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Thema: Kassenbuchführung freie Berufe

  1. #1
    TP-Junior janeiro_82 macht alles soweit korrekt
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    Kassenbuchführung freie Berufe

    Hallo, ich habe gleich mehrere kleine Fragen.

    1. Habe ich das richtig verstanden, dass ich kein Kassenbuch führen muss, da ich ja als Freiberufler nicht buchführungspflichtig bin?

    2. Das Arbeitsamt will mein Kassenbuch sehen, wenn 1. stimmt, dann darf ich doch sicher eine Kassenbuchsoftware benutzen?

    3. Ich habe gelesen, dass ich als Kleinunternehmer trotzdem eine UsT-Erklärung machen muss. Wie hat diese auszusehen? Reicht da die Summe des Gesamtumsatzes oder muss ich alles einzeln auflisten?

    4. Wie sieht das dann in meinem Fall mit Quittungen und Rechnungen aus? Wenn ich nicht buchführungspflichtig bin, brauche ich die auch nicht bei der Einkommenssteuererklärung abzugeben, sondern nur mein Gesamteinkommen einzutragen?

    Vielen Dank

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Was verstehst du unter buchführungspflichtig/nicht buchführungspflichtig?
    Natürlich musst du eine ordentlich Buchhaltung haben.

    Das AA will sicher einen "Einkommensnachweis" von dir, dazu ist auch eine EÜR gut. Ein Kassenbuch benötigst du wenn du bspw. einen Laden hast und dort Bargeld über den Tisch geht, ist das bei dir der Fall?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
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    Zitat Zitat von janeiro_82 Beitrag anzeigen
    Hallo, ich habe gleich mehrere kleine Fragen.

    1. Habe ich das richtig verstanden, dass ich kein Kassenbuch führen muss, da ich ja als Freiberufler nicht buchführungspflichtig bin?
    Zunächst fragt man sich, wieso ein Freiberufler überhaupt etwas mit einem Kassenbuch zu tun haben sollte - inwiefern führst du denn eine Kasse? Aufzeichnungen über deine Geschäftsvorfälle musst du auf jeden Fall machen - also durchaus eine Buchführung, aber eben keine doppelte. Was machst du denn überhaupt?

    2. Das Arbeitsamt will mein Kassenbuch sehen, wenn 1. stimmt, dann darf ich doch sicher eine Kassenbuchsoftware benutzen?
    Was ist denn eigentlich dein freier Beruf?

    3. Ich habe gelesen, dass ich als Kleinunternehmer trotzdem eine UsT-Erklärung machen muss. Wie hat diese auszusehen? Reicht da die Summe des Gesamtumsatzes oder muss ich alles einzeln auflisten?
    Schau dir doch einfach mal das Formular an - dann wirst du sehen, dass du als KU da nicht viel "einzeln" auflisten kannst. Und im Zweifel trägst du eben "0" ein.

    4. Wie sieht das dann in meinem Fall mit Quittungen und Rechnungen aus? Wenn ich nicht buchführungspflichtig bin, brauche ich die auch nicht bei der Einkommenssteuererklärung abzugeben, sondern nur mein Gesamteinkommen einzutragen?
    Du musst sämtliche Belege und Aufzeichnungen 10 Jahre aufbewahren, für den Fall der Betriebsprüfung. Aber ein bisschen mehr als einfach das "Gesamteinkommen eintragen" ist die Steuererklärung schon. Schau' dir die Formulare bitte mal an.

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