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Thema: Rückwirkend für 2009 Ust optieren!?

  1. #1
    TP-Member 1fcb macht alles soweit korrekt
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    Question Rückwirkend für 2009 Ust optieren!?

    Hallo zusammen, ich habe Mitte 2008 einen ebay-Shop als KU aufgemacht und bin brav in 2008 und 2009 knapp unterhalb der 17.500 (in 2008 anteilig) Grenze geblieben.

    Jetzt brummt das Geschäft so gut, dass ich Stand heute 17.400 Umsatz in 2010 erzielt habe, d.h. ich stehe vor der Entscheidung: bis Ende des Jahres den Shop schließen oder weitermachen und den KU-Status verlieren.

    Fall 1 ist einfach. Shop schließen, kein weiterer Umsatz, alles wie immer

    Mal angenommen, ich mache weiter (Falls 2a):
    Wenn ich weitermache und unter 50.000 Euro umsetze, muss ich erst zum 1.1.2011 USt erheben. Falls ich über 50.000 Euro umsetze, muss ich rückwirkend zum Jahresanfang 2010 USt abführen und die Rechnungen alle ändern. Habe ich das so korrekt verstanden?

    Fall 2b: Da ich 2009 für 30.000 Euro Ware angeschafft habe (und nach EÜR ordentlich Verlust gemacht habe), würde es sich u.U. lohnen, rückwirkend zum 1.1.2009 für Ust zu optieren. Wenn ich all die Threads richtig verstanden habe, wäre das auch möglich, oder?

    Jetzt meine Hauptprobleme für Fall 2b:
    1. ich habe ja keine Ust-Voranmeldung für 2009 gemacht. Wie müsste ich vorgehen? Einfach per Elster eine Ust-Erklärung für 2009 machen und der Dinge harren, die dann kommen?
    2. die Ust-Erklärung ändert ja theoretisch meine EÜR für 2009. Ich habe zwar keine Ust abgeführt oder erstattet bekommen (da rückwirkend optiert), aber die Pflicht bzw das Anrecht darauf. Ich gehe mal davon aus, dass es erst in der EÜR 2010 erfasst wird, oder? Ich vermute aber, dass ich die Umsatz-Zahlen aus der KU-Zeile (Zeile 1) in die Zeile umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (Zeile 4) rüberbewegen muss. Muss sonst etwas Eurer Meinung nach an der EÜR geändert werden?
    3. Wie verfahre ich für die ersten Monate in 2010? Muss ich eine nachträgliche Ust-Voranmeldung für Jan-April machen (falls es so was überhaupt gibt)? Und wäre der Termin dafür der 10.5.?
    4. Muss ich eine Ust-Nr beantragen?
    5. Gibt es wichtige Punkte, die ich beachten muss/sollte?

    Ich hoffe, das waren keine zu dummen Fragen und einer der Experten nimmt sich meiner an

    Vielen Dank im Voraus!!!

  2. #2
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    Falls ich über 50.000 Euro umsetze, muss ich rückwirkend zum Jahresanfang 2010 USt abführen und die Rechnungen alle ändern.
    Meines Wissens nicht. Der hohe Umsatz war ja nicht erwartet, bisher lagst Du ja immer darunter .. wenn Du in diesem Jahr über 50.000 kommst, hast Du m.E. nach auch erst ab 1.1.2011 mit der Umsatzsteuer zu tun ..
    .. und irgendjemand wird bestimmt auch den Thread wiederfinden, in dem ich das gelesen habe

  3. #3
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Zitat Zitat von wildmieze Beitrag anzeigen
    Meines Wissens nicht. Der hohe Umsatz war ja nicht erwartet,
    Bei 30.000 Euro Ausgaben für Waren in 2009 könnte man da aber evtl. in Argumentationsprobleme kommen.

  4. #4
    TP-Member 1fcb macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Bei 30.000 Euro Ausgaben für Waren in 2009 könnte man da aber evtl. in Argumentationsprobleme kommen.
    Danke, das Risiko verstehe ich und werde daher definitiv nicht über 50.000 kommen. Das lässt sich ja ganz gut steuern. Wären aber meine Annahmen im Start des Thread richtig, wenn ich drunter bliebe? Eine weitere Frage habe ich darüber hinaus noch... kann ich auch Ende 2010 noch für Ust ab 1.1.2009 optieren und dem FA den Umstieg melden oder müsste das bis Ende Mai sein (wenn ich es richtig verstehe, ist das ja der Stichtag für die Jahres-USt-Erklärung)?

