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Thema: Kleinunternehmer Regelung soll nicht mehr gelten, was nun ?

  1. #1
    TP-Senior keko macht alles soweit korrekt
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    Kleinunternehmer Regelung soll nicht mehr gelten, was nun ?

    Hallo,

    ich habe in seit 2007 ein Kleinunternehmen laufen wo auch die Ust-Befreiung gilt.

    Nun habe ich ein Schreiben vom Finanzamt erhalten.

    Ich soll, weil ich im Jahr 2009 mehr als 17500 Euro Umsatz gemacht habe, für 2010 in meinen Rechnungen die MwSt ausweisen.

    Ich habe aber gedacht, dass die Grenze für das erste Jahr 17500 Euro und die nächsten Jahre 50000 Euro betraegt.

    -Habe ich da was falsch verstanden ?

    -Muss ich nun alle Rechnungen neu schreiben.

    -Muss ich für meine ausgestellten Rechnungen nun die MwSt zahlen.

    -Was ist, wenn ich in 2010 wieder weniger als 17500 Euro umgesetz habe, muss ich dann trotzdem MwSt zahlen ?

    -Bisher habe eine Einnahmeüberschussrechnung in Excel erstellen.

    -Muss ich nun was anderes machen, welche Software wird mir empfohlen.

    Würde mich freuen, wenn ich diese Fragen beantwortet bekomme.

    Dankr

  2. #2
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    Zitat Zitat von keko Beitrag anzeigen
    H

    Ich habe aber gedacht, dass die Grenze für das erste Jahr 17500 Euro und die nächsten Jahre 50000 Euro betraegt.

    -Habe ich da was falsch verstanden ?
    Ja. Sobald du in einem Jahr über 17.500 Euro Umsatz machst, bist du im Folgejahr regelbesteuert.

    -Muss ich nun alle Rechnungen neu schreiben.
    Ja. Und damit rechnen, dass nicht jeder deiner Kunden jetzt noch mal 19% zusätzlich bezahlt. Das musst du dann leider selbst tragen.

    -Muss ich für meine ausgestellten Rechnungen nun die MwSt zahlen.
    Ja. Im Gegenzug kannst du aber die von dir bezahlte USt geltend machen.

    -Was ist, wenn ich in 2010 wieder weniger als 17500 Euro umgesetz habe, muss ich dann trotzdem MwSt zahlen ?
    Für das ablaufende Jahr 2010 auf jeden Fall. Für 2011 nicht - du solltest dich dann aber rechtzeitig mit dem FA in Verbindung setzen und das ankündigen.

    -Bisher habe eine Einnahmeüberschussrechnung in Excel erstellen.
    -Muss ich nun was anderes machen, welche Software wird mir empfohlen.
    Nein, musst du nicht. EÜR geht bis 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn.

    Was du aber unbedingt musst, ist, dich intensiver mit dem beschäftigen, was deine Pflichten sind.

    copy

  3. #3
    TP-Senior keko macht alles soweit korrekt
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    Hallo vielen Dank für die Antworten.

    - Muss ich nun alle Rechnungen neu schreiben und jedes mal die MwSt reinrechnen ?
    - Kann ich die Endsumme so lassen und nur noch die MwSt ausrechnen oder muss ich die MwSt auf die Endsumme draufrechnen ?
    z.B. habe ich einem Kunden eine Rechnung über 100,- geschrieben.
    Langt es wenn ich nun in meiner EÜR die 84,03 + 15,73 = 100,- schreibe oder muss ich auf die 100,- + 19,- = 119,- schreiben ?

    - Muss ich den Kunden, den ich Rechnungen geschrieben habe, alle Rechnungen neu schicken ?

  4. #4
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    Zitat Zitat von keko Beitrag anzeigen
    Hallo vielen Dank für die Antworten.

    - Muss ich nun alle Rechnungen neu schreiben und jedes mal die MwSt reinrechnen ?
    Ja, du musst alle Rechnungen korrigieren, alle Rechnungen müssen die ausgewiesene USt enthalten.

    - Kann ich die Endsumme so lassen und nur noch die MwSt ausrechnen oder muss ich die MwSt auf die Endsumme draufrechnen ?
    Da bin ich überfragt. Vielleicht weiss es jemand anderes oder du rufst mal beim FA an und fragst nach.

    - Muss ich den Kunden, den ich Rechnungen geschrieben habe, alle Rechnungen neu schicken ?
    Den vorsteuerabzugsberechtigten Kunden auf jeden Fall, denn die können ja die nun ausgewiesene USt verrechnen, bei Privatkunden kannst du dir das schenken - die haben nichts davon und werden auch wohl kaum mehr bezahlen.

    copy

  5. #5
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    Zitat Zitat von keko Beitrag anzeigen
    - Muss ich nun alle Rechnungen neu schreiben und jedes mal die MwSt reinrechnen ?
    Würde ich mit dem FA klären. Ich meine nicht, aber Du musst die Umsatzsteuer eben abführen. Da Du jetzt aber eh in der dummen Situation bist, was falsch gemacht zu haben, würde ich das genaue Vorgehen vor der Durchführung mit dem Sachbearbeiter im FA genau abstimmen.

    - Kann ich die Endsumme so lassen und nur noch die MwSt ausrechnen oder muss ich die MwSt auf die Endsumme draufrechnen ?
    z.B. habe ich einem Kunden eine Rechnung über 100,- geschrieben.
    Langt es wenn ich nun in meiner EÜR die 84,03 + 15,73 = 100,- schreibe oder muss ich auf die 100,- + 19,- = 119,- schreiben ?
    Erst einmal ist 84,03 + 15,73 nicht 100.

    Mit neuen Rechnungen über 119 Euro wäre ich vorsichtig. Erstens muss die kein Kunde zahlen. Ihr habt ein rechtskräftiges Geschäft über 100 Euro abgeschlossen, nicht über 119. Das da Deinerseits ein Fehler zu Grunde lag ist einzig und alleine Dein Problem, nicht das Deiner Kunden. Jetzt Rechnungen über 119 Euro zu schicken wird nicht dazu führen, dass die Kunden die 19 Euro zahlen sondern dass sie nicht zahlen, sauer auf Dich sind und nicht mehr bei Dir bestellen und im worst case sogar ein Verbraucherschutzorganisation mit einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Preisauszeichnungsverordnung beauftragen. Kurzum, das kann ziemlich nach hinten losgehen.

    Wenn Du vorsteuerabzugsfähige Geschäftskunde hast kannst Du bei diesen Anfragen, ob sie mit einer Nachzahlung der 19 Euro Umsatzsteuer einverstanden wären, da es für diese ja ein Nullsummenspiel wäre. Aber auch hier würde ich nicht einfach eine Rechnung raushauen sondern vorsichtig per Telefon Kontakt aufnehmen, die Situation erklären und erst denn die Rechnung schicken, wenn der Kunde Dir signalisiert hat, dass es für Ihn OK ist.

    Bei allen anderen wirst Du aus eigener Tasche zahlen müssen, eben mit Verrechnung der Vorsteuer, die Du selbst ansetzten kannst aus Deinen Eingangsrechnungen.

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