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Thema: Abschreibung & Umsatzsteuer

  1. #1
    TP-Member Rickard macht alles soweit korrekt
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    Abschreibung & Umsatzsteuer

    Hallo liebe TP'ler,
    seit kurzem befasse ich mich ein wenig mit dem Thema Abschreiben und "sofortiger Aufwand".
    Mal ein paar Infos:
    Typ: Regelbesteuert (also KEIN Kleinunternehmer)
    Art: Dienstleistung (Programmierung), als Nebengewerbe - momentan neben der Ausbildung (die ich aber schon lange nach der Gewerbeanmeldung angefangen habe)
    Jährlicher Umsatz: ca. 1000-3000 EUR (also mein höchster war 2009 mit ca. 1500 EUR, also nichts wildes)

    So, nun hatte ich mir im Oktober 2009 einen neuen PC (ca. 800 EUR Netto) gekauft, der hautpsächlich auch nur für meine Arbeit genutzt wird.
    Jetzt wollte ich den eigentlich als "normale" Ausgabe verbuchen, sprich dass ich eben die gezahlte Ust. (Vorsteuer?!) zurück bekomme, bzw. ja gegen die vereinnahmte Ust. gerechnet wird.
    Jetzt kam ich auf das Thema Abschreibung, und war verwundert, dass das so "ohne weiteres" geht. Da der PC ja die 410 EUR (Netto) Grenze überschreitet, würde ich den also über 3 Jahre abschreiben. Sprich ich gebe pro Jahr (monatsgenau) anteilig den Wert als Abschreibung an (für das erste Jahr wohl 155 EUR Netto [(800/36)*7] - oder 66 EUR [(800/36)*3] ??). Dass bedeutet also ich bekomme (nach dem 31. Mai) 3 Jahre lang jährlich xxx EUR vom FA, richtig? Muss ich den PC, denn dann trotzdem als Ausgabe in der Ust-VA angeben? Das habe ich nämlich jetzt nicht gemacht, müsste ich dann wohl in der Ust-Jahreserklärung korrigieren, bzw. mit dem FA abklären.

    Und wenn ich jetzt ein Handy für 300 EUR (Netto) kaufe, ist dies ja ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) - kann ich also als "Sofortiger Aufwand" verbuchen - oder geht dass durch den PC-Kauf nicht so? Wenn ich jetzt noch zB. einen Bürotisch für Netto 150 EUR kaufe, bin ich insgesamt ja über der Grenze, das bedeutet die Sachen werden dann abgeschrieben, entweder einzeln (zB. der Tisch für 13 Jahre) oder als Sammelposten (unabhängig was, aber nur bis gesamt 1000 EUR Netto) für 5 Jahre.

    Und da ich ja in der Ausbildung bin, frage ich mich ob ich auch privat etwas abschreiben kann oder sollte. Also könnte ich mir zwei Notebooks kaufen, eins für die Schule und eins für mein Unternehmen?! (Also habe ich nicht vor, da ich es nicht brauche)

    Da ich mir bis heute nie so 100%ig sicher bin, ob ich meine Steuererklärungen richtig ausfülle, hätte ich eine spezielle Frage:
    Wäre jemand bereit mir mal die genauen Eintragen gegen einen kleinen Obolus zu schreiben?
    Also ich gebe ein paar Informationen (eher fiktiv): 1-2 meiner Ausgaben + 1-2 Abschreibungen, und 1-2 Einnahmen.
    Und mir mailt einer die genaue Zeilennummer und den Betrag (evtl. wie der zustande kam) für die Steuererklärungen.
    Das wären
    - Ust-Voranmeldung (ein Quartal)
    - Ust-Erklärung
    - Einkommensteuer
    - Gewerbesteuer
    Wenn das jemand ist, der hier schon lange aktiv ist, kann ich auch im Voraus bezahlen. Einfach einen Vorschlag machen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Rickard Beitrag anzeigen
    Jetzt wollte ich den eigentlich als "normale" Ausgabe verbuchen, sprich dass ich eben die gezahlte Ust. (Vorsteuer?!) zurück bekomme, bzw. ja gegen die vereinnahmte Ust. gerechnet wird.
    Ja. Wobei du das immer machst, bei jeder Ausgabe.

