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Thema: vorweggenommene Betriebsausgaben

  1. #1
    TP-Junior Sigi-77 macht alles soweit korrekt
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    vorweggenommene Betriebsausgaben

    Hi Leute!

    Ich habe das Thema zwar schon in dem anderen Thread angeschnitten, aber da es sich eigentlich um ein anderes Thema handelt eröffne ich hier einen neuen Thread.

    Folgendes:

    Angenommen ich habe zum 1. März diesen Jahres eine Nebentätigkeit angemeldet. (kleiner Unternehmer mit USt. u. EÜR)

    Ich hatte aber bereits im Vorjahr Ausgaben bzw. Investitionen die ich für mein geplantes Gewerbe benötigte. (z.B. Fachbücher, Software, Notebook, Hardware, usw.)

    Nun darf/muss ich ja Anfang April die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat März abgeben. Klar ist dass ich hier die Einnahmen und Ausgaben des Monats März angeben muss.
    • Wie schaut es aber mit den Ausgaben in diesem Jahr, die bereits vor März entstanden sind?
    • Kann ich diese Ausgaben bei der ersten USt-Voranmeldung angeben und somit Vorsteuer abziehen?
    • Und wie schaut es mit den Ausgaben aus die bereits im Vorjahr entstanden sind?
    • Kann ich die Ausgaben ebenfalls bei der ersten USt.-Voranmeldung angeben und quasi nachträglich Vorsteuer abziehen?
    • Oder ist dies nicht mehr möglich und muss ich bei meinem Steuerausgleich für das Jahr 2009, den ich noch nicht abgegeben habe, diese Ausgaben als Ausgaben, Werbungskosten etc. eintragen?
    • Oder muss ich diese vorweggenommenen Betriebsausgaben anders geltend machen?
    • Welche Möglichkeiten gäbe es für mich und was wäre die beste bzw. günstigste Möglichkeit?

    Danke für Eure Tipps!

    Schöne Grüße
    Sigi-77

  2. #2
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Ein Teil der Fragen müsste ja eigentlich schon beantwortet sein, oder nicht?

    Die vorweggenommenen Betriebsausgaben sind im Jahr der Verausgabung anzusetzen. Wenn noch keine Betriebseinnahmen vorhanden sind, wie es in der Regel ja bei vorbereitenden Maßnahmen ist, dann erzielt man einen steuerlichen Verlust der dann geltend zu machen ist.
    Die Geltendmachung erfolgt dann über die jeweilige Anlage G bzw. sofern eine selbständige Tätigkeit vorliegt über die Anlage S.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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  3. #3
    TP-Junior Sigi-77 macht alles soweit korrekt
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    Hallo AO Gott!

    Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

    Sorry dass ich so dumm nachfrage aber leider hat mich das Thema ein bisschen überrollt und mein Steuerberater hat mich leider kurzfristig (Krankheit) im Stich gelassen.

    Irgendwie verstehe ich das nicht ganz.
    • Also. Das heißt ich kann meine Ausgaben des vergangenen Jahres in der Umsatzsteuervoranmeldung, die ich jetzt für März 2010 erstelle, angeben, oder?
    • Und für das Jahr 2009 muss ich, obwohl ich noch kein Unternehmen angemeldet habe, zusätzlich zu meinem normalen Lohnsteuererklärung für meine hauptberufliche Tätigkeit als Angestellter, eine Umsatzsteuererklärung für meine selbstständige Nebentätigkeit abgeben und diese Ausgaben ebenfalls angeben?

    Ist das so richtig?

    Wenn ich für das Jahr 2009 quasi einen rechnerischen Verlust meines Unternehmens habe, hat das irgendwelche Vor- bzw. Nachteile für mich?
    Meine Überlegung geht dahingehend ob ich dann diese Ausgaben überhaupt angebe? Es handelt sich dabei nicht um die riesigen Investitionen sondern um ca. 1500,-€.


    Danke und schöne Grüße
    Sigi-77

  4. #4
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Du gibts die Vorsteuerbeträge aus 2009 in der ersten möglichen Umsatzsteuervoranmeldung, bei dir also März 2010, an.
    Wenn Du eine Umsatzsteuervoranmeldung für 2009 abgeben willst, bekommst Du Rückfragen vom FA bzw. kann deine Voranmeldung gar nicht verarbeitet werden, da die umsatzsteuerliche Erfassung ja erst in 2010 erfolgt ist. Wenn ich dich richtig verstanden habe.

    Wobei ich mich schon frage, warum die steuerliche Erfassung erst in 2010 erfolgt ist, obwohl die unternehmerische Tätigkeit ja schon in 2009 begonnen haben soll.