    Vielen Dank schon mal wieder im Voraus!!!
    Geändert von 1fcb (15.04.2010 um 07:47 Uhr)

  5. #5
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von wildmieze Beitrag anzeigen
    Meines Wissens nicht. Der hohe Umsatz war ja nicht erwartet, bisher lagst Du ja immer darunter .. wenn Du in diesem Jahr über 50.000 kommst, hast Du m.E. nach auch erst ab 1.1.2011 mit der Umsatzsteuer zu tun ..
    .. und irgendjemand wird bestimmt auch den Thread wiederfinden, in dem ich das gelesen habe

    UStR 246

    (3) 1Bei der Grenze von 50 000 € kommt es darauf an, ob der Unternehmer diese Bemessungsgröße voraussichtlich nicht überschreiten wird. 2Maßgebend ist die zu Beginn eines Jahres vorzunehmende Beurteilung der Verhältnisse für das laufende Kalenderjahr. 3Dies gilt auch, wenn der Unternehmer in diesem Jahr sein Unternehmen erweitert (vgl. BFH-Urteil vom 7. 3. 1995, XI R 51/94, BStBl 1995 II S. 562). 4Ist danach ein voraussichtlicher Umsatz zuzüglich der Steuer von nicht mehr als 50 000 € zu erwarten, ist dieser Betrag auch dann maßgebend, wenn der tatsächliche Umsatz zuzüglich der Steuer im Laufe des Kalenderjahres die Grenze von 50 000 € überschreitet (vgl. auch Absatz 4). 5Bei einer Änderung der Unternehmensverhältnisse während des laufenden Kalenderjahres durch Erbfolge ist Absatz 5 zu beachten. 6Der Unternehmer hat dem Finanzamt auf Verlangen die Verhältnisse darzulegen, aus denen sich ergibt, wie hoch der Umsatz des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich sein wird.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
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  6. #6
    TP-Member Suxxess ist auf einem guten Weg
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    Wenn du jetzt bereits zum 1.1.2010 zur Regelbesteuerung gewechselst wärst, wäre das hier interessant für dich:

    § 15a Abs. 7 UStG

    (7) Eine Änderung der Verhältnisse im Sinne der Absätze 1 bis 3 ist auch beim Übergang von der allgemeinen Besteuerung zur Nichterhebung der Steuer nach § 19 Abs. 1 und umgekehrt und beim Übergang von der allgemeinen Besteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung nach den §§ 23, 23a oder 24 und umgekehrt gegeben.
    (2) Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut, das nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen. Die Berichtigung ist für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem das Wirtschaftsgut verwendet wird.
    Nach meinem Verständnis könntest du dir die gezahlte USt. von der Ware zurückholen sobald du die Waren inklusive USt. verkaufst, auch wenn du die Ware ursprünglich noch als Kleinunternehmer gekauft hast.

    Du kannst die Ware ja 1 Jahr lang liegen lassen, 2011 zur Regelbesteuerung wechseln und sie dann verkaufen.

    Aber bedenke, das bringt dir nur einen Vorteil wenn du deine Produkte an Unternehmen verkaufst da diese sich die USt. dann wiederholen können. Umsatzsteuerfrei verkaufen und gleichzeitig die Vorsteuer gegenrechnen geht halt nicht.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Suxxess Beitrag anzeigen
    Die Berichtigung ist für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem das Wirtschaftsgut verwendet wird.
    Klingt nicht wie "ein Jahr liegen lassen können"...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Member 1fcb macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Suxxess Beitrag anzeigen
    Nach meinem Verständnis könntest du dir die gezahlte USt. von der Ware zurückholen sobald du die Waren inklusive USt. verkaufst, auch wenn du die Ware ursprünglich noch als Kleinunternehmer gekauft hast.

    Du kannst die Ware ja 1 Jahr lang liegen lassen, 2011 zur Regelbesteuerung wechseln und sie dann verkaufen.
    Wenn dem tatsächlich so ist, wäre das natürlich sehr interessant für mich. Ein Grund für die hohen Ausgaben in 2009 war der Kauf größerer Mengen Wein in Subskription (ich habe einen Online Weinhandel). Daher die Idee rückwirkend tum 1.1.2009 zu wechseln, wenn ich denn wechsle. Dem gegenüber steht aber, dass ich mindestens 1/3 im Ausland oder privat gekauft habe und die Vorsteuer eh nicht gezahlt habe oder abziehen kann.

    Zitat Zitat von Suxxess Beitrag anzeigen
    Aber bedenke, das bringt dir nur einen Vorteil wenn du deine Produkte an Unternehmen verkaufst da diese sich die USt. dann wiederholen können. Umsatzsteuerfrei verkaufen und gleichzeitig die Vorsteuer gegenrechnen geht halt nicht.
    Das verstehe ich nicht, sobald ich gewechselt bin, muss ich ja mit USt verkaufen.

    Summa summarum wäre die im Augenblick von mir bevorzugte Vorgehensweise: ich lasse meinen Shop geöffnet bis ich die 50.000 Grenze erreiche (falls das je im Laufe des Jahres passieren sollte -> nice problem to have).