    Jetzt kam ich auf das Thema Abschreibung, und war verwundert, dass das so "ohne weiteres" geht.
    Geht es auch nicht, du hast da was nicht verstanden:

    Da der PC ja die 410 EUR (Netto) Grenze überschreitet, würde ich den also über 3 Jahre abschreiben. Sprich ich gebe pro Jahr (monatsgenau) anteilig den Wert als Abschreibung an (für das erste Jahr wohl 155 EUR Netto [(800/36)*7] - oder 66 EUR [(800/36)*3] ??). Dass bedeutet also ich bekomme (nach dem 31. Mai) 3 Jahre lang jährlich xxx EUR vom FA, richtig?

    Nein. Du bekommst keinen Cent. Die Abschreibung mindert lediglich deinen Gewinn. Das bedeutet, dass du weniger Steuern zahlen musst.

    Muss ich den PC, denn dann trotzdem als Ausgabe in der Ust-VA angeben?
    Ja natürlich - um die USt wieder zu bekommen.

    Das habe ich nämlich jetzt nicht gemacht, müsste ich dann wohl in der Ust-Jahreserklärung korrigieren, bzw. mit dem FA abklären.
    Ja.

    Und wenn ich jetzt ein Handy für 300 EUR (Netto) kaufe, ist dies ja ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) - kann ich also als "Sofortiger Aufwand" verbuchen - oder geht dass durch den PC-Kauf nicht so?
    Hä? Das eine hat mit dem anderen nichts tun. Das Laptop ist eine Betriebsausgabe, das Handy eine andere.

    Wenn ich jetzt noch zB. einen Bürotisch für Netto 150 EUR kaufe, bin ich insgesamt ja über der Grenze,
    Über welcher Grenze? Bei dir geht da einiges kreuz und quer durcheinander... Der Tisch ist eine dritte Betriebsausgabe. Die hat mit den beiden anderen nichts zu tun.

    das bedeutet die Sachen werden dann abgeschrieben,
    Welche Sachen? Ob Sachen abgeschrieben werden, hängt davon ab, ob diese Sachen GWG sind oder nicht. GWG werden nicht oder im Sammelposten abgeschrieben, höherwertige Anschaffungen über die Nutzungsdauer.

    entweder einzeln (zB. der Tisch für 13 Jahre) oder als Sammelposten (unabhängig was, aber nur bis gesamt 1000 EUR Netto) für 5 Jahre.
    Ich zitiere mal Sven:

    "a) Netto-AK/HK bis 150 EUR
    Wahlrecht zwischen
    - Sofortabzug und
    - Abschreibung des GWG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    b) Netto-AK/HK zwischen 150 EUR und 410 EUR
    Wahlrecht zwischen
    - Sofortabzug
    - Einstellung in einen Sammelposten mit AfA über 5 Jahre
    - Abschreibung des GWG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    c) Netto-AK/HK zwischen 410 EUR und 1.000 EUR
    Wahlrecht zwischen
    - Einstellung in einen Sammelposten mit AfA über 5 Jahre
    - Abschreibung des GWG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    d) Netto-AK/HK über 1.000 EUR
    - Abschreibung des GWG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer"

    aus diesem Thread: http://www.traum-projekt.com/forum/1...ueter-gwg.html


    Und da ich ja in der Ausbildung bin, frage ich mich ob ich auch privat etwas abschreiben kann oder sollte.
    Du kannst privat nichts abschreiben. Abschreiben kannst du nur Betriebsausgaben. Unter Umständen kannst du das zweite Laptop im Rahmen der Werbungskosten geltend machen.

    Bei beiden Laptops ist die private Nutzung zu berücksichtigen.

