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Thema: Keine Buchung ohne Beleg...ähhhm

  1. #1
    TP-Member Anton345 macht alles soweit korrekt
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    Keine Buchung ohne Beleg...ähhhm

    Hier mal zwei rein fiktive Beispielfälle wo ich mich frage wie man das in meinen Unterlagen sauber aufzeichnen kann. Berechnung nach EÜR, also keine Bilanz. Ist-Versteuerung ist genehmigt.

    1) Lischen Müller lässt ihr Auto reparieren und der KFZ Meister stellt auf ihren Namen eine Rechnung aus. Sie sagt dem KFZ Meister: Die Rechnung bezahlt mein Freund, Stefan Maier per Überweisung.
    2 Tage später erhält der KFZ Meister eine Überweisung von Stefan Maier ohne Angabe eines Verwendungszwecks oder Informationen die eine Zuordnung zu der Rechnung von Lischen Müller erlauben. Er erinnert sich aber, dass die Zahlung der Rechnung von Lischen Müller zuzurechnen ist und verbucht dies daher entsprechend.

    Wie kann der KFZ Betrieb in seinen Unterlagen festhalten, dass die Zahlung von Stefan Maier zu der Rechnung von Lischen Müller gehört ? Denn wenn dies nicht sauber festgehalten ist könnte das Finanzamt bei einer Steuerprüfung ja denken es handle sich hier um einen separaten Posten und dann Rechnung und Zahlung jeweils separat als Gewinn berechnen (also doppelt).

    2) Lischen Müller wieder in der KFZ Werkstatt kauft sich neue Scheibenwischerblätter für 74,95 und will per Überweisung bezahlen. Aus Versehen überweist sie jedoch 84,95. Daraufhin geht sie in die KFZ Werkstatt und klärt dies auf. Sie möchte sich die zu viel überwiesenen 10 Euro auf eine Flasche Motoröl für 19,95 anrechnen lassen. Sie zahlt nochmals 9,95 bar und die 10 Euro die sie zu viel überwiesen hat werden ihr angerechnet.

    Wie kann der KFZ Betrieb sauber festhalten, dass von den 84,95 gezahlten Euro sich 74,95 auf die Scheibenwischerrechnung beziehen und 10 Euro teilweise auf die Motoröl-Rechnung ?

    Bin mal gespannt auf eure Antworten. Weiß nämlich wirklich nicht wie sowas sauber gelöst werden kann.

  2. #2
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    zu 1. Ich schreib in solchen Fällen auf mein Exemplar der Rechnung von wem die Zahlung geleistet wurde. Sowas kommt öfter vor.

    zu 2. Sollte man imho mit einer Gutschrift/Quittung arbeiten. Sauber ist es den zuviel gezahlten Betrag per Gutschrift/Überweisung zu erstatten, und das sollte man Lieschen Müller verklickern können. Aber mal ehrlich... wie oft kommt denn sowas vor? Welcher Laden lässt mich denn bei Kauf einer Ware per Überweisung bezahlen?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Member Anton345 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    zu 1. Ich schreib in solchen Fällen auf mein Exemplar der Rechnung von wem die Zahlung geleistet wurde. Sowas kommt öfter vor.
    Aber was wenn die Rechnung schon gedruckt ist ? Handschriftliche Einträge soll man ja unterlassen heißt es.

    zu 2. Sollte man imho mit einer Gutschrift/Quittung arbeiten. Sauber ist es den zuviel gezahlten Betrag per Gutschrift/Überweisung zu erstatten, und das sollte man Lieschen Müller verklickern können. Aber mal ehrlich... wie oft kommt denn sowas vor? Welcher Laden lässt mich denn bei Kauf einer Ware per Überweisung bezahlen?
    Hm also ich zahle so ziemlich alles per Überweisung. Gekaufte Ebay Artikel, meine KFZ Versicherung, meine Steuern, Amazon und und und. Das lassen sehr viele zu.

    Aber das geschilderte Problem kommt sehr oft vor. Z.B. wenn ein Kunde in der Zahlung rückständig ist. Sagen wir ich verkaufe jemandem eine Leistung die 5 Euro im Monat kostet. Er zahlt 3 Monate nicht und überweißt dann auf einmal 15 Euro. Nun hab ich eine Zahlung die 3 verschiedenen Rechnungen zuzuordnen ist. Irgendwie muss das doch dann sauber aufgezeichnet werden zu welchen Rechnungen jetzt diese Zahlung gehört, oder ?

