Hallo ihr Lieben Mitmasochisten ;-),
ich habe - mal wieder - im Vorfeld des 31.5. Tage mit Internetrecherchen bez. Steuer- und Buchhaltungsthemen verbracht, doch je mehr man sucht desto schlimmer scheint der Grad der Verwirrung zu werden. Deswegen quäle ich Euch auch nur mit eher kleinen Fragen, bei denen ich mir tatsächlich vorstellen könnte, dass mir da ggf. geholfen werden könnte.
Im Jahr 2009 überstieg der Umsatz die GbR deren 50%er Gesellschafter ich bin die Umsatzgrenze von 17500 €. Muss nun für 2009 zwangsläufig das EÜR Formblatt beim FA eingereicht werden, oder genügt nach wie vor eine formlose EÜR? Sprich: ist für die Option eine formlose EÜR einzureichen die Kleinunternehmerregelung relevant oder schlichtweg die 17500 € Umsatzgrenze?
Buchhaltung....einfache Buchhaltung....Naja, ich kann mir durchaus vorstellen, dass sie “einfach” für Leute ist, wenn sie ein System haben, bei dem sie wissen, dass es im Falle einer Betriebsprüfung auch gefallen findet, doch die Angst etwas falsch zu machen ist nicht nur lähmend, sondern hält einen auch schön vom Kerngeschäft ab.
Ich hatte mir nun überlegt: Dass man einfach den unbaren Einnahmebelegen und Ausgabebelegen je einen Nummernkreis zuweist und sie Chronologisch abheftet. Kontoauszüge werden auch separat und chronologisch abgeheftet. Das wäre auch alles kein Problem, würde es sich dabei um ordinäre Rechnungen handeln.
Fall 1: Doch was macht man z.B. wenn auf dem Kontoauszug ein betrag X für eine Debitkarte abgezogen wird, die zum Geschäftsgirokonti gehört? Es gibt keinen separaten Beleg, den man bei den Ausgaben abheften könnte. Wie verfährt man damit? Weist man diesem Betrag dennoch eine Belegnummer zu, notiert diese auf ein Blatt, auf dem auf den entsprechenden Kontoauszug verwiesen wird, und heftet dieses zwischen die Ausgabenbelege?
Fall: 2: Ein Unternehmen überweist einen klecker Centbetrag auf das Geschäftskonto um dessen Existenz für spätere Zahlungsvorgänge zu prüfen. Dafür gibt es ja keine Rechnung o.ä. dennoch handelt es sich ja nach meinem Wissen um einen Geschäftsvorfall, der ja “eigentlich” belegt werden MUSS.
Fall 3: Man hat ein Programm Online erstanden. Und zwar über Paypal via Giropay. Auf dem Konto tauscht nur die Zahlung an Paypal auf und eine richtige “Rechnung “ gibt es ansonsten nicht. (Generell weiß ich nicht, wie mit Paypal Zahlungseingängen und Ausgängen buchhalterisch zu verfahren ist)
Fall 4: Man hat ab und an einen Betrag X Bar abgehoben und in eine Kasse getan, über Entnahmen wurde Buch geführt und es sind auch alle Belege vorhanden. Doch dann stellt sich raus, dass einige dieser Belege für Ausgaben gar nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Wie verbucht man dann am Schluss den Kassenbestand? Oder zählt einfach alles, was nicht zu den Betriebsausgaben gezählt werden kann als Privatentnahme/Gewinn und man ist zumindest die Frage los, wie man diese Vorgänge zu dokumentieren hat?
Fall 5: Ein Unternehmen hat einen Betrag überwiesen, wurde jedoch im laufe des Jahres Insolvent. Man hat weder eine Rechnung noch eine Provisionsbescheinigung erhalten können. Ist in so einem Fall ein Eigenbeleg auszustellen?
So, und zu guter Letzt die Frage: Bin ich zu Recht paranoid oder ist es am Ende gar nicht wirklich so tragisch, wenn hier und da mal ein paar Ungereimtheiten in der Buchführung auftreten (Ja, ich weiß um die GoB^^), solange sich diese zu eigenen Ungunsten auswirken oder finanziell als Geringfügig zu erachten sind. Versteht mich nicht falsch, ich würde gerne alles richtig und bis auf den Cent genau korrekt haben, doch es wird einem nicht einfach gemacht.
So, ich bedanke mich schon einmal für das Lesen dieses langen Textes und auch für etwaige hilfreiche Antworten.
Marko
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