Hallo,
ich habe leider eine Frage zur Privatnutzung, auf die ich bisher noch keine richtige Antwort gefunden habe (Leider gabs in diesem Thread hier keine Antwort: hier http://www.traum-projekt.com/forum/9...e-ich-das.html der leider unbean).
Und zwar geht es um die Anschaffungskosten bei betrieblich genutzten Gegenständen, die ich auch privat Nutzen möchte.
Bei den laufenden Kosten ist es soweit ja klar; die Privatnutzung wird anteilig rausgerechnet.
Aber wie ist es mit den Anschaffungskosten?
Werden die beim Kauf anteilig als Privatentnahme erfasst?
Oder werden die erst bei der Abschreibung berücksichtigt (indem ich monatlich eine Privatentnahme habe)?
Oder fallen die Anschaffungskosten komplett in die Betriebsausgaben, weil es quasi Fixkosten sind; d.h. wenn ich den Gegenstand nicht privat nutzen würde, würden die Kosten unverändert bleiben?
Gibt es da einen Unterschied zwischen der Behandlung von gewillkürtem Betriebsvermögen und notwendigem Betriebsvermögen?
(Kann mir vllt. sonst jemand sagen, in welchem § ich sowas auch nachlesen kann?)
Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte! Mittlerweile hab' ich schon ne Menge übers Inet gefunden und mich bis zu diesem Problem vorgehangelt, nur so langsam glaube ich, dass ich mir nen ordentliches Brett vor den Kopf gegoogelt habe...
EDIT:
man muss manchmal nach den abstraktesten dingen suchen, um sein ziel zu finden...
http://www.traum-projekt.com/forum/1...-absetzen.html
^also wenn ich das richtig verstehe, werden auch die anschaffungskosten als privatentnahme erfasst. nur wann muss ich das machen? im moment der anschaffung oder erst am jahresende bei der est-erklärung?
Geändert von kolle501 (10.05.2010 um 21:12 Uhr)
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