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Thema: S.O.S. Kleinunternehmerreglung falsch verstanden,Fehler FA,jetzt muss ich nachzahlen

  1. #1
    TP-Newbie patrickw macht alles soweit korrekt
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    S.O.S. Kleinunternehmerreglung falsch verstanden,Fehler FA,jetzt muss ich nachzahlen

    Hallo,

    brauche dringend Eure Hilfe.Folgendes Problem:
    -ich bin seit 2004 als Promoter tätig (als Kleinunternehmer). Ich habe im Jahr 2004 unter 17500€ verdient,2005 um die 20tsd,da fing mein Fiasko an-FA schrieb mich an,ich solle für 2005 Umsatzsteuer zahlen,darauf hin habe ich Einspruch eingelegt und kurz darauf bekam ich ein Schreiben,dass die Ust.auf 0€ gesetzt wurde und ich nicht zahlen muss.2006 habe ich 17400€ verdient, da hätte ich doch lt.Gestz zahlen müssen oder nicht?Bekam auch da alles auf 0€ gesetzt.Somit hatte ich verstanden wenn ich zwischen 17500 und 50000€ liege,bin ich Kleinunternehmer und muss keine Ust.zahlen, da ich die ja auch nie berechnet habe.2007 lag ich bei 18tsd€,bekam auch nichts, 2008 habe ich 19tsd,verdient und 2009 knapp 20tsd. Jetzt soll ich rückwirkend für die Jahre 08/09 ust zahlen,obwohl ich die nicht berechnet habe und für 2010 soll ich auch zahlen???So habe ich nichtswissend knapp 10000€ Schulden produziert,die ich unmöglich zahlen kann.Kann ich überhaupt dagegen angehen??Oder ist alles sinnlos??Ich habe mit Arbeiten Schulden produziert..In dem aktuellen Schreiben zu meinem Einspruch steht: für 2006 hätte eigentlich eine Umsatzbesteuerung vorgenommen werden müssen.Dieses Unterlassen führt allerdings nicht dazu, dass die angefochtenen Steuerfestsetzungen 08 und 09 aufzuheben wären,da ein schützenswerter Vertrauenstatbestand nicht verwirklicht wurde.Was meinen die damit?

  2. #2
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    Zitat Zitat von patrickw Beitrag anzeigen
    Hallo,

    brauche dringend Eure Hilfe.Folgendes Problem:
    -ich bin seit 2004 als Promoter tätig (als Kleinunternehmer). Ich habe im Jahr 2004 unter 17500€ verdient,2005 um die 20tsd,da fing mein Fiasko an-FA schrieb mich an,ich solle für 2005 Umsatzsteuer zahlen,
    Etwas nebulös. Hast du in 2004 das Gewerbe die vollen 12 Monate betrieben?

    darauf hin habe ich Einspruch eingelegt und kurz darauf bekam ich ein Schreiben,dass die Ust.auf 0€ gesetzt wurde und ich nicht zahlen muss.2006 habe ich 17400€ verdient, da hätte ich doch lt.Gestz zahlen müssen oder nicht?
    Ja, weil du in 2005 über die Grenze warst.

    Bekam auch da alles auf 0€ gesetzt.Somit hatte ich verstanden wenn ich zwischen 17500 und 50000€ liege,bin ich Kleinunternehmer und muss keine Ust.zahlen, da ich die ja auch nie berechnet habe.
    Dann hast du etwas falsch verstanden - wer dauerhaft von der KU-Regelung gebrauch machen will, muss auch dauerhaft unter 17.500 Euro Umsatz bleiben.

    2007 lag ich bei 18tsd€,bekam auch nichts,
    Was hast du nicht bekommen?

    2008 habe ich 19tsd,verdient und 2009 knapp 20tsd. Jetzt soll ich rückwirkend für die Jahre 08/09 ust zahlen,obwohl ich die nicht berechnet habe und für 2010 soll ich auch zahlen???
    Ja. Dass du die nicht berechnet hast, ist ja dein Problem - du wärst dazu verpflichtet gewesen. Sobald du in einem Jahr mehr als 17.500 Euro Umsatz hast, bist du im Folgejahr regelbesteuert.

