in beiden Fällen ist weiterhin eine EÜR einzureichen. Der Abschreibungspool ist dabei ganz normal anzusetzen unabhängig davon ob weiterhin ein Verlust oder ein Gewinn bei herauskommt.
Gerade bei Tätigkeiten mit Vertrieb sollte es doch recht einfach sein das Wörtchen "Liebhaberei" vom Tisch zu bekommen.
Gruß
Sven


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