Wenn Du das KFZ betrieblich kaufst, dann mit allen Folgen. Das bedeutet, daß die Anschaffungskosten vollständig Betriebsausgaben sind und daß Du die USt komplett als Vorsteuer ansetzen darfst. Allerdings mußt Du für die private Nutzung eine fiktive Einnahme buchen, bei welcher auch USt anfällt, die wiederum ans Finanzamt abgeführt werden muß. Und das KFZ muß zum Zeitwert aus dem Betrieb entnommen werden, wenn die private Nutzung irgendwann 90% überschreitet, was wiederum zu Einnahmen führt, die natürlich versteuert werden müssen.


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. Das Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten: Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt, Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner. Wird ein Umweg gefahren, ist dieser aufzuzeichnen.