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Thema: Verständnisproblem beim Fahrtenbuch

  1. #1
    TP-Junior Newby macht alles soweit korrekt
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    Verständnisproblem beim Fahrtenbuch

    Hi zusammen,
    ich bin Kleinunternehmer und nutze mein privates Auto um zu meinen Kunden zu fahren. Nun möchte ich ein Fahrtenbuch führen um die 30cent/km in meine EÜR einfließen zu lassen

    Ich habe mich schon ziemlich sicher für ein "analoges" Fahrtenbuch zu führen (zumindest dieses Jahr) um einfach sicher zu sein, das ich keine Probleme mit dem FA bekomme. Nun zu meiner eigentlichen Frage:

    Ich fahre samstags zu den Kunden. Den Rest der Woche nutze ich das Auto rein privat. Nun trage ich samstags ganz normal meine Fahrt ein. Reicht es dann aber wenn ich den Rest der Woche als eine Privatfahrt zusammen fasse oder muss ich für jede Fahrt oder jeden Tag einen Eintrag vornehmen?

    Im Forum bzw. Google konnte ich das leider nicht ganz klären. Dort habe ich nur etwas von "lückenlos" gelesen. Aber das wären ja beide Varianten..

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

    Grüße,
    Luke

  2. #2
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    den privaten Teil kannst du als einen Eintrag zusammenfassen, wenn er nicht durch irgendwelche Ereignisse unterbrochen wurde. Ereignisse wären z.B. Werkstattbesuche oder die Aufnahme von Verbrauchsstoffen wie Benzin oder Öl.

    Der Besuch der Tankstelle muß meiner Meinung nach mit Kilometerstand erkennbar sein.

    Je nach Häufigkeit der Fahrten würde ich drüber nachdenken tageweise zusammen zu fassen. Das zeugt davon, das das Fahrtenbuch tatsächlich regelmäßig geführt wurde und macht einen guten Eindruck. Ist aber nicht zwingend erforderlich.

    Bei gewerblichen Fahrten hingegen muß der komplette Verlauf nachvollziehbar sein. Wenn du Samstag 3 Kunden besuchst, müssen es auch 3 Einträge sein. Egal ob du die Kunden in Reihe besucht oder zwischendurch zur Betriebsstätte zurück und von dort neu los fährst.

    Gruß Neffe

  3. #3
    TP-Junior Newby macht alles soweit korrekt
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    den privaten Teil kannst du als einen Eintrag zusammenfassen, wenn er nicht durch irgendwelche Ereignisse unterbrochen wurde.
    Ich habe gelesen das die Einträge zeitnah stattfinden müssen. Würde das nicht meiner Idee die Privatfahrten von Montag bis Freitag zusammen zu fassen widersprechen?

    Kannst du mir sagen ob man die Tankbelege aufheben? Ich kann diese ja sowieso nicht als Ausgabe geltend machen, da ich das so nicht zwischen privat und geschäftlich trennen kann. Die Ausgaben führ die Fahrten erfasse ich ja über das Fahrtenbuch mit 30cent/km. Ich könnte also mit den Tankbelegen garnichts anfangen, oder?

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Muss man für die pauschalen 30 Cent tatsächlich ein Fahrtenbuch führen?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Muss man für die pauschalen 30 Cent tatsächlich ein Fahrtenbuch führen?
    Ich lese aus der Frage die Antwort heraus: Nein. Das deckt sich auch mit meiner Annahme. Schließlich weiß jeder, wo die Betriebsstätte ist und auch die Adresse des Kunden ist eindeutig. Somit ist auch der Kilometerbedarf leicht auszurechnen und die Plausibilität der Angaben somit überprüfbar.

    Ich könnte jetzt allerdings keinen Gesetzestext präsentieren, der meine Aussage stützt.

  6. #6
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    Eben, ich hab davon auch noch nichts gehört.
    Nur wenn das Fahrzeug zum BV gehört gibt es da wohl die Wahl zwischen 1% Methode oder Fahrtenbuch, o.s.ä..
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Junior Newby macht alles soweit korrekt
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    Hm, ohne Fahrtenbuch wäre mir das natürlich auch lieber. Ich habe allerdings noch nie irgendwo etwas davon gelesen das man wenn man 30cent/Km als Betriebsausgabe ansetzen will kein Fahrtenbuch braucht. Irgendwie muss man ja die Km nachweisen. Weis denn jemand sicher ob ein Fahrtenbuch benötigt wird, wenn ich mit meinem privat PKW zum Kunden fahren und diese Kosten in der EÜR abziehen will? Am besten mit Quellenangabe.

