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Thema: GmbH+Einzelunternehmer = Körperschaftssteuer&Einkommenssteuer

  1. #1
    TP-Junior taurus macht alles soweit korrekt
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    GmbH+Einzelunternehmer = Körperschaftssteuer&Einkommenssteuer

    Hi,

    der gewinn aus der gmbh wird ja mit der körperschaftssteuer versteuert und die gehaltsauszahlung dann nochmals mit der einkommenssteuer?

    dabei wird nun die bereits gezahlte steuer auf die einkommenssteuer angerechnet oder?

    außerdem:
    wenn ich noch ein kleingewerbe betreibe muss ich hier ja nur einkommenssteuer abführen. dabei wird trotzdem die bereits gezahlte körperschaftssteuer angerechnet oder?

    un zu guter letzte: wie verhält es sich mit der gewerbesteuer? wann wird diese berechnet bzw, hat hier jmd eine gute seite auf der einfach erklärt ist was diese steuer überhaupt ist? aus wiki werd ich grad nicht richtig schlau...

    danke für eure info ;-)

  2. #2
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    der gewinn aus der gmbh wird ja mit der körperschaftssteuer versteuert und die gehaltsauszahlung dann nochmals mit der einkommenssteuer?
    Richtig!

    dabei wird nun die bereits gezahlte steuer auf die einkommenssteuer angerechnet oder?
    Nein!Seit dem Halbeinkünftesystem ist die Besteuerung auf der Ebene der GmbH endgültig.

    außerdem:
    wenn ich noch ein kleingewerbe betreibe muss ich hier ja nur einkommenssteuer abführen. dabei wird trotzdem die bereits gezahlte körperschaftssteuer angerechnet oder?
    Die Besteuerung des Kleingewerbes unterliegt der Einkommensteuer.
    Wg. der Anrechnung, siehe oben. Körperschaftsteuer wird generell nicht angerechnet.

    un zu guter letzte: wie verhält es sich mit der gewerbesteuer? wann wird diese berechnet bzw, hat hier jmd eine gute seite auf der einfach erklärt ist was diese steuer überhaupt ist? aus wiki werd ich grad nicht richtig schlau...
    Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben. Das zuständige FA teilt der Kommune mit wie hoch der sog. Gewerbesteuermessbetrag ist und die Gemeinde erhebt daraufhin mit ihrem individuellen Hebesatz die Gewerbesteuer

    Die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.
    Geändert von AO Gott (11.04.2010 um 09:19 Uhr)
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
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  3. #3
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    hier werden offenbar zwei Sachen zusammen gewürfelt. Eine GmbH und ein Einzelunternehmer sind zwei unabhängige Personen (die GmbH eine juristische Person) die unabhängig Steuern zahlen.

    1. GmbH
    100.000 € Einnahmen
    - 50.000 € Materialeinsatz
    - 20.000 € Löhne & Gehälter
    - 10.000 € Sonstige Kosten
    -------------------------------
    = 20.000 € Gewinn (vor Steuern)
    - Körperschaftssteuer
    - Gewerbesteuer
    = Gewinn nach Steuern

    Zu beachten ist, das der Gewinn Eigentum der GmbH ist, also nicht einfach entnommen werden kann.

    2. die Person
    Die Person hat in dem Beispiel 2 Einkommensarten

    a. aus nicht selbständiger Arbeit
    20.000 € Lohn aus der GmbH
    - Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritäszuschlag
    - Sozialabgaben (RV, KV, AV)

    b. aus selbstständiger Arbeit
    50.000 € Einnahmen
    - 20.000 € Ausgaben
    ------------------------------
    30.000 € Gewinn vor Steuern
    - Gewerbesteuer

    Gesamt Person:
    20.000 € Lohn
    30.000 € Gewerbegewinn
    ------------------------------
    - EkSt, KiSt, SolZ auf 50.000 €, auf die die gezahlte Lohnsteuer angerechnet werden.

