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Thema: Telefonrechnungen anteilig

  1. #1
    TP-Junior Dosachera macht alles soweit korrekt
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    Telefonrechnungen anteilig

    Hallo!

    Wenn ich Telefonrechnungen anteilig (50%) ansetze, dann kann ich quasi auch 50% der Umsatzsteuer in meiner Umsatzsteuervoranmeldung gegenrechnen, oder?

    Also wenn ich z.B. eine Telefonrechnung in Höhe von 119 Euro habe. Dann könnte ich, für das jeweilige Quartal (Voranmeldung) 9,50 Euro USt. als bezahlte anrechnen!?

    Da ich Soll-Versteuerung unterliege (ist glaube ich Standard?) muss ich ja nach Rechnungsdatum schauen. Wenn ich also im Juli eine Rechnung erhalte, die für den Juni ist, dann kann ich diese trotzdem erst im 3. Quartal ansetzen?

  2. #2
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    Du "buchst" die Telefonrechnung komplett und buchst dann deinen Privatanteil als Einnahme (Privatentnahme).
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior Dosachera macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Du "buchst" die Telefonrechnung komplett und buchst dann deinen Privatanteil als Einnahme (Privatentnahme).
    Aha, OK, also Beispiel:

    Ausgabe:

    100 Euro netto 19 Euro USt.

    Einnahme:

    50 Euro netto 9,50 Euro USt.

    --> Und so komme ich dann wieder auf meine 50%. Richtig?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Dosachera Beitrag anzeigen
    Aha, OK, also Beispiel:

    Ausgabe:

    100 Euro netto 19 Euro USt.

    Einnahme:

    50 Euro netto 9,50 Euro USt.

    --> Und so komme ich dann wieder auf meine 50%. Richtig?
    Ja, offensichtlich.

    copy

  5. #5
    TP-Junior Dosachera macht alles soweit korrekt
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    Alles klar, vielen Dank! Dann weiß ich, wie ich das korrekt buche. (zum Schluss kommt ja eh dasselbe raus, ob direkt 50% angesetzt oder Einnahme - Ausgabe, aber wenn kann/sollte man es ja gleich richtig machen, nicht dass das FA dann wieder nervt)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Dosachera Beitrag anzeigen
    Da ich Soll-Versteuerung unterliege (ist glaube ich Standard?) muss ich ja nach Rechnungsdatum schauen. Wenn ich also im Juli eine Rechnung erhalte, die für den Juni ist, dann kann ich diese trotzdem erst im 3. Quartal ansetzen?
    Das sollte auch passen?

  7. #7
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    Zitat Zitat von Dosachera Beitrag anzeigen

    Da ich Soll-Versteuerung unterliege (ist glaube ich Standard?) muss ich ja nach Rechnungsdatum schauen.
    Bei der Soll-Versteuerung ist der Leistungszeitraum relevant.

    http://www.steuerlexikon-online.de/Istversteuerung.html
    http://www.steuerlexikon-online.de/S...steuerung.html

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  8. #8
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Ja, ist doch aber "quasi" das Rechnungsdatum? Leistungszeitraum hört sich für mich nach dem Tag/Monat an, wo ich etwas bekomme/nutze. Aber es geht doch um die Rechnung.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Dosachera Beitrag anzeigen
    Ja, ist doch aber "quasi" das Rechnungsdatum? Leistungszeitraum hört sich für mich nach dem Tag/Monat an, wo ich etwas bekomme/nutze. Aber es geht doch um die Rechnung.
    Folge doch bitte mal den Links und lies, was da steht.

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  10. #10
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Folge doch bitte mal den Links und lies, was da steht.

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    Na wenn ich das jetzt richtig verstehe müssten Telefonrechnungen vom März (da wurde die Leistung erbracht) und wo ich die Rechnung erst im April erhalte trotzdem schon in das 1. Quartal gerechnet werden!?

  11. #11
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    Eben, und für die Istversteuerung zählt nur wann die Rechnung bezahlt ist.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
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    Ist und Soll ist ja prinzipiell klar.

    Ist=wann bezahle ich was
    Soll=wann "vereinbare" ich eine Zahlung

    Vereinbaren ist bei mir aber, sobald eine Rechnung kommt. (oder geschrieben wird)

    Wenn ich zum Beispiel die Telefonrechnung für März erst am 15.04. erhalte, dann kann ich sie ja gar nicht in die USt.-Voranmeldung für Quartal 1 bringen, da die ja bis 10.04. abgegeben werden muss. Das versteh ich halt nicht...!?

  13. #13
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Du "buchst" die Telefonrechnung komplett und buchst dann deinen Privatanteil als Einnahme (Privatentnahme).
    Hier stehts wieder anders: http://www.betriebsausgabe.de/blog/2...fax-und-handy/ (letzter Abschnitt)

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