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Thema: USt-IdNr. - Auslandseinkauf

  1. #1
    TP-Newbie recon macht alles soweit korrekt
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    USt-IdNr. - Auslandseinkauf

    Hallo,

    wir sind Kleinunternehmer nach §19 UStG und führen zusammen eine GbR.

    Nun haben wir einen Französischen Händler gefunden, den wir per E-Mail kontaktiert haben. Dieser möchte von uns nun die USt-IdNr haben, die wir aber als Kleinunternehmer nicht besitzen.

    Zitat E-Mail:
    Um auf unserer Webseite MwSt-frei einkaufen zu können, ist eine europäische USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) notwendig.
    Können wir dort dann -wenn wir die Nummer beantragen- Steuerfrei einkaufen, oder wird das dann mit der französischen/deutschen Steuer belastet, da wir eventuell nicht berechtigt sind dazu?

  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Steuerfrei einkaufen könnt Ihr nicht. ENTWEDER ihr gebt keine USt-Id an den französischen Händler, er stellt euch eine Rechnung mit französischer Steuer aus und ihr zahlt diese und die Sache ist erledigt. ODER Ihr besorgt eine USt-Id, gebt diese dem Händler, er schickt Euch die Ware mit einer Rechnung ohne Mehrwertsteuer - dann müsst' Ihr für die Ware aber in Deutschland die Mehrwertsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung zahlen. Zahlen müsst Ihr sie also so oder so, nur sind es halt in einem Fall 19,6% ohne zusätzlichen Aufwand oder 19% und ihr müsst es selbst abwickeln.

  3. #3
    TP-Newbie recon macht alles soweit korrekt
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    Danke für die schnelle Antwort

    In dem Fall kann ich mir ja den Stress sparen mit der Beantragung.

  4. #4
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Nachtrag: Ich meine in Frankreich gibt es unter "Article 293 B du CGI" eine vergleichbare Regelung zur Kleinunternehmerregelung, evtl. hilft das bei der Erklärung der Kleinunternehmerreglung gegenüber dem französischen Händler.

  5. #5
    TP-Newbie recon macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Nachtrag: Ich meine in Frankreich gibt es unter "Article 293 B du CGI" eine vergleichbare Regelung zur Kleinunternehmerregelung, evtl. hilft das bei der Erklärung der Kleinunternehmerreglung gegenüber dem französischen Händler.
    Der Händler gab mir ja die Wahl, ob wir die Franz. Steuer bezahlen wollen, oder eben die USt-Id beantragen. In dem all werden wir die 0,6% eben mehr bezahlen. Da ist der Aufwand mit der Nummer beantragen einach zu groß

  6. #6
    TP-Newbie nele123 macht alles soweit korrekt
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    Hallo zusammen,

    toll, dieser Beitrag beantwortet genau meine Frage, ob und wie ein innnergemeinschaftlicher Erwerb ohne UstID möglich ist.
    Ich habe dazu aber noch 2 Ergänzungsfragen:

    - ich bezahle den Gesamtbetrag (Ware, MwSt des Ursprungslandes, Versandkosten)-dies ergibt für mich in der Handhabung keinen
    Unterschied zu einem Kauf in Deutschland. Buche ich diese Ausgabe auch genau so wie einen Wareneinkauf in Deutschland?
    Oder muß ich dafür in meinem Buchhaltungsprogramm ein besonderes Konto anlegen oder eine spezielle Formulierung beachten?

    -wenn ich in der EU über ebay etwas kaufe und nicht genau erkennen kann, ob der VK privat oder gewerblich handelt bezahle ich den Gesamtbetrag und
    fertig? Die MWSt des Ursprungslandes ist doch bei ebay im Artikelpreis enthalten, oder?

    Danke!

