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Thema: Umsatzsteuervoranmeldung - Waren in der EU eingekauft , nach DE verkauft

  1. #1
    TP-Newbie Stert macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
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    Question Umsatzsteuervoranmeldung - Waren in der EU eingekauft , nach DE verkauft

    Hallo Community,

    Ich bin seit diesem Jahr kein Kleinunternehmer mehr sondern auch umsatzsteuerpflichtig. Ich handele mit Hardware, die ich im europäischen Ausland einkaufe. Es steht meine erste Umsatzsteuervoranmeldung an (ja ich weis, ich bin zu spät dran)

    Ich habe schon viel zur Umsatzsteuervoranmeldung gegoogelt und auch hier im Forum gelesen, dennoch werde ich aus dem Elsterformular nicht schlau.

    Wäre super wenn ihr mir sagen könntet, in welche Zeile fürs Elster-Formular anhand meines Beispiels was rein muß

    Beispiel1:

    -eingekauft in Frankreich: Hardware für Netto 100EUR (Ich habe ne Rechnung vom Händler erhalten über 119 EUR mit ausgew. französischer MwSt.)

    -verkauft für 200EUR Netto nach Deutschland

    -->wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann ich in diesem Fall keine Vorsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung zurückbekommen, sondern kann versuchen sie mir über den Umweg über die franz. Finanzbehörden zurückzuholen. Stimmt das?
    Würde ich in diesem Fall nur die 200EUR in Zeile 27 eintragen und 0 EUR bei "Abziebare Vorsteuerbeträge" in Zeile 55? Kann ich in diesem Fall irgendwas bei Zeile 56 "Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen" eintragen?

    Beispiel2:

    -eingekauft in Frankreich: Hardware für Netto 100EUR (Rechnung vom Händler OHNE ausgew. französischer MwSt., weil ich dem Händler meine USt-IdNr mitgeteilt hab)

    -verkauft für 200EUR Netto nach Deutschland

    -->wenn ich das richtig verstanden habe zahle ich dann in DE auf die 100EUR 19% Mehrwertsteuer und kriege die dann aber wieder als Vorsteuer direkt zurück. Wo trägt man aber was in das Elster-Formular ein?

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe,

    Stert

  2. #2
    TP-Member xadoX macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2009
    Beiträge
    34
    Ich habe gerade das gleiche Problem wie bei Beispiel2.
    Wo muss man den innergemeinschaftlichen Erwerb beim Elsterformular eintragen?

    Und ist es wirklich so, dass man auf den Einkaufspreis erst Umsatzsteuer zahlt und diese dann auch wieder als Vorsteuer zurückbekommt? Das ist doch irgendwie unlogisch?

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