Natürlich. Zur Ermittlung der von dir zu zahlenden Ekst. werden alle Einkünfte herangezogen.
Wenn du Pech hast erhöht sich dein pers. Steuersatz und du zahlst auch auf dein Einkommen als AN mehr EkSt. als vorher.
hallo
ich bin neu hier und habe schon viele gute beiträge hier gefunden die mir weitergeholfen haben.
habe aber immer noch das problem mit der einkommensteuer für kleinunternehmer.
also,ich bin arbeitnehmer in vollzeit und möchte gerne ein kleinunternehmen (umsatzsteuer befreit) gründen, um etwas nebenbei zu verdienen.
muss ich für den gewinn meines umsatzsteuer befreiten kleinunternehmen einkommensteuer bezahlen(ich weiss das umsatzsteuer nix mit einkommensteuer zu tun hat)
z.b. ich mache ca 1000euro reingewinn im monat, daß macht x12 12000euro im jahr.
gehen dann von meinen 12000euro nebenverdienst noch einkommensteuer ab oder nicht
mfg: moe![]()
Natürlich. Zur Ermittlung der von dir zu zahlenden Ekst. werden alle Einkünfte herangezogen.
Wenn du Pech hast erhöht sich dein pers. Steuersatz und du zahlst auch auf dein Einkommen als AN mehr EkSt. als vorher.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
hmm das ist ja nicht so schön.
aber danke für die schnelle antwort.
kannst du mir vll auch sagen wie das dann mit der steuererklärung ablauft, muss ich dann die einkünfte von meinem kleinunternehmen mit bei meiner normalen steuererklärung angeben oder muss ich dann immer 2 erklärungen schreiben und ans fa schicken, also eine normale steuererklärung und eine gewerbe steuererklärung?
moe
Bei Deiner persönlichen Steuererklärung kannst Du auch Einkünfte aus Freiberuflicher Tätigkeit bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb angeben. Dann mußt Du die passenden Zusatzformulare ausfüllen bzw bei freiberuflicher Tätigkeit evtl auch nur eine formlose EÜR machen.
Aber die Antwort auf Deine Frage ist: eine Steuererklärung. Du bist ja auch nur eine Person.
ok danke für die hilfe und die schnellen antworten.
moe
Nur um das nochmal deutlich zu sagen, weil da evtl ein Irrtum vorliegt: Es gibt zusätzlich auch noch so etwas, was man Gewerbesteuer nennt.
Dabei kommt es darauf an, ob Deine Selbständige Tätigkeit ein Gewerbe ist oder dem Freiberuf angehört. Mit einem Gewerbe würdest Du Gewerbesteuerpflichtig, wobei es da einen Freibetrag gibt, bis zu dem das Einkommen nicht mit Gewerbesteuer belegt wird. Zusätzlich bezahlst Du auf Dein Einkommen (und der Gewinn ist Einkommen) auch noch Einkommensteuer, wobei da soweit ich weiß die Gewerbesteuer gegengerechnet wird, zumindest zu einem bestimmten Anteil.
Die Gewerbesteuer zahlst Du für das Gewerbe. Anschließend wird Dein Einkommen (Angestelltentätigkeit Brottogehalt und Gewinn Gewerbe/Freiberuf) und darauf Deine Einkommensteuer und ggf Kirchensteuer berechnet. Von der berechneten Einkommensteuer/Kirchensteuer werden dann Deine Vorauszahlungen (in der Angestelltentätigkeit) abgezogen. Die Differenz ist Dein Steuerausgleich, den Du entweder zurückbekommst oder (wesentlich wahrscheinlicher) nachzahlen mußt.
Dadurch entsteht das, was dorintia erwähnte: Die Einkommensteuer ist progressiv, das heißt ein höheres Einkommen bewirkt auch einen höheren prozentualen Steueranteil. Daher kann durch das Gewerbe/den Freiberuf Dein persönlicher Steuersatz erhöht werden, wodurch Du mehr Steuern auf Dein Angestelltenverhältnis bezahlst.
Insgesamt mußt Du halt nachrechnen, ob es sich für Dich lohnen würde. Bei 12000 Euro Gewinn im Jahr gehe ich allerdings davon aus, daß es sich tatsächlich lohnen würde. Denk aber daran, daß für die Kleinunternehmerregelung der Umsatz entscheidend ist, nicht der Gewinn.
Also wenn es sich um ein Gewerbe handelt, würdest Du Gewerbesteuer zahlen und Einkommensteuer, insofern zwei Erklärungen abgeben (eine beim Gewerbeamt und eine beim Finanzamt). Bei einem Freiberuf fällt die Gewerbesteuer weg und Du hast nur eine Erklärung, nämlich die Einkommensteuer beim Finanzamt.
Und um das auch gleich zu klären:
Du bist nicht umsatzsteuerbefreit.
Du bezahlst, wenn du etwas kaufst, wie jeder andere auch die Umsatzsteuer.
Du bist lediglich davon befreit, die USt in deinen Rechnungen auszuweisen, sie einzunehmen, beim FA anzumelden und abzuführen. AM besten mal die KU-FAQ hier im Forum lesen.
copy
Aber ist es nicht so, dass sich nur der Durchschnitts-Steuersatz ändert? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird doch immer nur das mehr dazu verdiente mit einem u.U. höherem Steuersatz (Stichwort: Progression) besteuert. D.h. also vom dazuverdienten bleibt einfach weniger übrig. Aber das bisher verdiente (in dem Fall als AN) bleibt davon unberührt.
Oder sehe ich das falsch?
Nein, u.U. fällt auch für das EK aus der AN-Tätigkeit dann höhere Steuer an. Da erst alle Einkünfte zusammengerechnet werden und dann der Steuersatz ermittelt wird.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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