater und auch im Internet teilweise Andere Infos erhalten, so z.B. das Ausbildung immer Umsatzsteuerfrei ist
    Ist aber falsch - trifft nur auf einige Sonderfälle der Dozententätigkeit zu. Lässt sich aber schnell finden:

    "Gemäß § 4 Nr. 21b UStG ist das der Fall, wenn die Unterrichtsleistungen
    unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen und
    an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen erfolgen, denen eine Berufs- oder Prüfungsvorbereitung bescheinigt wird."


    http://www.bwr-media.de/themen/steue...erfrei-ist.php

    Wechsel den Steuerberater.

    nur auf Handwerkliche Tätigkeiten oder Verkäufe kommt Umsatzsteuer.
    Das ist Quatsch.

    Ein Zahnarzt erhebt ja auch keine Umsatzsteuer sondern zahlt am Schluss eine Einkommenssteuer.
    Manche ärztliche Leistungen sind in der Tat USt-frei (aber nicht alle, so ist zum Beispiel die Vortrags- und Lehrtätigkeit durchaus USt-pflichtig!), aber das hat mit Ausbildung auch nichts zu tun. Und die Steuerarten Umsatzsteuer und Einkommensteuer haben nichts miteinander zu tun.

    In vielen Foren oder auch Wikipedia stehen z.B. auch die 8 Arten der Einkünfte da ist Gewerbe und Selbstständig ganz klar getrennt so steht es z.B. auch in einem Buch was ich hier liegen habe...
    Ja, weil Gewerbe eben nur _eine_ Form der Selbstständigkeit ist - die andere ist in §18 EStG definiert und da findest du dann, trara:

    "(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind

    1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. (...)"


    und einige Sonderfälle.

    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

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