Hallo Bertie,
Z.B. weil Anlage G deshalb Anlage heißt, weil Sie als Anlage deiner Steuererklärung gedacht ist.Irre ich mich da? Und wenn ja, wieso?
Sobald du eine Anlage abgeben musst, musst du natürlich auch den Mantelbogen abgeben.
Da du auch Arbeitnehmer bis, musst du auch noch Anlage N abgeben. Ob noch weitere Anlagen notwendig sind, musst du selber entscheiden.
Normalerweise muss man die machen. Nur in bestimmten Ausnahmen muss man das nicht.Normal muss man die doch auch nicht machen und in wie fern ändert sich das durch ein Gewerbe, von dem man ohnehin keine Steuern abführt?
Und wenn du keine Steuern bezahlen musst, muss doch auch das erst einmal festgestellt werden. Dafür benötigt das FA deine Steuererklärung.
Gruß
Uwe


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