    So habe ich nichtswissend knapp 10000€ Schulden produziert,die ich unmöglich zahlen kann.
    Die wirst du aber zahlen müssen. Im Zweifelsfall abstottern.

    Kann ich überhaupt dagegen angehen??
    Ich sehe da keine Grundlage. Du solltest aber dringend einen Steuerberater aufsuchen!

    Oder ist alles sinnlos??Ich habe mit Arbeiten Schulden produziert..In dem aktuellen Schreiben zu meinem Einspruch steht: für 2006 hätte eigentlich eine Umsatzbesteuerung vorgenommen werden müssen.Dieses Unterlassen führt allerdings nicht dazu, dass die angefochtenen Steuerfestsetzungen 08 und 09 aufzuheben wären,da ein schützenswerter Vertrauenstatbestand nicht verwirklicht wurde.Was meinen die damit?
    Die meinen damit, dass du dich als Selbstständiger schon selbstständig um deine Pflichten kümmern musst und der Umstand, dass das FA 2006 auf die USt verzichtet hat, nicht dazu führt, dass du jetzt sagen kannst 'dann zahle ich auch für 2007, 2008, 2009, 2010 nicht'.

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  3. #3
    TP-Newbie patrickw macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    ja dann siehts wohl für mich schleht aus.Sicherlich
    hätte ich mich mehr mit diesem Thema auseinanderstezen können,aber als ich damals die Antwort vom FA bekommen habe, dass ich doch eine Ust zahlen muss, obwohl ich über dem Satz war dachte ich, dass ich als Kleinunternehmer zwischen 17500-50000€ verdienen darf.Und ich bekam ab 2007 auch keine Aufforderung vom FA, dass ich Umsatzsteuer zu zahlen habe.Tja Pech gehabt, danke trotzdem für die Antwort.

  4. #4
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    Zitat Zitat von patrickw Beitrag anzeigen
    r dachte ich, dass ich als Kleinunternehmer zwischen 17500-50000€ verdienen darf.
    Ja, verbreiteter Irrtum.

    Und ich bekam ab 2007 auch keine Aufforderung vom FA, dass ich Umsatzsteuer zu zahlen habe.
    Nee, das musst du selbst merken ...

    Tja Pech gehabt, danke trotzdem für die Antwort.
    Such' dir trotzdem einen Steuerberater, du wirst ja sinnvollerweise mit dem FA einen modus operandi verhandeln müssen, wie du deine Steuerschulden begleichst.

    Lass das nicht schleifen und warte nicht, bis die aktiv werden. Da steht dann nämlich schnell der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Werde selbst aktiv!

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  5. #5
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    Zitat Zitat von patrickw Beitrag anzeigen
    Und ich bekam ab 2007 auch keine Aufforderung vom FA, dass ich Umsatzsteuer zu zahlen habe.
    Hast Du eine Umsatzsteuererklärung abgegeben, aus der Dein Gesamtumsatz hervor ging? Wenn ja, wann jeweils? Als Kleinunternehmer muss man die ja nicht abgeben. Vielleicht Wäre es gut, wenn die Finanzämter diese trotzdem jährich einfordern würden, dann würden solche Irrtümer zumindest schneller entdeckt. Nichts desto trotz, als Unternehmer bist Du an der Stelle selbst dafür verantwortlich.

    Hast Du als Kunden Endkunden oder einen gewerblichen Auftraggeber? Wenn letzteres der Fall ist kannst Du mit dem ja mal klären, ob Du evtl. nachträglich Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer schreiben darfst, für ihn wäre das an sich ja ein Nullsummenspiel, wobei ich da nicht ganz weiß wie das dann mit der Abführung mehrere Jahre im Nachhinein ist. Das kannst Du ja mal mit einem Steuerberater erörtern.