    Im Übrigen, du gibst in der Umsatzsteuervoranmeldung keine Ausgaben an, sondern lediglich die Vorsteuerbeträge die auf die Ausgaben entfallen.

    Ein Verlust hat aus betriebswirtschaftlicher Sicht natürlich keinen Sinn bzw. ist ja nicht erstrebenwert. Steuerlich hat man bei Verlusten die Möglichkeit diese mit sonstigen positiven Einkünften (bei dir aus nichtselbständiger Arbeit als Angestellte) zu verrechnen, was eine Minderung der persönlichen Steuerbelastung zur Folge hat.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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  5. #5
    TP-Junior Sigi-77 macht alles soweit korrekt
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    Schönen Vormittag AO Gott!

    Wobei ich mich schon frage, warum die steuerliche Erfassung erst in 2010 erfolgt ist, obwohl die unternehmerische Tätigkeit ja schon in 2009 begonnen haben soll.
    Die Tätigkeit hat ja prinzipiell noch nicht 2009 begonnen.
    Ich hatte nur Ausgaben die ich für die zukünftige Ausübung der Tätigkeit benöitge.
    • Fachbücher, Software usw. um mich mit der Materie intensiver zu beschäftigen --> kurz gesagt - Fortbildungsmittel
    • Büromaterial, Telefonkosten, Internetkosten, Notebook, Drucker, Tastatur, und weitere Hardware,...
    • ...
    • Prinzipiell kein Material, Güter etc. das ich bei meiner Tätigkeit dann wieder "gewinnbringend" Verkaufe, sondern Anschaffungen die ich für die Ausübung benötige.

    Vielleicht habe ich da was falsch verstanden und ich kann für diese Anschaffungen gar keine Vorsteuer abziehen? Kann das sein?
    Wäre es nicht besser / einfacher diese Gegenstände bei der Lohnsteuererklärung für 2009 einfach als Ausgaben ansetzen und abschreiben?

    Sorry. Bin leider kein Buchhalter oder Steuerberater und kenn mich hier leider nicht so genau aus.
    --> Eigentlich wollte ich nur meine eigentliche Tätigkeit ausüben und muss mich jetzt gezwungenermaßen mit diesem Thema intesivst beschäftigen. Aber das hilft jetzt natürlich auch nichts.


    Gibt es denn hier einen Bereich oder im Netz irgendwo eine Seite die das ganze Thema relativ kurz und einfach verständlich erklärt?

    Schöne Grüße
    Sigi-77

  6. #6
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    Zitat Zitat von Sigi-77 Beitrag anzeigen
    Die Tätigkeit hat ja prinzipiell noch nicht 2009 begonnen.
    Doch, eben prinzipiell hat sie das.

    Du kannst alle gewerblich veranlassten Ausgaben geltend machen. Aufpassen musst du und ordentlich trennen wenn a) deine selbständige Tätigkeit gleich/ähnlich deiner Angestelltentätigkeit ist und wenn b) die Ausgaben private Anteile enthalten.

    Zitat Zitat von Sigi-77 Beitrag anzeigen
    --> Eigentlich wollte ich nur meine eigentliche Tätigkeit ausüben und muss mich jetzt gezwungenermaßen mit diesem Thema intesivst beschäftigen. Aber das hilft jetzt natürlich auch nichts.
    Da geht es ja nun nicht nur dir so...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Sigi-77 Beitrag anzeigen
    Vielleicht habe ich da was falsch verstanden und ich kann für diese Anschaffungen gar keine Vorsteuer abziehen? Kann das sein?
    Nein, das kann nicht sein. AO Gott hat dir die Antwort doch gegeben:

    "Du gibts die Vorsteuerbeträge aus 2009 in der ersten möglichen Umsatzsteuervoranmeldung, bei dir also März 2010, an."

    [I]Sorry. Bin leider kein Buchhalter oder Steuerberater und kenn mich hier leider nicht so genau aus.
    Das gehört aber eben alles zur Selbstständigkeit dazu. Du hast also zwei Möglichkeiten:

    1. Du arbeitest dich intensiv in die Themen ein
    2. Du bezahlst jemanden dafür, dass er das alles für dich erledigt

    Gibt es denn hier einen Bereich oder im Netz irgendwo eine Seite die das ganze Thema relativ kurz und einfach verständlich erklärt?
    "Das ganze Thema" ist nicht kurz und einfach erklärbar, sondern sehr komplex. Deshalb wirst du wohl oder übel intensiv in die Materie einsteigen müssen.

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