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Thema: Auto geschäftlich kaufen, aber auf andere Person zulassen

  1. #1
    TP-Greis Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Avatar von Philip Fuchslocher
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    Auto geschäftlich kaufen, aber auf andere Person zulassen

    Schönen guten Tag,

    bei uns (Freundin und mir) steht evtl. kurzfristig ein Autokauf an. Meinerseits eben 2 Fragen zur Absetzbarkeit gegenüber dem FA. Die Nutzung erfolgt ca. zu 30-40% geschäftlich.

    Ich habe in dem anderen recht aktuellen Beitrag zum Autokauf + FA das mit den 10% geschäftliche Mindestnutzung gelesen, um die Ust. rausziehen zu dürfen. Betrifft das dann die komplette Ust, oder nur anteilig, also in meinem Fall 40% der 19%?

    Ich hatte bislang noch kein eigenes Auto. Seit einem guten jahr nutze ich den alten Golf meiner Eltern, der aber noch auf sie zugelassen ist. Versicherung läuft entsprechend auch über sie und ist angenehm günstig. Seit dem Zeitraum bin ich ebenfalls als Fahrer mit in der Versicherung eingetragen (keine Ahnung warum ich das zuvor nicht war)… auf jeden Fall würde ich mit 100% beginnen, während meine Mutter bei angenehmen 30% steht.

    Daher die Frage: Kann ich das Auto für mich geschäftlich kaufen, die UST absetzen aber es dennoch auf meine Mutter zulassen um bei der Versicherung zu sparen? Ich vermute mal ganz klar nein, aber ich habe die Hoffnung, dass es evtl. doch klappt

    Besten Dank für Eure Antworten
    Philip

  2. #2
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Philip Fuchslocher Beitrag anzeigen
    Ich habe in dem anderen recht aktuellen Beitrag zum Autokauf + FA das mit den 10% geschäftliche Mindestnutzung gelesen, um die Ust. rausziehen zu dürfen. Betrifft das dann die komplette Ust, oder nur anteilig, also in meinem Fall 40% der 19%?
    Wenn Du das KFZ betrieblich kaufst, dann mit allen Folgen. Das bedeutet, daß die Anschaffungskosten vollständig Betriebsausgaben sind und daß Du die USt komplett als Vorsteuer ansetzen darfst. Allerdings mußt Du für die private Nutzung eine fiktive Einnahme buchen, bei welcher auch USt anfällt, die wiederum ans Finanzamt abgeführt werden muß. Und das KFZ muß zum Zeitwert aus dem Betrieb entnommen werden, wenn die private Nutzung irgendwann 90% überschreitet, was wiederum zu Einnahmen führt, die natürlich versteuert werden müssen.

  3. #3
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Betrifft das dann die komplette Ust, oder nur anteilig, also in meinem Fall 40% der 19%?
    Natürlich anteilig, also die 40%, wäre ja sonst v.a. beim Fahrzeugkauf ein paradiesischer Zustand!
    Du musst es so buchen: Ausgabe 100% der Kosten und als Einnahme der Privatanteil (beides mit USt.)

    Daher die Frage: Kann ich das Auto für mich geschäftlich kaufen, die UST absetzen aber es dennoch auf meine Mutter zulassen um bei der Versicherung zu sparen? Ich vermute mal ganz klar nein, aber ich habe die Hoffnung, dass es evtl. doch klappt
    Nein, um es als Betriebsvermögen zu führen muss es auf deinen Namen angemeldet sein. Ansonsten kannst du nur für betriebliche Fahrten (bei Fremdfahrzeugen) 30 Cent pro km als Ausgabe geltend machen.

  4. #4
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Sven0 Beitrag anzeigen
    Natürlich anteilig, also die 40%, wäre ja sonst v.a. beim Fahrzeugkauf ein paradiesischer Zustand!
    Du musst es so buchen: Ausgabe 100% der Kosten und als Einnahme der Privatanteil (beides mit USt.)
    Ich bin mir recht sicher, daß diese Angabe nicht ganz korrekt ist. Du bist also der Meinung, daß nur 40% geltend gemacht werden können, aber dann auf die Betriebsentnahme für die Privatnutzung nochmal USt fällig werden? So würde der Unternehmer die USt teilweise doppelt zahlen, was ich mir nicht vorstellen kann.

    Also meiner Meinung nach: voller Vorsteuerabzug und dann bei der Privatentnahme Zahlung von USt.

  5. #5
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    Bzgl. der Ust. telefoniere ich morgen mal mit einem Steuerberater. Soll ja alles seinen geregelten Gang gehen und ist vor allem auch für die Planung wichtig.

    Was die Versicherung betrifft gibt es die Möglichkeit, das Auto auf mich zuzulassen, der Versicherungsnehmer ist aber meine Mutter. Damit bleibt die Versicherung günstig, eingetragener Besitzer bin allerdings ich, so das ich es gegenüber dem FA steuerlich geltend machen kann. Zumindest hat mir die HUK das so erklärt.

    Danke auf jeden Fall für Eure Meinungen. Ich gebe dann noch Bescheid wenn ich wegen der Ust, was erfahren habe.

    lg

    /edit: Rein aus Interesse: Wie kann das FA überhaupt überprüfen, ob ich ein Auto zu 20%, 40% oder auch 80% geschäftlich verwende?

  6. #6
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    Rein aus Interesse: Wie kann das FA überhaupt überprüfen, ob ich ein Auto zu 20%, 40% oder auch 80% geschäftlich verwende?
    Dadurch, das du verpflichtet bist ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen...

    Formale und materielle Anforderungen an das Fahrtenbuch
    Ein Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Es muss die Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstandes vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben (BFH-Urteil vom 9. November 2005, BStBl II 2006 S. 40. Das Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten: Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt, Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner. Wird ein Umweg gefahren, ist dieser aufzuzeichnen.


    Bei der Versicherung ist evtl. zu beachten / zu erfragen wie sich der Tarif verhält bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeuges. Es gibt durchaus Versicherungen wo dann die Rabatte verfallen.

    Gruß Neffe

  7. #7
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Philip Fuchslocher Beitrag anzeigen
    Was die Versicherung betrifft gibt es die Möglichkeit, das Auto auf mich zuzulassen, der Versicherungsnehmer ist aber meine Mutter.
    Du kannst dann aber die Versicherung nicht mehr als Betriebsausgabe geltend machen.

    Zitat Zitat von neffe Beitrag anzeigen
    Dadurch, das du verpflichtet bist ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen...
    Das gilt nicht zwingend. Je nach Faktenlage kann es reichen, die Nutzung plausibel darzulegen. Dazu kann es reichen, über einen angemessenen Zeitraum eine Statistik zu führen.
    http://www.borgard.biz/pkw.html

    Unter dem Link findet man auch die Information, die ich weiter oben gegeben habe: Der Vorsteuer wird voll angesetzt, die Privatentnahme für Privatfahrten wird aber mit USt belegt.

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