    Auf jeden Fall solltest Du zügig auf das FInanzamt zugehen und eine Lösung suchen. Du kommst nicht umhin, die Steuer zu zahlen. Und wenn Du nicht von Dir aus auf das FA zugehst kommt sehr schnell ein Steuerbescheid über die Gesamtsumme mit kurzfristigem Zahlungsziel.

  6. #6
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    [QUOTE=ThomasMo;968109 kommt sehr schnell ein Steuerbescheid über die Gesamtsumme mit kurzfristigem Zahlungsziel.[/QUOTE]

    Und unter Umständen auch sehr schnell Vollzugsmaßnahmen:
    Ruck-Zuck und ohne Vorwarnung ist das Konto gepfändet und der Geldautomat schluckt die ec-Karte.

  7. #7
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    Yeap, Vater Staat versteht wenig Spaß wenn es um sein Geld geht.

  8. #8
    TP-Member satera macht alles soweit korrekt Avatar von satera
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    Huhu!
    Ich arbeite auch nach der KU-Regelung und mache aber auch alles über meine Steuerberaterin. Die beim FA verstehen keinen Spaß, sind aber in der Regel doch "mitfühlend", wenn man solche Probleme hat. Geh zum Steuerberater. Vielleicht kann der auch nachträglich, oder wenigstens für 2010 noch Deine Einnahmen "senken" über irgendwelche Pauschalen etc., von denen Du gar nicht weißt, dann man die ansetzen kann.
    Alles Gute ....

  9. #9
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    Da es hier nur um die Umsatzsteuer geht lässt sich da nichts über eine Pauschale senken. Umsatz ist Umsatz, an dem machst Du nichts. Das einzige ist natürlich, dass sich diese große Umsatzsteuerzahlung nun auf den Gewinn für 2011 auswirkt und damit wenigstens bei der Einkommenssteuer 2011 weniger hängen bleibt.

  10. #10
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    Da es hier nur um die Umsatzsteuer geht lässt sich da nichts über eine Pauschale senken.
    Stimmt. ABER, da patrickw sich die ganze Zeit für einen KU hielt, wird er auch keine Vorsteuer zurückgefordert haben.
    Die nachzuzahlende USt. ist also u.U. deutlich geringer als zunächst befürchtet.

  11. #11
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    Das stimmt. Da er als Promoter gearbeitet hat gehe ich aber davon aus, dass er relativ wenige Betriebsausgaben hatte, dieser zu verrechnende Anteil also nichts entscheidendes an der Höhe der Steuerschuld ändert.

  12. #12
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Hast Du eine Umsatzsteuererklärung abgegeben, aus der Dein Gesamtumsatz hervor ging? Wenn ja, wann jeweils? Als Kleinunternehmer muss man die ja nicht abgeben. Vielleicht Wäre es gut, wenn die Finanzämter diese trotzdem jährich einfordern würden, dann würden solche Irrtümer zumindest schneller entdeckt. Nichts desto trotz, als Unternehmer bist Du an der Stelle selbst dafür verantwortlich.
    Wo steht das? In § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG steht eindeutig drin, dass der Unternehmer eine Erklärung abzugeben hat. Und ein Kleinunternehmer ist halt trotzdem auch ein Unternehmer.
    Gruss

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  13. #13
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    Ich habe mal gehört, dass die meisten FA nicht regelmäßig eine einfordern, wenn man sie nicht abgibt.

  14. #14
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Trotzdem ist eine abzugeben. Wenn das FA diese dann nicht nachfordert, wenn diese nicht eingereicht wird, ok. Fakt ist aber trotzdem, dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht. In manchen Fällen wäre das wohl besser.....
    Gruss

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  15. #15
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    Yeap, besser wäre das, hatte ich ja oben auch geschrieben. Aber gelebte Praxis ist eine andere. Mir hat man beim FA auch schon gesagt, dass man die von mir nicht bräuchte und hat sich dann gewundert warum ich für die ebay-Gebühren Umsatzsteuer zahlen "will".

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