  8. #8
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Ich habe auf die Schnelle mit einer Suchmaschine folgende Links gefunden:
    http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_...eugkosten.html
    http://www.steuer-schutzbrief.de/ste...en-nutzen.html

    Ich verstehe das so, daß Du auch bei einem Privatfahrzeug Fahrtenbuch führen darfst. Dann kannst Du den betrieblichen Anteil genau bestimmen und die darauf entfallenden Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben ansetzen.

    Wenn Du das nicht tust, kannst Du auch einfach eine Liste machen, welche Datum der Fahrt, zurückgelegte Kilometer, Fahrtziel und Grund der Fahrt enthalten muß. Aus dieser Liste sind dann die Kilometer ersichtlich, welche Du betrieblich zurückgelegt hast. Diese können mit 0,3 Euro pro km als Betriebsausgaben angesetzt werden. Wichtig: Fahrten zu Kunden sind Dienstreisen (berechnung der gefahrenen km) und Fahrten zu Betriebsstätten sind Arbeitsanfahrten (berechnung der Entfernungskilometer).

  9. #9
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    ich habe das früher jahrelang so abgerechnet:

    notiert habe ich "nur" die Dienstreisen und die Arbeitswege, privat gefahrene Strecken habe ich gar nicht aufgeschrieben, für mein Verständnis war das dann eben einfach "der Rest".
    Anfangs habe ich das wirklich "analog" (also handschriftlich in einem Heft) erfasst, später dann einfach monatlich in einer Excel-Tabelle (weil die die Beträge nun mal selber rechnen kann ), Excel-Tabelle dann aber ausgedruckt und monatlich mit der FiBu abgeheftet -> damit war sie dann wieder "analog"

    In einer Steuerprüfung, die ich damals mal hatte, ist das so akzeptiert worden. Gab' kurze Nachfrage nach meiner Jahres-km-Fahrleistung und aktuellem km-Stand auf meinem Tacho. Da das dann alles zusammen passte, war das für die Prüferin dann ok. Bei den "Dienstreisen" ging es bei mir allerdings überwiegend um Wareneinkauf von immer den gleichen Lieferanten. Das waren also auch immer die gleichen Strecken und wären im Zweifelsfall auch durch dazu passende Rechnungen/Lieferscheine an dem Tag nachweisbar gewesen.

  10. #10
    TP-Member Ratgeber macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    ich habe das früher jahrelang so abgerechnet:

    notiert habe ich "nur" die Dienstreisen und die Arbeitswege, privat gefahrene Strecken habe ich gar nicht aufgeschrieben, für mein Verständnis war das dann eben einfach "der Rest".
    Anfangs habe ich das wirklich "analog" (also handschriftlich in einem Heft) erfasst, später dann einfach monatlich in einer Excel-Tabelle (weil die die Beträge nun mal selber rechnen kann ), Excel-Tabelle dann aber ausgedruckt und monatlich mit der FiBu abgeheftet -> damit war sie dann wieder "analog"

    In einer Steuerprüfung, die ich damals mal hatte, ist das so akzeptiert worden. Gab' kurze Nachfrage nach meiner Jahres-km-Fahrleistung und aktuellem km-Stand auf meinem Tacho. Da das dann alles zusammen passte, war das für die Prüferin dann ok. Bei den "Dienstreisen" ging es bei mir allerdings überwiegend um Wareneinkauf von immer den gleichen Lieferanten. Das waren also auch immer die gleichen Strecken und wären im Zweifelsfall auch durch dazu passende Rechnungen/Lieferscheine an dem Tag nachweisbar gewesen.
    So kann man das tun. Ein Fahrtenbuch ist nicht notwendig.
    Im Grunde also wie bei einer Reisekostenabrechnung (Zeit, Dauer, Anlass, km) aufschreiben. Zum Nachweis ggf. Tankrechnungen aufgewahren.

    Zu beachten ist, dass die betrieblich gefahrenen km nicht mehr als 50% der Gesamtleistung betragen, da der PKW dann notwendigerweis BV wird uind die 0,30 €/km nicht zur Anwendung kommen.
    Genau deshalb wollte der Prüfer auch die Angaben haben.

  11. #11
    TP-Junior Newby macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die super Hilfe euch allen
    Ich dokumentiere jetzt meine Fahrten in einer Exceltabelle immer Monat für Monat und drücke mir diese dann regelmäßig aus. Nun ist mir jedoch etwas aufgefallen.
    Was ist denn wenn ich wohin fahre und mein Rückweg ist ein oder 2 km länger als der Hinweg, weil ich z.B. eine Baustelle die ich auf dem Hinweg gesehen habe und diese dann auf dem Rückweg umfahren habe. Meckert da das FA bzw. ein Prüfer oder ist das nicht so wichtig? Schließlich erhöht sich durch die höheren KM ja auch der Betrag den ich als Ausgaben geltend machen kan..

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