+ Antworten
Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: einkommensteuer für kleinunternehmer?

  1. #1
    TP-Newbie moe78 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2011
    Beiträge
    3

    einkommensteuer für kleinunternehmer?

    hallo
    ich bin neu hier und habe schon viele gute beiträge hier gefunden die mir weitergeholfen haben.
    habe aber immer noch das problem mit der einkommensteuer für kleinunternehmer.

    also,ich bin arbeitnehmer in vollzeit und möchte gerne ein kleinunternehmen (umsatzsteuer befreit) gründen, um etwas nebenbei zu verdienen.

    muss ich für den gewinn meines umsatzsteuer befreiten kleinunternehmen einkommensteuer bezahlen (ich weiss das umsatzsteuer nix mit einkommensteuer zu tun hat)

    z.b. ich mache ca 1000euro reingewinn im monat, daß macht x12 12000euro im jahr.
    gehen dann von meinen 12000euro nebenverdienst noch einkommensteuer ab oder nicht

    mfg: moe

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.886
    Natürlich. Zur Ermittlung der von dir zu zahlenden Ekst. werden alle Einkünfte herangezogen.
    Wenn du Pech hast erhöht sich dein pers. Steuersatz und du zahlst auch auf dein Einkommen als AN mehr EkSt. als vorher.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie moe78 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2011
    Beiträge
    3
    hmm das ist ja nicht so schön.
    aber danke für die schnelle antwort.

    kannst du mir vll auch sagen wie das dann mit der steuererklärung ablauft, muss ich dann die einkünfte von meinem kleinunternehmen mit bei meiner normalen steuererklärung angeben oder muss ich dann immer 2 erklärungen schreiben und ans fa schicken, also eine normale steuererklärung und eine gewerbe steuererklärung?

    moe

  4. #4
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2010
    Beiträge
    234
    Bei Deiner persönlichen Steuererklärung kannst Du auch Einkünfte aus Freiberuflicher Tätigkeit bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb angeben. Dann mußt Du die passenden Zusatzformulare ausfüllen bzw bei freiberuflicher Tätigkeit evtl auch nur eine formlose EÜR machen.

    Aber die Antwort auf Deine Frage ist: eine Steuererklärung. Du bist ja auch nur eine Person.

  5. #5
    TP-Newbie moe78 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2011
    Beiträge
    3
    ok danke für die hilfe und die schnellen antworten.

    moe

  6. #6
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2010
    Beiträge
    234
    Nur um das nochmal deutlich zu sagen, weil da evtl ein Irrtum vorliegt: Es gibt zusätzlich auch noch so etwas, was man Gewerbesteuer nennt.

    Dabei kommt es darauf an, ob Deine Selbständige Tätigkeit ein Gewerbe ist oder dem Freiberuf angehört. Mit einem Gewerbe würdest Du Gewerbesteuerpflichtig, wobei es da einen Freibetrag gibt, bis zu dem das Einkommen nicht mit Gewerbesteuer belegt wird. Zusätzlich bezahlst Du auf Dein Einkommen (und der Gewinn ist Einkommen) auch noch Einkommensteuer, wobei da soweit ich weiß die Gewerbesteuer gegengerechnet wird, zumindest zu einem bestimmten Anteil.

    Die Gewerbesteuer zahlst Du für das Gewerbe. Anschließend wird Dein Einkommen (Angestelltentätigkeit Brottogehalt und Gewinn Gewerbe/Freiberuf) und darauf Deine Einkommensteuer und ggf Kirchensteuer berechnet. Von der berechneten Einkommensteuer/Kirchensteuer werden dann Deine Vorauszahlungen (in der Angestelltentätigkeit) abgezogen. Die Differenz ist Dein Steuerausgleich, den Du entweder zurückbekommst oder (wesentlich wahrscheinlicher) nachzahlen mußt.

