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Thema: USt.-Erstattung + kein Gewerbezeitraum = Privateinnahme?

  1. #1
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    USt.-Erstattung + kein Gewerbezeitraum = Privateinnahme?

    Hallo,

    ich habe dieses Jahr mein Gewerbe nur vom 1.4. - 31.8. angemeldet und hefte in der restlichen Zeit keine Rechnungen (Ausgaben) ab da dies ja kein Gewerbezeitraum ist, d.h. in der EÜR 2010 wird dann nur der Zeitraum 1.4. - 31.8. berücksichtigt. Auch Jahresausgaben wie KfZ-Steuer/Versicherung wird dann natürlich nur anteilsmäßig auf den Zeitraum 1.4. - 31.8. als Betriebsausgabe in der EÜR 2010 angegeben.

    Jetzt habe ich im Februar eine USt.-Erstattung für 2009 erhalten.

    Frage: diese Erstattung fällt in dem Zeitraum wo ich Privat lebe und KEIN Gewerbe betreibe. Dieser Zeitraum wird nicht in der EÜR berücksichtigt. Muss ich dennoch diese USt.-Erstattung als Einnahme in der EÜR 2010 angeben obwohl normalerweise dieser Zeitraum in der EÜR gar nicht erfasst wird????

  2. #2
    TP-Senior TanjaP. ist auf einem guten Weg
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    Hast Du evtl. Vorrauszahlungen getätigt?
    Und: am Ende des Jahres gilt "das ganze Jahr".
    Wenn Du in der "restlichen" Zeit kein Gewerbe hast, welche Rechnungen gibt es dann?
    Die EÜR wäre nicht für 2010, sondern für 2009. Was genau steht (entweder auf dem Kontoauszug oder auf gesondertem Schreiben) bei der Erstattung und welche Summen hast Du vorrausgezahlt/abgeführt?

    Tanja

  3. #3
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    nein ich habe keine Vorauszahlungen getätigt da ich unter 1000,- Euro USt. im Jahr liege.

    >>> Wenn Du in der "restlichen" Zeit kein Gewerbe hast, welche Rechnungen gibt es dann?

    Ich lasse z.b. den Internetserver weiterlaufen und betreibe dort (privat) eine Seite ohne Einnahmen. Die Rechnung vom Provider erhalte ich natürlich weiterhin aber diese ist nicht mehr abzugsfähig da ich in dieser Zeit kein Gewerbe angemeldet habe.

    Die EÜR meine ich schon 2010 die ich dann 2011 erstelle.

    Mich interessiert ob man eine USt.-Zahlung als Einnahme in der EÜR berücksichtigen muss wenn diese in einer Zeit erstattet wurde in welcher man gar kein Gewerbe angemeldet hatte.

  4. #4
    TP-Senior TanjaP. ist auf einem guten Weg
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    wenn Du eine USt-Erstattung bekommen hast, wirst Du doch auch etwas gezahlt haben oder eine Erklärung abgegeben haben.
    Die USt-Erstattung ist als Betriebseinnahme im Jahr der Erstattung anzurechnen.

    Tanja

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