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Thema: Steuererklärung für Angestellten und Kleinunternehmer

  1. #1
    TP-Junior Bertie macht alles soweit korrekt
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    Steuererklärung für Angestellten und Kleinunternehmer

    Guten Tag,

    ich habe mir bereits euren FAQ zu den Kleinunternehmern durchgelesen, aber ich habe noch immer meine Frage:
    Welche Dokumente muss ich dem Finanzamt schicken?

    Ich habe letztes Jahr ein Gewerbe angemeldet und mache von der Kleinunternehmer Regelung gebraucht. Allerdings bin ich leider nicht dazu gekommen letztes Jahr Geld zu machen, so dass ich quasi Ausgaben, Umsatz und Gewinn von jeweils 0 Euro habe. Darüberhinaus bin ich auch Arbeitnehmer und mache so momentan ganz grob 14.000 Euro oder so.

    Ich habe es jetzt so verstanden, dass ich die Anlage G und eine Formlose EÜR abgeben muss. Da frage ich mich dann schon direkt wie letztere aussieht. So?:
    Einnahmen 0 Euro
    -Ausgaben 0 Euro
    ---------------------
    Gewinn 0 Euro

    Reicht das?

    Weiter: Im FAQ stand dann, dass man noch eine Einkommenssteuererklärung machen muss. Trifft das wirklich auf meinen Fall zu? Normal muss man die doch auch nicht machen und in wie fern ändert sich das durch ein Gewerbe, von dem man ohnehin keine Steuern abführt?

    So wie ich es verstanden habe, sieht es jetzt so aus, dass ich Anlage G und formlose EÜR abgeben muss und sonst nichts. Irre ich mich da? Und wenn ja, wieso?
    Und noch was: Ich finde es wirklich toll, dass es Foren wie diese gibt, die Hilfestellung für angehende Unternehmer geben, aber wieso finde ich nichts derartiges von Vater Staat? Gibt es abgesehen vom Steuerrecht knappe, informative offizielle Hilfestellungen bei derartigen Themen auch ohne Ausbildung zum Steuerfachangestellten gemacht zu haben?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Bertie

  2. #2
    TP-Moderator UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von UweB
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    Hallo Bertie,
    Irre ich mich da? Und wenn ja, wieso?
    Z.B. weil Anlage G deshalb Anlage heißt, weil Sie als Anlage deiner Steuererklärung gedacht ist.
    Sobald du eine Anlage abgeben musst, musst du natürlich auch den Mantelbogen abgeben.
    Da du auch Arbeitnehmer bis, musst du auch noch Anlage N abgeben. Ob noch weitere Anlagen notwendig sind, musst du selber entscheiden.
    Normal muss man die doch auch nicht machen und in wie fern ändert sich das durch ein Gewerbe, von dem man ohnehin keine Steuern abführt?
    Normalerweise muss man die machen. Nur in bestimmten Ausnahmen muss man das nicht.
    Und wenn du keine Steuern bezahlen musst, muss doch auch das erst einmal festgestellt werden. Dafür benötigt das FA deine Steuererklärung.

    Gruß
    Uwe

  3. #3
    TP-Junior Bertie macht alles soweit korrekt
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    Guten Abend,
    erstmal vielen Dank für deine Antwort.

    Normal muss man die doch auch nicht machen und in wie fern ändert sich das durch ein Gewerbe, von dem man ohnehin keine Steuern abführt?
    Normalerweise muss man die machen. Nur in bestimmten Ausnahmen muss man das nicht.
    Und wenn du keine Steuern bezahlen musst, muss doch auch das erst einmal festgestellt werden. Dafür benötigt das FA deine Steuererklärung.
    Nur um klar zu machen, was ich mit "normalerweise" meinte. Ich meinte nicht den Fall, dass man Schüler oder dergleichen ist, sondern ich meinte, dass ein stinknormaler Arbeitnehmer, der keinerlei Gewerbe betreibt, meines Wissens nach keine Steuererklärung machen muss. Macht er sie doch, dann eigentlich nur aus dem Grunde, um etwas von der bereits gezahlten Lohnsteuer etwas zurück zu bekommen.
    Mir wird monatlich die Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen, womit das Finanzamt wohl genau wissen dürfte, wie hoch mein Einkommen ist.

    Ich habe mal versucht eine genaue Antwort aus den Gesetzestexten zu erhalten:
    http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__149.html
    http://bundesrecht.juris.de/estg/__25.html
    http://bundesrecht.juris.de/estdv_1955/__56.html
    http://bundesrecht.juris.de/estg/__46.html
    ...mit dem Resultat, dass ich aufgegeben habe es innerhalb kurzer Zeit zu verstehen zu versuchen.

    Bei Wikipedia steht etwas dazu, wer Einkommensteuererklärungsabgabepflichtig (ob das Wort im Duden steht? ) ist:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Einkomm...#Abgabepflicht

    Ich falle meiner Meinung nach unter keinen dieser Punkte, wobei natürlich wieder die Frage ist, in wie fern die Information korrekt/vollständig ist. Insbesondere das "In folgenden Fällen müssen Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben:" betrifft ja mich als Arbeitnehmer und dann auch wieder nicht als Unternehmer.

