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Thema: Wechsel zur Regelbesteuerung - Erhöhung der Kosten?

  1. #1
    TP-Senior winternet macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von winternet
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    Unhappy Wechsel zur Regelbesteuerung - Erhöhung der Kosten?

    Hallo liebes TP,

    mit Anfang des Jahres möchte ich gerne mein kleines Unternehmen etwas neu ausrichten. Ich blicke allerdings im Moment noch nicht ganz durch.

    Ich plane - da ich überwiegend gewerbliche Kunden habe - den Wechsel zur Regelbesteuerung, obwohl ich die 17.500 Euro-Grenze nicht überschreite. Ich weiß, dass ich damit regelmäßig die Ust als Voranmeldung an das FA melden muss.

    Ich habe dazu aber noch einige weitere Fragen:

    1.) Kann ich weiter die vereinfachte Buchführung nutzen? Sprich: EÜR statt aufwändiger Finanzbuchhaltung?

    2.) Kommen außer dem Schreiben an das FA sonstige Kosten auf mich zu? Ist eine Regelbesteuerung - wenn ich für Privatkunden die 19% auf den Preis schlage - für mich teurer?

    3.) Steinigt mich bitte nicht: eine Verständnisfrage.

    ---
    Gewerblicher Kunde Firma A kauft bei mir ein Produkt. Ich stelle dafür eine Rechnung über 100 Euro brutto, 81 Euro netto. Enthalten sind also 19 Euro Umsatzsteuer.

    Die Firma überweist mir die 100 Euro, von denen ich 19 Euro an das FA überweise. Diese 19 Euro erhalte ich am Ende nach der Steuererklärung zurück.

    ---
    Privater Kunde Hans B kauft ein Produkt. Dieses kostet bei mir 100 Euro. Ich rechne 19 Prozent auf, bekomme also 119 Euro von Herrn B.

    Diese 19 Euro Überschuss bekommt das FA, davon bekomme ich nichts zurück.

    Richtig?

    Vielen Dank für eure Geduld!
    winternet

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    falsch

    zu 1) EÜR kannst du so lange machen, bis das FA dich auffordert, zu bilanzieren, hat nichts mit KU oder Regelversteurer zu tun
    zu 2) wenn du richtig kalkulierst ist die Reglbesteuerung nicht "teurer", du musst die 19% halt überall (zum Teil) oben drauf hauen *
    zu 3) die 19% USt. bekommt immer das FA, egal ob du die Rechnung einem privaten oder einem gewerblichen Kunden stellst

    was du "zurück bekommst" ist die sog. "Vorsteuer", also die USt. die du bei deinen Betriebskosten schon an deine Lieferanten bezahlt hast. Die wird mit den 19% USt. verrechnet, die du auf deinen rechnungen an die Kunden ausweist. Du bezahlst also letztendlich nur die Differenz zwischen deiner USt. und der schon bezahlten USt. bei den Betriebsausgaben.
    Deswegen wird die USt. im allgemeinen Sprachgebrauch auch "Mehrwetsteuer" genannt, nur auf das, was du "mehr" zwischen deinen Kosten und deinem Umsatz machst, zahlst du USt.

    banale Beispiele:
    1)
    du schreibst nur eine Rechnung über 100 € + 19% USt. = 119,00 €, also schuldest du dem Finanzamt diese 19,00 €
    du hast als einzige Kosten in diesem Monat z.B. eine Tel.-Rechnung über 35,70 € = 30 € netto, weil 5,70 € USt. enthalten sind

    diese 5,70 € Steuer hast du ja schon bezahlt, zwar nicht an das FA, aber wegen meiner an die Telekom, und die zahlen die ans FA, dieses 5,70 € sind bezahlt. Punkt!

    also muss du nur noch die Differenz bezahlen: 19,00 €- 5,70 € = 13,30 €

    2)
    du schreibst wieder nur eine Rechnung über 100 € + 19% USt. = 119,00 €, also schuldest du dem Finanzamt diese 19,00 €
    du hast als Kosten in diesem Monat wieder eine Tel.-Rechnung über 35,70 € = 30,00 € netto und hast dir noch eine neue schicke Maus für 95,20 € = 80,00 € netto gekauft

    also hast 5,70 € + 15,20 € USt. schon bezahlt = 20,90 €
    du schuldest dem FA aber nur die 19,00 € aus deiner Rechnung, ziehst die 20,90 € schon bezahlte Vorsteuer ab, und?

    richtig: du bekommst die Differenz in Höhe von 1,90 € vom FA sogar erstattet (und hast nebenbei in dem Monat Miese gemacht )

    verständlich?

  3. #3
    TP-Moderator UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von UweB
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    Gewerblicher Kunde Firma A kauft bei mir ein Produkt. Ich stelle dafür eine Rechnung über 100 Euro brutto, 81 Euro netto. Enthalten sind also 19 Euro Umsatzsteuer.
    Da machst du einen Fehler:
    Entweder kostet das Produkt 100 € brutto, und somit netto 84,03 €,
    oder es kostet netto 81 €, und somit brutto 96,39 €.

    Du musst immer 19% der Nettosumme aufschlagen, nicht 19% der Bruttosumme abziehen.
    Ob dein Kunde gewerblich oder privat ist, spielt für dich bei der Erstellung der Rechnung keine Rolle.

  4. #4
    TP-Senior winternet macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von winternet
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    Hallo,

    danke zunächst für eure Antworten!

    Also - wenn ich das jetzt richtig verstanden habe -

    Ich stelle eine Rechnung über 2000 Euro netto, 2380 Euro brutto. Die 380 Euro Differenz zahle ich ans Finanzamt. Wenn ich nun im laufenden Jahr Verbrauchsmaterialien in Höhe von 2000 Euro o.ä. verkaufe bekomme ich die Differenz erstattet. Oder gilt das entsprechend immer nur für den einen Monat?

    Viele Grüße,
    winternet

  5. #5
    TP-Moderator UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von UweB
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    Wenn du Ausgaben hast, bekommst du die Ust. auch erstattet, wenn du keine entsprechenden Einnahmen hast. In diesem Fall würde das FA dir Geld überweisen. es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen der Ust. die du dem FA schuldest, und der, die du vom FA bekommst, außer, dass das zunächst gegeneinander aufgerechnet wird, bevor du Geld zahlst bzw. bekommst.
    Dass du Geld vom FA bekommst, sollte aber die Ausnahme sein, da die Einnahmen im Normalfall die Ausgaben übersteigen (sollten).
    Ob du monatlich, quartalsweise oder jährlich abrechnen musst, spielt dabei keine Rolle.

    Gruß
    Uwe

  6. #6
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Au weia, da fehlt ja einiges an Grundverständnis:

    gewerbliche Ausgaben / gewerbliche Einnahmen

    gezahlte USt. / eingenommen USt.

    bspw. 1000 € / bspw. 2000 €

    beides wird miteinander verechnet und übrig bleibt hier eine USt.-Zahllast von 1000 € die du an das FA zahlen musst.

    Die USt. die du in den Rechnungen für gewerbl. Ausgaben zahlen musst nennt man dann Vorsteuer. Logischerweise kann man nur Vorsteuer geltend machen die auch korrekt ausgewiesen wurde. Kaufst du bspw. bei einem KU oder von privat kann man auch keine Vorsteuer geltend machen.
    In allen Rechnungen die du schreibst muss als Regelbesteuerter die USt. ausgewiesen werden (Ausnahmen: Lieferungen in EU-Länder bei Vorlage einer USt.-ID des Empfängers, Lieferungen ins Ausland)- und zwar von Jahresanfang an.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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