  7. #7
    TP-Newbie d-tour macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Steuerfrei einkaufen könnt Ihr nicht. ENTWEDER ihr gebt keine USt-Id an den französischen Händler, er stellt euch eine Rechnung mit französischer Steuer aus und ihr zahlt diese und die Sache ist erledigt. ODER Ihr besorgt eine USt-Id, gebt diese dem Händler, er schickt Euch die Ware mit einer Rechnung ohne Mehrwertsteuer - dann müsst' Ihr für die Ware aber in Deutschland die Mehrwertsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung zahlen. Zahlen müsst Ihr sie also so oder so, nur sind es halt in einem Fall 19,6% ohne zusätzlichen Aufwand oder 19% und ihr müsst es selbst abwickeln.
    -------------------------------------------------------------------

    Da mich das Thema momentan sehr interessiert, grabe ich den alten Thread mal wieder aus.

    Das heisst ja das man als Kleinunternehmer auf jeden Fall die Umsatzsteuer bezahlen muss.
    Entweder in Frankreich oder in Deutschland.
    Aber ist man denn als Kleinunternehmer nicht von der Umsatzsteuer befreit ?
    Kann man diese nicht vom Finanzamt wiederbekommen wenn die Umsätze 17.500 Euro im Jahr nicht übersteigen ?


    Gruss

    d-tour

  8. #8
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Such einfach mal nach Kleinunternehmerregelung... dann solltest du es auch verstehen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
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    Zitat Zitat von d-tour Beitrag anzeigen
    Das heisst ja das man als Kleinunternehmer auf jeden Fall die Umsatzsteuer bezahlen muss.
    Entweder in Frankreich oder in Deutschland.

    Ja.

    Aber ist man denn als Kleinunternehmer nicht von der Umsatzsteuer befreit ?

    Kann man diese nicht vom Finanzamt wiederbekommen wenn die Umsätze 17.500 Euro im Jahr nicht übersteigen ?
    Beides nein.

    http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html

    copy

  10. #10
    TP-Junior hollyhumper macht alles soweit korrekt
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    Hallo,
    ich habe gerade die selbe Frage/Problem wie nele123
    Zitat Zitat von nele123 Beitrag anzeigen
    - ich bezahle den Gesamtbetrag (Ware, MwSt des Ursprungslandes, Versandkosten)-dies ergibt für mich in der Handhabung keinen
    Unterschied zu einem Kauf in Deutschland. Buche ich diese Ausgabe auch genau so wie einen Wareneinkauf in Deutschland?
    Oder muß ich dafür in meinem Buchhaltungsprogramm ein besonderes Konto anlegen oder eine spezielle Formulierung beachten?
    Wär super, wenn das jemand kurz beantworten könnte,
    Danke
    Geändert von hollyhumper (26.04.2011 um 14:47 Uhr)

  11. #11
    TP-Junior Kim Thi macht alles soweit korrekt
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    Hallo Thomas,
    weißt du in welches Feld ich es in der Umsatzsteuererklärung eintragen muss, wenn ich eine Nettorechnung aus Luxemburg bekomme?

  12. #12
    TP-Junior hollyhumper macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    Ich habe den Netto Betrag meiner Google Adwords Rechnung (Irland) auf Anfrage an das Finanzamt hin in das Feld 846 u. 847 (Zeile 22) in der Anlage UR: "Steuerpflichtige und sonstige Leistungen....(§13b Abs. 1 UStG)" Dort habe ich sowohl den Netto Betrag als auch die daraus selbst errechnete MwSt von 19% eingetragen und in Zeile 26 dann noch die Summe.

    Zurück in der Umsatzsteuererklärung habe ich dann diese Summe in Zeile 95 eingetragen: "Umsatzsteuer die vom Leistungsempfänger nach §13b UStG geschuldet wird (aus Zeile 26 der Anlage UR)" Dann ganz unten nochmal die Summe ins Feld 820 (ohne Minuszeichen)

    Im Deckblatt dann noch "Habe Anlage UR beigefügt" ankreuzen und evtl. noch "Umsatz im Kalenderjahr..." ausfüllen, falls Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird.

    Hoffe das stimmt soweit? Bitte einfach ein OK geben. Falls nicht, oder falls ich etwas vergessen habe bitte berichtigen.

    Danke und Grüße

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