falsch
zu 1) EÜR kannst du so lange machen, bis das FA dich auffordert, zu bilanzieren, hat nichts mit KU oder Regelversteurer zu tun
zu 2) wenn du richtig kalkulierst ist die Reglbesteuerung nicht "teurer", du musst die 19% halt überall (zum Teil) oben drauf hauen *
zu 3) die 19% USt. bekommt immer das FA, egal ob du die Rechnung einem privaten oder einem gewerblichen Kunden stellst
was du "zurück bekommst" ist die sog. "Vorsteuer", also die USt. die du bei deinen Betriebskosten schon an deine Lieferanten bezahlt hast. Die wird mit den 19% USt. verrechnet, die du auf deinen rechnungen an die Kunden ausweist. Du bezahlst also letztendlich nur die Differenz zwischen deiner USt. und der schon bezahlten USt. bei den Betriebsausgaben.
Deswegen wird die USt. im allgemeinen Sprachgebrauch auch "Mehrwetsteuer" genannt, nur auf das, was du "mehr" zwischen deinen Kosten und deinem Umsatz machst, zahlst du USt.
banale Beispiele:
1)
du schreibst nur eine Rechnung über 100 € + 19% USt. = 119,00 €, also schuldest du dem Finanzamt diese 19,00 €
du hast als einzige Kosten in diesem Monat z.B. eine Tel.-Rechnung über 35,70 € = 30 € netto, weil 5,70 € USt. enthalten sind
diese 5,70 € Steuer hast du ja schon bezahlt, zwar nicht an das FA, aber wegen meiner an die Telekom, und die zahlen die ans FA, dieses 5,70 € sind bezahlt. Punkt!
also muss du nur noch die Differenz bezahlen: 19,00 €- 5,70 € = 13,30 €
2)
du schreibst wieder nur eine Rechnung über 100 € + 19% USt. = 119,00 €, also schuldest du dem Finanzamt diese 19,00 €
du hast als Kosten in diesem Monat wieder eine Tel.-Rechnung über 35,70 € = 30,00 € netto und hast dir noch eine neue schicke Maus für 95,20 € = 80,00 € netto gekauft
also hast 5,70 € + 15,20 € USt. schon bezahlt = 20,90 €
du schuldest dem FA aber nur die 19,00 € aus deiner Rechnung, ziehst die 20,90 € schon bezahlte Vorsteuer ab, und?
richtig: du bekommst die Differenz in Höhe von 1,90 € vom FA sogar erstattet (und hast nebenbei in dem Monat Miese gemacht)
verständlich?


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