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Thema: [Voranmeldung] Freiberuf und Gewerbe

  1. #1
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    [Voranmeldung] Freiberuf und Gewerbe

    Hallo,

    angenommen A muss für ihre freiberufliche Tätigkeit und für ihr angemeldetes Gewerbe jeweils Umsatzsteuervoranmeldungen vornehmen.

    1. Frage: Ist es möglich (oder sogar verpflichtend?), je eine Voranmeldung (also je ein Formular) pro Tätigkeit (Freiberuf bzw. Gewerbe) abgzugeben?

    2. Frage: Wird der Voranmelde-Zeitraum (monatlich, quartal, jährlich) für eine steuerpflichtige Person gesamt vergeben oder kann man - sofern die USt-Last der einzelnen Einkommensarten (Freiberuf bzw. Gewerbe) in den jeweiligen Grenzen liegt - unterschiedliche Voranmelde-Zeiträume vereinbaren? Bspw. für Gewerbe jährlich, für Freiberuf quartalsweise?

    Danke+Gruß
    Levis
    ............................

  2. #2
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Wieso muss A für ihre freiberufliche Tätikeit und für ihre gewerbliceh Tätigkeit 2 Umsatzteuervoranmeldungen abgeben?
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  3. #3
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Das ist die Frage der 1. Frage: Ist das möglich? Oder muss sie eine Voranmeldung für beides zusammen abgeben?
    ............................

  4. #4
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    1. Person a ist eine Person, hat genau eine Steuernummer und kann daher auch nur eine Steuererklärung abgeben. Das betrifft sowohl UST als auch Einkommensteuererklärung.

    Zur Einkommensteuererklärung gehört dann Anlage G und Anlage S, mit jeweils einer Gewinnermittlung (wahrscheinlich Einnahmen- Überschussrechnung).

    2. der Voranmeldezeitraum richtet sich nach der Höhe der abzuführenden UST unter der Steuernummer. Da es nur eine Steuernummer gibt, zählt beides zusammen.

    < 1.000,- € p.a = keine Voranmeldung
    < 7.500,- € p.a. = Quartal
    > 7.500,- € p.a. = monatlich

    Gruß Neffe

  5. #5
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Danke für Deine Antworten, Neffe!

    Zur Frage 1: Es wäre praktisch gewesen, für jede Einkommensart jeweils eine USt-Anmeldung vorzunehmen, da auch jeweils getrennt mit einer Software Buch geführt wird, die die USt-Voranmeldung über Elster vollziehen kann. So muss man dann doch wieder alles händisch in Elster eintragen
    ............................

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