    Gruß Neffe

  4. #4
    TP-Junior taurus macht alles soweit korrekt
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    ich dachte es gibt da ein doppelbesteuerungsabkommen? zwecks körperschafts und einkommenssteuer?

    nun der sachverhalt ist:
    wir sind 4 geschäftsführer in der gmbh (also auch selbständige arbeit nicht angestellter)
    dazu kommt das kleingewerbe das ich 1 jahr lang nebenher machen will (viell auch länger..)

    und mein angestellten verhältniss das ich beende sobald ich mit dem kleingewerbe genug verdiene oder wir mit der gmbh genug verdiene.

    d.h. vollzeit: angestellt
    nebenzeit: geschäftsführer der gmbh und einzelunternehmer


    also: von der körperschaftssteuer sehe ich am ende nichts mehr wieder richtig?

    dazu kommt dann bei meinem kleingewerbe noch die gewerbesteuer hinzu (auch wenn ich unter 17500€ liege? )

    einkpnfte aus angestelltem verhältnis und selbständiger abreit werden dann zusammengezählt und dann am ende noch mit der einkommenssteuer besteuert.
    richtig?

    was ist denn übrigens KiSt, SolZ ??

    abgesehen davon werd ich das ganze sowieso nochmal mit meinem steuerberater und einem freund der mir dabei hilft besprechen. bei unserer gmbh haben wir ja seperat einen steuerberater, rechtsanwalt etc.. es ging mir hauptsächlich um das kleingewerbe und was für steuern anfallen...

  5. #5
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    Ich denke, du solltest dir mal professionellen Rat bei einem Steuerberater suchen:

    Zitat Zitat von taurus Beitrag anzeigen
    ich dachte es gibt da ein doppelbesteuerungsabkommen? zwecks körperschafts und einkommenssteuer?
    "Doppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge, mit deren Hilfe die Staaten vermeiden, dass bei demselben Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden."

    http://www.bundesfinanzministerium.d...sabkommen.html

    Komplett falsche Baustelle also.

    also: von der körperschaftssteuer sehe ich am ende nichts mehr wieder richtig?
    Ja, richtig.

    dazu kommt dann bei meinem kleingewerbe noch die gewerbesteuer hinzu (auch wenn ich unter 17500€ liege? ).
    Dir fehlen die absoluten Grundlagen.

    "Kleingewerbe" gibt es nicht, von der Kleinunternehmerregelung kannst du Gebrauch machen, wenn du dauerhaft nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz im Jahr machst. Gewerbesteuer wird erst ab einem Gewinn von 24.500,- Euro/Jahr fällig - Kleinunternehmerregelung und Gewerbesteuer schließen sich also aus.

    einkpnfte aus angestelltem verhältnis und selbständiger abreit werden dann zusammengezählt und dann am ende noch mit der einkommenssteuer besteuert.richtig?
    Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer ist immer das gesamte Einkommen.

    was ist denn übrigens KiSt, SolZ ??
    Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. So was kann man auch googeln.

    abgesehen davon werd ich das ganze sowieso nochmal mit meinem steuerberater und einem freund der mir dabei hilft besprechen.
    Ja, besser ist das.

    copy

  6. #6
    TP-Junior taurus macht alles soweit korrekt
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    ich stehe ja auch erst am anfang :-) aller anfang ist schwer (oder leicht ;-) )

    zwecks doppelbesteuerung habe ich wohl wiki falsch interpretiert...

    kleingewerbe = unternehmen das nach der Kleinunternehmerregelung handelt..
    aber gut dann nutze ich in zukunft das wort Kleinunternehmerregelung :-)

    Gewerbesteuer wird erst ab einem Gewinn von 24.500,- Euro/Jahr fällig - Kleinunternehmerregelung und Gewerbesteuer schließen sich also aus.
    danke genau das wollte ich wissen ;-)

    jetzt bin ich wieder ein stück weit schlauer... danke! ich will mir bei euch auch nur schonmal vorabinfos holen, das ganze werde ich sowieso mit meinem steuerberater und kollegen nochmals durchsprechen... immerhin bin ich ja genau in dem kreis der mich in das ganze bestens einweihen kann (bzw grad dabei ist...)

  7. #7
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    Zitat Zitat von taurus Beitrag anzeigen
    nun der sachverhalt ist:
    wir sind 4 geschäftsführer in der gmbh (also auch selbständige arbeit nicht angestellter)
    Nur zur Info! Als Geschäftsführer erzielst Du trotzdem Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (steuerlich gesehen)!
    Gruss

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