Ja. Wobei du das immer machst, bei jeder Ausgabe.
Geht es auch nicht, du hast da was nicht verstanden:Jetzt kam ich auf das Thema Abschreibung, und war verwundert, dass das so "ohne weiteres" geht.
Da der PC ja die 410 EUR (Netto) Grenze überschreitet, würde ich den also über 3 Jahre abschreiben. Sprich ich gebe pro Jahr (monatsgenau) anteilig den Wert als Abschreibung an (für das erste Jahr wohl 155 EUR Netto [(800/36)*7] - oder 66 EUR [(800/36)*3] ??). Dass bedeutet also ich bekomme (nach dem 31. Mai) 3 Jahre lang jährlich xxx EUR vom FA, richtig?
Nein. Du bekommst keinen Cent. Die Abschreibung mindert lediglich deinen Gewinn. Das bedeutet, dass du weniger Steuern zahlen musst.
Ja natürlich - um die USt wieder zu bekommen.Muss ich den PC, denn dann trotzdem als Ausgabe in der Ust-VA angeben?
Ja.Das habe ich nämlich jetzt nicht gemacht, müsste ich dann wohl in der Ust-Jahreserklärung korrigieren, bzw. mit dem FA abklären.
Hä? Das eine hat mit dem anderen nichts tun. Das Laptop ist eine Betriebsausgabe, das Handy eine andere.Und wenn ich jetzt ein Handy für 300 EUR (Netto) kaufe, ist dies ja ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) - kann ich also als "Sofortiger Aufwand" verbuchen - oder geht dass durch den PC-Kauf nicht so?
Über welcher Grenze? Bei dir geht da einiges kreuz und quer durcheinander... Der Tisch ist eine dritte Betriebsausgabe. Die hat mit den beiden anderen nichts zu tun.Wenn ich jetzt noch zB. einen Bürotisch für Netto 150 EUR kaufe, bin ich insgesamt ja über der Grenze,
Welche Sachen? Ob Sachen abgeschrieben werden, hängt davon ab, ob diese Sachen GWG sind oder nicht. GWG werden nicht oder im Sammelposten abgeschrieben, höherwertige Anschaffungen über die Nutzungsdauer.das bedeutet die Sachen werden dann abgeschrieben,
Ich zitiere mal Sven:entweder einzeln (zB. der Tisch für 13 Jahre) oder als Sammelposten (unabhängig was, aber nur bis gesamt 1000 EUR Netto) für 5 Jahre.
"a) Netto-AK/HK bis 150 EUR
Wahlrecht zwischen
- Sofortabzug und
- Abschreibung des GWG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
b) Netto-AK/HK zwischen 150 EUR und 410 EUR
Wahlrecht zwischen
- Sofortabzug
- Einstellung in einen Sammelposten mit AfA über 5 Jahre
- Abschreibung des GWG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
c) Netto-AK/HK zwischen 410 EUR und 1.000 EUR
Wahlrecht zwischen
- Einstellung in einen Sammelposten mit AfA über 5 Jahre
- Abschreibung des GWG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
d) Netto-AK/HK über 1.000 EUR
- Abschreibung des GWG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer"
aus diesem Thread: http://www.traum-projekt.com/forum/1...ueter-gwg.html
Du kannst privat nichts abschreiben. Abschreiben kannst du nur Betriebsausgaben. Unter Umständen kannst du das zweite Laptop im Rahmen der Werbungskosten geltend machen.Und da ich ja in der Ausbildung bin, frage ich mich ob ich auch privat etwas abschreiben kann oder sollte.
Bei beiden Laptops ist die private Nutzung zu berücksichtigen.
Wenn du dir das leisten kannst, kannst du dir kaufen, was du willst - aber dein privates Notebook kannst du nicht als Betriebsausgabe abschreiben.Also könnte ich mir zwei Notebooks kaufen, eins für die Schule und eins für mein Unternehmen?! (Also habe ich nicht vor, da ich es nicht brauche)
Nein, das wäre nämlich verboten. Geh' zum Steuerberater, der darf das, dem wirst du dann auch den Ob_u_lus zahlen.Da ich mir bis heute nie so 100%ig sicher bin, ob ich meine Steuererklärungen richtig ausfülle, hätte ich eine spezielle Frage:
Wäre jemand bereit mir mal die genauen Eintragen gegen einen kleinen Obolus zu schreiben?
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Hatte es nämlich auch erst mit u geschrieben und war mir unsicher.
