Die Einkommensteuerstattung beeinflusst den Gewinn gar nicht. Die Einkommensteuer zählt zu den Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 EStG) und ist in der Gewinnermittlung als privater Vorgang zu behandeln. Im Ergebnis hat du eine erfolgsneutrale Privateinlage - aus der ESt-Erstattung- getätigt.
Buche das als Privateinlage auf 1800, 1900 oder über ein Verrechnungskonto 1360/1370.


LinkBack URL
About LinkBacks
Das macht mich fertig .... Hat jemand eine Idee??
Zitieren