    Also könnte ich mir zwei Notebooks kaufen, eins für die Schule und eins für mein Unternehmen?! (Also habe ich nicht vor, da ich es nicht brauche)
    Wenn du dir das leisten kannst, kannst du dir kaufen, was du willst - aber dein privates Notebook kannst du nicht als Betriebsausgabe abschreiben.

    Da ich mir bis heute nie so 100%ig sicher bin, ob ich meine Steuererklärungen richtig ausfülle, hätte ich eine spezielle Frage:
    Wäre jemand bereit mir mal die genauen Eintragen gegen einen kleinen Obolus zu schreiben?
    Nein, das wäre nämlich verboten. Geh' zum Steuerberater, der darf das, dem wirst du dann auch den Ob_u_lus zahlen.

    copy

  3. #3
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    Hi,
    erstmal danke für deine sehr ausführliche Antwort!
    Zitat Zitat von copy
    Nein. Du bekommst keinen Cent. Die Abschreibung mindert lediglich deinen Gewinn. Das bedeutet, dass du weniger Steuern zahlen musst.
    Ups, das ist mir jetzt aber echt peinlich. Jetzt macht das ganze Sinn für mich. Ich dachte immer abschreiben bedeutet, etwas bekommen. Hatte das irgendwie mit "Geschäftsessen absetzen" in Verbindung gebracht - Was sich für mich immer so anhörte als ob man was wieder bekommt.

    Zitat Zitat von copy
    Hä? Das eine hat mit dem anderen nichts tun. Das Laptop ist eine Betriebsausgabe, das Handy eine andere.

    Über welcher Grenze? Bei dir geht da einiges kreuz und quer durcheinander... Der Tisch ist eine dritte Betriebsausgabe. Die hat mit den beiden anderen nichts zu tun.
    Mit Grenze meinte ich hier die 410 EUR, da Handy 300 EUR + Tisch 150 EUR, insgesamt die 410 EUR übersteigen. Also beziehen sich die 410 EUR pro Gut? Ich hatte es so verstanden, dass man alle Güter zusammenzählt.

    Zitat Zitat von copy
    Du kannst privat nichts abschreiben. Abschreiben kannst du nur Betriebsausgaben. Unter Umständen kannst du das zweite Laptop im Rahmen der Werbungskosten geltend machen.

    Bei beiden Laptops ist die private Nutzung zu berücksichtigen.
    OK, werde ich mich mal über "Werbungskosten" schlau machen.
    Das mit der privaten Nutzung ist klar. Die ist ja auf maximal 50% festgelegt.

    Zitat Zitat von copy
    Nein, das wäre nämlich verboten. Geh' zum Steuerberater, der darf das, dem wirst du dann auch den Ob_u_lus zahlen.
    Das hatte ich mir schon gedacht - schade. Ich dachte wenn man das fiktiv macht wäre es vielleicht nicht verboten, aber ist ja nicht schlimm.
    PS: Wiki sagt Ob_o_lus Hatte es nämlich auch erst mit u geschrieben und war mir unsicher.

    Auf jeden Fall vielen Dank nochmal - Jetzt Blick ich doch viel eher da durch. Bin aktuell die Beschreibung am lesen: Klicktipps.de - Abschreibung Ist sehr gut beschrieben wie ich finde - auch wenn ich den Grundgedanken dahinter wohl komplett missverstanden habe

  4. #4
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    Zitat Zitat von Rickard Beitrag anzeigen
    Ups, das ist mir jetzt aber echt peinlich. Jetzt macht das ganze Sinn für mich. Ich dachte immer abschreiben bedeutet, etwas bekommen. Hatte das irgendwie mit "Geschäftsessen absetzen" in Verbindung gebracht - Was sich für mich immer so anhörte als ob man was wieder bekommt.
    Nee, auch da nicht. Auch das Geschäftsessen ist, mit mittlerweile ziemlich strikten Regeln, nur eine Geschäftsausgabe.

    PS: Wiki sagt Ob_o_lus Hatte es nämlich auch erst mit u geschrieben und war mir unsicher.
    Tatsache. Hätte ich nie für möglich gehalten, man lernt nie aus! Danke.

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