    Dadurch entsteht das, was dorintia erwähnte: Die Einkommensteuer ist progressiv, das heißt ein höheres Einkommen bewirkt auch einen höheren prozentualen Steueranteil. Daher kann durch das Gewerbe/den Freiberuf Dein persönlicher Steuersatz erhöht werden, wodurch Du mehr Steuern auf Dein Angestelltenverhältnis bezahlst.

    Insgesamt mußt Du halt nachrechnen, ob es sich für Dich lohnen würde. Bei 12000 Euro Gewinn im Jahr gehe ich allerdings davon aus, daß es sich tatsächlich lohnen würde. Denk aber daran, daß für die Kleinunternehmerregelung der Umsatz entscheidend ist, nicht der Gewinn.

    Also wenn es sich um ein Gewerbe handelt, würdest Du Gewerbesteuer zahlen und Einkommensteuer, insofern zwei Erklärungen abgeben (eine beim Gewerbeamt und eine beim Finanzamt). Bei einem Freiberuf fällt die Gewerbesteuer weg und Du hast nur eine Erklärung, nämlich die Einkommensteuer beim Finanzamt.

  7. #7
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.886
    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen
    Bei 12000 Euro Gewinn im Jahr...
    ... muss man aber noch keine Gewerbsteuer zahlen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.320
    Zitat Zitat von moe78 Beitrag anzeigen
    also,ich bin arbeitnehmer in vollzeit und möchte gerne ein kleinunternehmen (umsatzsteuer befreit) gründen, um etwas nebenbei zu verdienen.
    Und um das auch gleich zu klären:

    Du bist nicht umsatzsteuerbefreit.

    Du bezahlst, wenn du etwas kaufst, wie jeder andere auch die Umsatzsteuer.

    Du bist lediglich davon befreit, die USt in deinen Rechnungen auszuweisen, sie einzunehmen, beim FA anzumelden und abzuführen. AM besten mal die KU-FAQ hier im Forum lesen.

    copy

  9. #9
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2010
    Beiträge
    234
    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    ... muss man aber noch keine Gewerbsteuer zahlen.
    Ich sagte ja: Es gibt einen Freibetrag. Ich weiß nur nicht, wie hoch der ist...

  10. #10
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.320
    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen
    Ich sagte ja: Es gibt einen Freibetrag. Ich weiß nur nicht, wie hoch der ist...
    24.500 Euro Gewinn.

    Und bis IIRC 370% Hebesatz ist die Gewerbesteuer auch ein Nullsummenspiel mit der EKSt, weil die dann entsprechend niedriger ist.

    copy

  11. #11
    TP-Junior mareje macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2011
    Beiträge
    12
    Aber ist es nicht so, dass sich nur der Durchschnitts-Steuersatz ändert? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird doch immer nur das mehr dazu verdiente mit einem u.U. höherem Steuersatz (Stichwort: Progression) besteuert. D.h. also vom dazuverdienten bleibt einfach weniger übrig. Aber das bisher verdiente (in dem Fall als AN) bleibt davon unberührt.

    Oder sehe ich das falsch?

  12. #12
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.886
    Nein, u.U. fällt auch für das EK aus der AN-Tätigkeit dann höhere Steuer an. Da erst alle Einkünfte zusammengerechnet werden und dann der Steuersatz ermittelt wird.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Ehepaar Einkommensteuer bei Kleinunternehmer und Arbeitnehmer
    Von MrsGreen im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 22.12.2010, 02:23
  2. Kleinunternehmer und Einkommensteuer
    Von heike67 im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 09.01.2009, 09:53
  3. Kleinunternehmer stellt Rechnung an einen Kleinunternehmer ohne Ust aus ...
    Von xxcoolja im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 18.10.2008, 17:09
  4. Einkommensteuer
    Von Quantensprung im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 29.05.2007, 19:41
  5. Einkommensteuer
    Von maulswurfds im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 15.03.2007, 15:03

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51