Ich habe mich jetzt 2 Stunden mit dem Thema beschäftigt, bin mir aber immer noch nicht ganz sicher ob ich es richtig verstanden habe.
Folgende Ausgangssituation:
Jemand ist umsatzsteuerpflichtiger Onlinehändler und hat ein privates Auto, dass er zu ca. 20% für sein Gewerbebetrieb nutzt (z.B. um zur Post zu fahren)
Darf er nun für jeden gefahrenen Kilometer, den er sozusagen "gewerblich gefahren" ist 30 Cent summieren und diese Summe dann als Betriebsausgabe bei seiner Steuererklärung anrechnen? Wenn ja, gibt es einen Maximalbetrag?
Damit meine ich z.b. die Fahrt zur Post um verkaufte Produkte zu verschicken oder eine Fahrt zum Großhändler um Produkte abzuholen.Was ist "sozusagen gewerblich"?
Das würde bedeutet, wenn jemand täglich zur Post fährt um dort seine Lieferungen abzugeben, dass immer nur die Kilometer der Hinfahrt zählen?Aufpassen bei Fahrten zu regelmäßigen Betriebsstätten - da gilt nur die einfache Strecke
Gibt es denn generell einen Maximalwert den man an Kilometer anrechnen kann?
Es ist doch richtig, dass der aufsummierte Betrag dann nur als Betriebsausgabe gewertet werden kann oder?
Das ist ja dann eindeutig gewerblich veranlasst und nicht "sozusagen" ...
Nein, die Post ist nun sicherlich keine regelmäßige Betriebsstätte.Das würde bedeutet, wenn jemand täglich zur Post fährt um dort seine Lieferungen abzugeben, dass immer nur die Kilometer der Hinfahrt zählen?
Wie man's nimmt: Wenn du ein Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich nutzt, muss es ins Betriebsvermögen. Dann kannst du nicht mehr mit der Pauschale abrechnen.Gibt es denn generell einen Maximalwert den man an Kilometer anrechnen kann?
Klar. Als was sonst.Es ist doch richtig, dass der aufsummierte Betrag dann nur als Betriebsausgabe gewertet werden kann oder?
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Okay, verstanden soweit.
Um das Ganze nachweisen zu können muss man also ein Fahrtenbuch führen, indem jede private von den gewerblichen Fahrten unterschieden wird, korrekt?
Angenommen dieser gewerbliche Händler leiht sich den größeren Wagen seiner Eltern um eine Lieferung bei einem seiner Großhändler abzuholen. Kann man die, mit dem Auto der Eltern gefahrenen Kilometer dann auch irgendwie pauschal mit den 30 Cent anrechnen? Oder müsste dann ein seperates Fahrtenbuch für den Wagen der Eltern geführt werden?
Könntest Du mir noch ein Beispiel für eine regelmäßig Betriebsstätte nennen?
Du musst für die Kilometerpauschale kein Fahrtenbuch mit privaten und gewerblichen km führen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Und wie weist man dann nach, was gewerblich und was privat war?Du musst für die Kilometerpauschale kein Fahrtenbuch mit privaten und gewerblichen km führen.
Hab irgendwo gelesen, dass ein Selbstständiger das Kilometergeld nur in Anspruch nehmen darf, wenn er mit einem Auto, dass zu seinem Betriebsvermögen gehört gefahren ist. Ist das korrekt?
Oder darf er die 30 Cent auch anrechnen, wenn er mit seinem Wagen, der nicht zum Betriebsvermögen gehört, gewerbliche Strecken fährt?
Geändert von xadoX (02.03.2010 um 13:04 Uhr)
Indem man anhand von Rechnungen, Einlieferungsbelegen etc. dem FA glaubhaft machen kann, dass Fahrten betrieblich begründet waren. Das FA vergleicht dann auch gerne mal Kilometerstände von Reparaturrechnungen etc.
