Du "buchst" die Telefonrechnung komplett und buchst dann deinen Privatanteil als Einnahme (Privatentnahme).
Hallo!
Wenn ich Telefonrechnungen anteilig (50%) ansetze, dann kann ich quasi auch 50% der Umsatzsteuer in meiner Umsatzsteuervoranmeldung gegenrechnen, oder?
Also wenn ich z.B. eine Telefonrechnung in Höhe von 119 Euro habe. Dann könnte ich, für das jeweilige Quartal (Voranmeldung) 9,50 Euro USt. als bezahlte anrechnen!?
Da ich Soll-Versteuerung unterliege (ist glaube ich Standard?) muss ich ja nach Rechnungsdatum schauen. Wenn ich also im Juli eine Rechnung erhalte, die für den Juni ist, dann kann ich diese trotzdem erst im 3. Quartal ansetzen?
Du "buchst" die Telefonrechnung komplett und buchst dann deinen Privatanteil als Einnahme (Privatentnahme).
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Alles klar, vielen Dank! Dann weiß ich, wie ich das korrekt buche. (zum Schluss kommt ja eh dasselbe raus, ob direkt 50% angesetzt oder Einnahme - Ausgabe, aber wenn kann/sollte man es ja gleich richtig machen, nicht dass das FA dann wieder nervt)
Bei der Soll-Versteuerung ist der Leistungszeitraum relevant.
http://www.steuerlexikon-online.de/Istversteuerung.html
http://www.steuerlexikon-online.de/S...steuerung.html
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Eben, und für die Istversteuerung zählt nur wann die Rechnung bezahlt ist.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ist und Soll ist ja prinzipiell klar.
Ist=wann bezahle ich was
Soll=wann "vereinbare" ich eine Zahlung
Vereinbaren ist bei mir aber, sobald eine Rechnung kommt. (oder geschrieben wird)
Wenn ich zum Beispiel die Telefonrechnung für März erst am 15.04. erhalte, dann kann ich sie ja gar nicht in die USt.-Voranmeldung für Quartal 1 bringen, da die ja bis 10.04. abgegeben werden muss. Das versteh ich halt nicht...!?
Hier stehts wieder anders: http://www.betriebsausgabe.de/blog/2...fax-und-handy/ (letzter Abschnitt)
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