  4. #4
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    Hi,
    zu 1: Genau so wie Dorintia schrieb.

    zu 2: eine Rechnung schreiben, darauf einen Posten für das Öl über 19,95 und einen Posten: "Gutschrift für Überzahlung Re.Nr xyz" -10,00 Euro

  5. #5
    TP-Senior MrMurphy macht sich hier sehr viel Mühe
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    Hallo

    Handschriftliche Einträge soll man ja unterlassen heißt es.
    Genau das Gegenteil ist richtig. Grade solche Fälle kann man nur bzw. muss man handschriftlich dokumentieren.

    Gruss

    MrMurphy

  6. #6
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    Zitat Zitat von Anton345 Beitrag anzeigen
    Hm also ich zahle so ziemlich alles per Überweisung. Gekaufte Ebay Artikel, meine KFZ Versicherung, meine Steuern, Amazon und und und. Das lassen sehr viele zu.
    Sorry, aber das sind ja wohl keine Ladengeschäfte.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Member Anton345 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Sorry, aber das sind ja wohl keine Ladengeschäfte.
    Wo hab ich denn von Ladengeschäften geschrieben

  8. #8
    TP-Member Anton345 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von MrMurphy Beitrag anzeigen
    Hallo



    Genau das Gegenteil ist richtig. Grade solche Fälle kann man nur bzw. muss man handschriftlich dokumentieren.

    Gruss

    MrMurphy
    Und was wenn ich meine Rechnungen digital signiert unveränderlich auf dem Computer gespeichert habe ?

  9. #9
    TP-Member Anton345 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Frangulus Beitrag anzeigen
    zu 2: eine Rechnung schreiben, darauf einen Posten für das Öl über 19,95 und einen Posten: "Gutschrift für Überzahlung Re.Nr xyz" -10,00 Euro
    Ok aber wie dann der folgende Fall:

    Ich stelle einem Kunden eine Rechnung über 25 Euro aus. Daraufhin kauft der Kunde nochwas und ich stelle eine Rechnung für 15 Euro aus. Er überweist daraufhin 40 Euro. Wie kann ich jetzt verbuchen, dass die 40 Euro diesen beiden Rechnungen zuzuordnen sind.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Anton345 Beitrag anzeigen
    Aber das geschilderte Problem kommt sehr oft vor. Z.B. wenn ein Kunde in der Zahlung rückständig ist.
    Das ist aber ein anderes Problem und nicht das geschilderte.
    Aber auch hier gilt: handschriftlicher Vermerk zum Zahlungsbeleg/Kontoauszug.

    PS. Gilt auch für #9

    Noch ein PS. Normalerweise gibte es Rechnungsnummern und die meisten Kunden geben diese bei der Überweisung auch an.
    Geändert von Frangulus (28.03.2010 um 14:11 Uhr) Grund: PS

  11. #11
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    Zitat Zitat von Anton345 Beitrag anzeigen
    Lischen Müller wieder in der KFZ Werkstatt kauft sich neue Scheibenwischerblätter für 74,95 und will per Überweisung bezahlen.
    Das klingt für mich nicht nach einem Versandhandel.
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  12. #12
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    Zitat Zitat von Anton345 Beitrag anzeigen
    Ich stelle einem Kunden eine Rechnung über 25 Euro aus. Daraufhin kauft der Kunde nochwas und ich stelle eine Rechnung für 15 Euro aus. Er überweist daraufhin 40 Euro. Wie kann ich jetzt verbuchen, dass die 40 Euro diesen beiden Rechnungen zuzuordnen sind.
    Buchung: Einnahme Re.Nr. AB und Re.Nr. XY = 40 €

    Was ist daran so kompliziert? Wie nun genau deine Buchungen aussehen wissen wir ja nicht.
    Ich fasse Überweisungen an Großhändler auch schonmal zusammen oder bekomme bei sehr zeitnaher Bestellung einen Gesamtbetrag abgebucht - habe aber 2 Rechnungen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  13. #13
    TP-Member Anton345 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Das klingt für mich nicht nach einem Versandhandel.
    Ja aber bei der KFZ Werkstatt zahl ich auch per Überweisung. Schon seit Jahren.

  14. #14
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    Zitat Zitat von Anton345 Beitrag anzeigen
    Und was wenn ich meine Rechnungen digital signiert unveränderlich auf dem Computer gespeichert habe ?
    Aber nicht den Zahlungsbeleg, oder?

  15. #15
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    Ich zahle meine Werkstattrechnungen auch per Überweisung. Ich glaub das Geld für ein paar Scheibenwischer könnte ich dem Werkstattmann aber auch noch so hingeben, wenn ich denn die Dinger bei ihm kaufen würde, was ich nicht tue.
    Aber ich denke du willst es nicht verstehen...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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