Nein, eben gerade nicht. Wenn das Fahrzeug im Betriebsvermögen ist, kommt die Inanspruchnahme der Pauschale nicht mehr in Betracht.Hab irgendwo gelesen, dass ein Selbstständiger das Kilometergeld nur in Anspruch nehmen darf, wenn er mit einem Auto, dass zu seinem Betriebsvermögen gehört gefahren ist. Ist das korrekt?
Nur dann.Oder darf er die 30 Cent auch anrechnen, wenn er mit seinem Wagen, der nicht zum Betriebsvermögen gehört, gewerbliche Strecken fährt?
Das Büro ausserhalb deiner Wohnung, das du regelmäßig an drei Tagen der Woche aufsuchst.Könntest Du mir noch ein Beispiel für eine regelmäßig Betriebsstätte nennen?
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Geändert von copy (02.03.2010 um 13:24 Uhr)
Du schreibst nur die gewerblich veranlassten Fahrten auf, mit Datum, km, Ort, Zweck o.ä.
Für ein privates Fahrzeug kann man für gewerbliche Fahrten die km-Pauschale nehmen, für ein Fahrzeug das in das Betriebsvermögen kann oder muss werden die Kosten anders abgerechnet.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Vielen Dank für die schnellen Antworten!!
Damit sind alle offenen Fragen beantwortet.
Allerdings kannst du keine Pauschalen ansetzen, wenn du gar keinen Wagen besitzt.
Wenn du mit dem geliehenen Wagen von den Eltern fährst, dürfte das FA keine Pauschalen akzeptieren, da du ja auch nicht für die Kosten des PKW aufkommst.
Besitze schon einen eigenen Wagen, nur für die eine Fahrt bräuchte ich einen größeren. Da ich das Spritgeld meinen Eltern zahlen werde sollte man doch auch für die mit dem Auto der Eltern gefahrenen Kilometer Pauschalen ansetzen dürfen oder?
5 mal in der Woche fahr ich zur ca. 2km entferntliegenden Post um dort meine Bestellungen abzuliefern. Muss ich dann jede wirklich gefahrene Strecke dokumentieren, oder kann ich einfach sagen, dass ich im Jahr 260 Mal diese Strecke gefahren bin und so dann 260 * 4 * 0,30€ = 312€ als Betriebsausgabe geltend machen kann?
Nein, eben nicht! Denn in der Pauschale sind ja nicht nur Kosten für den Sprit berücksichtigt. Diese zusätzlichen Kosten trägst du aber gar nicht, wenn du Dir den Wagen von den Eltern leihst. Also kann man au ch keine Pauschalen absetzen.
Du könntest die Spritkosten absetzen, mehr aber auch nicht.
Grundsätzlich gilt ja nach dt. Steuerrecht, das man nur solche Ausgaben als BA absetzen kann, die auch tatsächlich angefallen sind. In diesem Fall wären es Spritkosten aber auf keinen fall 0,30 € pro km, denn du trägst alle anderen Kosten des PKW nicht.
Entweder mit dem eigenen Wagen fahren oder nur Spritkosten absetzen.
Alles andere sollte spätestens bei einer Steuerprüfung weggestrichen werden.
Ok, verstanden.
Könntet Ihr mir noch zur 2. Frage ne kurze Antwort geben?
"5 mal in der Woche fahr ich zur ca. 2km entferntliegenden Post um dort meine Bestellungen abzuliefern. Muss ich dann jede wirklich gefahrene Strecke dokumentieren, oder kann ich einfach sagen, dass ich im Jahr 260 Mal diese Strecke gefahren bin und so dann 260 * 4 * 0,30€ = 312€ als Betriebsausgabe geltend machen kann?"
Da du ja Sachen zur Post bringst und dort auch entsprechend Einlieferungsbelege haben dürftest, reicht es tatsächlich aus, die Anzahl der Fahrten festzuhalten, die durch deine Belege der Posteinlieferungen nachgewiesen werden können.
Wenn du also 260 Einlieferungsbelege hast, kannst du ganz formlos diese Rechnung so aufstellen.
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