Richtig!der gewinn aus der gmbh wird ja mit der körperschaftssteuer versteuert und die gehaltsauszahlung dann nochmals mit der einkommenssteuer?
Nein!Seit dem Halbeinkünftesystem ist die Besteuerung auf der Ebene der GmbH endgültig.dabei wird nun die bereits gezahlte steuer auf die einkommenssteuer angerechnet oder?
Die Besteuerung des Kleingewerbes unterliegt der Einkommensteuer.außerdem:
wenn ich noch ein kleingewerbe betreibe muss ich hier ja nur einkommenssteuer abführen. dabei wird trotzdem die bereits gezahlte körperschaftssteuer angerechnet oder?
Wg. der Anrechnung, siehe oben. Körperschaftsteuer wird generell nicht angerechnet.
Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben. Das zuständige FA teilt der Kommune mit wie hoch der sog. Gewerbesteuermessbetrag ist und die Gemeinde erhebt daraufhin mit ihrem individuellen Hebesatz die Gewerbesteuerun zu guter letzte: wie verhält es sich mit der gewerbesteuer? wann wird diese berechnet bzw, hat hier jmd eine gute seite auf der einfach erklärt ist was diese steuer überhaupt ist? aus wiki werd ich grad nicht richtig schlau...
Die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.


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