    Dann wechsle ich automatisch zum 1.1. 2011 in die Regelbesteuerung und verkaufe alles inkl. MWst. Wenn ich dann Weine verkaufe für die ich Vorsteuer gezahlt habe und wg KU in 2008-2010 nicht abgerechnet habe, rechne ich diese ab...

    Klingt eingentlich fast zu gut, um wahr zu sein?!

  9. #9
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    Zitat Zitat von 1fcb Beitrag anzeigen
    Dem gegenüber steht aber, dass ich mindestens 1/3 im Ausland oder privat gekauft habe und die Vorsteuer eh nicht gezahlt habe oder abziehen kann.
    Für die Einkäufe im Ausland musst du Einfuhrumsatzsteuer zahlen oder bei Kauf in EU mit USt.-ID musst du "nachträglich" die USt. hier bezahlen - auch als KU!
    KU bedeutet ja das du zwar USt. auf deine Ausgaben zahlen musst aber dafür auch keine USt. von deinen Einnahmen an das FA abführen musst.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
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    Zitat Zitat von 1fcb Beitrag anzeigen
    Dann wechsle ich automatisch zum 1.1. 2011 in die Regelbesteuerung und verkaufe alles inkl. MWst. Wenn ich dann Weine verkaufe für die ich Vorsteuer gezahlt habe und wg KU in 2008-2010 nicht abgerechnet habe, rechne ich diese ab...

    Klingt eingentlich fast zu gut, um wahr zu sein?!
    Falls du mit "rechne ich ab" meinst, dass du dafür dann die Vorsteuer ziehst - nein, das kannst du natürlich nicht.

    Du kannst die Vorsteuer nicht geltend machen, weil du das zum Zeitpunkt des Einkaufs hättest tun müssen, aber als KU nicht konntest.

    copy

  11. #11
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    wenn § 15a Abs. 7 UStG genannt wird sollte aber auch § 44 UStDV nicht vorenthalten werden. Eine Korrektur ist nämlich nur ab bestimmten Grenzen möglich

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  12. #12
    TP-Member 1fcb macht alles soweit korrekt
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    an alle: vielen Dank für Eure kompetente Hilfe.

    Ich denke meine Strategie sieht so aus: ich lasse meinen Shop bis zur 50 K€ Umsatzgrenze offen.

    Falls in 2009 und 2010 dann mehr USt. in meinen Umsatz vorhanden aber nicht ausgewiesen war, als ich USt. bezahlt habe, wechsle ich automatisch zum 1.1.2011 in die Regelbesteuerung.

    Falls der umgekehrte Fall eintritt, wechsle ich rückwirkend zum 1.1.2009.

    Für 2009 z.B. ergibt sich eine Differenz von ca 1000,- mehr gezahlter Umsatzsteuer als in meinen Umsätzen vorhanden. Da ich aber 2010 weit mehr umsetzen werde, vermute ich ein deutliches Übergewicht bei meinen Umsätzen und denke ich werde voraussichtlich erst zum 1.1.2011 wechseln.

    Sieht einer von Euch Experten hier einen logischen oder steuerrechtlichen Fehler?

  13. #13
    TP-Member Suxxess ist auf einem guten Weg
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    Die Frage ist doch, ob das überhaupt möglich ist =>
    Falls der umgekehrte Fall eintritt, wechsle ich rückwirkend zum 1.1.2009.
    Rein logisch sollte das nicht möglich sein. Denn dann müsstest du alle deine bisher ausgestellten Rechnungen korrigieren. Wenn du dann eine USt. freie Rechnung an einen Unternehmen gestellt hast, diese dann aber erneut mit USt. ausstellst, kann er sich die darauf entfallenen USt. vom Finanzamt zurückholen.

    Und zur USt. kann man nur am Anfang des Jahres wechseln, eigentlich hättest du schon Anfang des Jahres 2010 zur USt. votieren müssen da es dort ja schon abzusehen war, dass du mehr als 50.000 € Umsatz im Jahr 2010 machen wirst.

    Ich an deiner Stelle würde mich mal an dein zuständiges Finanzamt wenden. Einfach mal nett anfragen. Nach der Wirtschaftskrise war für dich nicht abzusehen, dass du deine Ware so gut verkaufen kannst. Was passiert wenn ich die 50k übersteigen sollte?

    Und dann würde ich es mir schriftlich geben lassen, dass du erst zum 01.01.2011 USt. ausweisen musst egal ob du über die 50k kommen solltest oder nicht. Zum Jahresende machst du dann deine Lager leer und kaufst & verkaufst dann am bem 01.01.2010 mit USt.

    Im Dezember hatte Copy schon einen Fall der hat im Jahr angefangen die USt. auszuweisen mit dem Ergebnis, dass er die Monate ab Januar mit USt. nachzahlen musste.

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