Ja, sonst wärst du ja auch kein Kleinunternehmer.
Jein - die Einnahmen sind schon brutto, du weist die USt eben nur nicht aus. Ausgaben brutto, klar.1. bei mir ist durch §19 netto = brutto. wie sieht das bei den betriebsausgaben aus? bei den eingangsrechnungen ist die mwst. ja ausgewiesen, im gegensatz zu den ausgangsrechnungen. also einnahmen = netto, ausgaben = brutto in der formlosen gewinnermittlung?
Wenn du keine hast oder geltend machen willst, nicht.2. muss ich zwingend betriebsausgaben auflisten?
Sorry, aber ich suche mir jetzt kein Formular um zu gucken, was in Zeile 36 gefragt ist ...3. muss ich in der anlage s die zeile 36 ausfüllen, wenn ich den gewinn schon in zeile 4 eingetragen habe?
Richtig.4. ganz allgemein gefragt: rechnungen werden 10 jahre aufbewahrt, aber nicht mit der steuererklärung mitgeschickt. richtig?
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