Wieso muss A für ihre freiberufliche Tätikeit und für ihre gewerbliceh Tätigkeit 2 Umsatzteuervoranmeldungen abgeben?
Hallo,
angenommen A muss für ihre freiberufliche Tätigkeit und für ihr angemeldetes Gewerbe jeweils Umsatzsteuervoranmeldungen vornehmen.
1. Frage: Ist es möglich (oder sogar verpflichtend?), je eine Voranmeldung (also je ein Formular) pro Tätigkeit (Freiberuf bzw. Gewerbe) abgzugeben?
2. Frage: Wird der Voranmelde-Zeitraum (monatlich, quartal, jährlich) für eine steuerpflichtige Person gesamt vergeben oder kann man - sofern die USt-Last der einzelnen Einkommensarten (Freiberuf bzw. Gewerbe) in den jeweiligen Grenzen liegt - unterschiedliche Voranmelde-Zeiträume vereinbaren? Bspw. für Gewerbe jährlich, für Freiberuf quartalsweise?
Danke+Gruß
Levis
Wieso muss A für ihre freiberufliche Tätikeit und für ihre gewerbliceh Tätigkeit 2 Umsatzteuervoranmeldungen abgeben?
Gruss
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Hallo,
1. Person a ist eine Person, hat genau eine Steuernummer und kann daher auch nur eine Steuererklärung abgeben. Das betrifft sowohl UST als auch Einkommensteuererklärung.
Zur Einkommensteuererklärung gehört dann Anlage G und Anlage S, mit jeweils einer Gewinnermittlung (wahrscheinlich Einnahmen- Überschussrechnung).
2. der Voranmeldezeitraum richtet sich nach der Höhe der abzuführenden UST unter der Steuernummer. Da es nur eine Steuernummer gibt, zählt beides zusammen.
< 1.000,- € p.a = keine Voranmeldung
< 7.500,- € p.a. = Quartal
> 7.500,- € p.a. = monatlich
Gruß Neffe
Danke für Deine Antworten, Neffe!
Zur Frage 1: Es wäre praktisch gewesen, für jede Einkommensart jeweils eine USt-Anmeldung vorzunehmen, da auch jeweils getrennt mit einer Software Buch geführt wird, die die USt-Voranmeldung über Elster vollziehen kann. So muss man dann doch wieder alles händisch in Elster eintragen![]()
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