Ich habe gerade das gleiche Problem wie bei Beispiel2.
Wo muss man den innergemeinschaftlichen Erwerb beim Elsterformular eintragen?
Und ist es wirklich so, dass man auf den Einkaufspreis erst Umsatzsteuer zahlt und diese dann auch wieder als Vorsteuer zurückbekommt? Das ist doch irgendwie unlogisch?


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