    Z.B. weil Anlage G deshalb Anlage heißt, weil Sie als Anlage deiner Steuererklärung gedacht ist.
    Sobald du eine Anlage abgeben musst, musst du natürlich auch den Mantelbogen abgeben.
    Ja, das klingt natürlich sehr plausibel... und ich habe das selber noch gar nicht bedacht.
    Denn als ich selber einmal mehrere Monate Teil der deutschen Bürokratie sein durfte, habe ich die Erfahrung gemacht, dass "plausibel" nicht immer korrekt ist

  4. #4
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    Zitat Zitat von Bertie Beitrag anzeigen
    Mir wird monatlich die Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen, womit das Finanzamt wohl genau wissen dürfte, wie hoch mein Einkommen ist.
    Das FA weiss aber nicht was du evtl. geltend machen möchtest um z.B. deine Steuerschuld zu senken.

    Frag einfach bei deinem FA nach ob du mit 0 Ausgaben und 0 Einnahmen die EÜR und die Steuererklärung machen musst.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Bertie Beitrag anzeigen
    Nur um klar zu machen, was ich mit "normalerweise" meinte. (...)
    O.k. aber auf dich trifft das nicht mehr zu.

    monatlich die Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen, womit das Finanzamt wohl genau wissen dürfte, wie hoch mein Einkommen ist.
    Nein, nur wie hoch dein Einkommen aus der abhängigen Beschäftigung ist. Mit der selbstständigen könntest auch 10.000 Euro Einkommen haben, von dem das FA bisher gar nichts weiss.

    BTW Dass du keinerlei Umsatz hattest, mag ja sein - aber Kosten hattest du sicherlich. Schon der Gewerbeschein kostet ja Geld.

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  6. #6
    TP-Junior Bertie macht alles soweit korrekt
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    @dorintia: Stimmt natürlich, aber ich hätte halt nicht vor irgendwas geltend zu machen... es geht mir nicht darum meine Steuerlast zu senken.
    Werde dann sobald sich die Möglichkeit ergibt beim Finanzamt fragen... leider arbeiten die zu so ungünstigen Zeiten. Vielleicht haben die ja eine E-Mail Adresse oder Telefonnummer.

    Nein, nur wie hoch dein Einkommen aus der abhängigen Beschäftigung ist. Mit der selbstständigen könntest auch 10.000 Euro Einkommen haben, von dem das FA bisher gar nichts weiss.
    Ja gut, aber durch die Angabe des Einkommens aus dem Gewerbe (bei dem ich auch verstehe, weshalb ich es angeben muss, auch wenn es im konkreten Fall nicht besteuert wird) ändert sich ja das Arbeitnehmereinkommen nicht, welches das FA ja kennt, welches es aber anscheinend trotzdem nochmal von mir mitgeteilt bekommen haben will.

    BTW Dass du keinerlei Umsatz hattest, mag ja sein - aber Kosten hattest du sicherlich. Schon der Gewerbeschein kostet ja Geld.
    Also bei mir läuft das in der Sparte Softwareentwicklung um genau zu sein. Rechner und alles habe ich ja bereits privat und die Produkte habe ich nur vor digital zu vertreiben, weshalb, wenn ich das richtig sehe, nie Kosten anfallen würden, so fern ich kein neues Equipment kaufe oder so. Aber die Gewerbeanmeldungskosten in meine Ausgaben einzurechnen... darauf bin ich noch nicht gekommen
    Macht man das so?

  7. #7
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    Zitat Zitat von Bertie Beitrag anzeigen
    Ja gut, aber durch die Angabe des Einkommens aus dem Gewerbe (bei dem ich auch verstehe, weshalb ich es angeben muss, auch wenn es im konkreten Fall nicht besteuert wird) ändert sich ja das Arbeitnehmereinkommen nicht, welches das FA ja kennt, welches es aber anscheinend trotzdem nochmal von mir mitgeteilt bekommen haben will.
    Ja - du gibst ja eine Einkommensteuererklärung ab - da zählt eben das gesamte Einkommen. Ich verstehe auch dein Problem nicht. Das ist ja wohl flott gemacht.

    Also bei mir läuft das in der Sparte Softwareentwicklung um genau zu sein. Rechner und alles habe ich ja bereits privat
    Die verbrauchen keinen Strom? Der kostet kein Geld? Und wenn du deine Privatrechner gewerblich einsetzt, kannst du natürlich auch den gewerblichen Anteil der Kosten geltend machen.

    und die Produkte habe ich nur vor digital zu vertreiben, weshalb, wenn ich das richtig sehe, nie Kosten anfallen würden,
    Die verteilst du dann per Wurfsendung, die du selbst bei den Empfänger einwirfst? Oder kommen da vielleicht Providerkosten dazu? Und wo bietest du die Ware an?

    so fern ich kein neues Equipment kaufe oder so. Aber die Gewerbeanmeldungskosten in meine Ausgaben einzurechnen... darauf bin ich noch nicht gekommen Macht man das so?
    Ja natürlich macht man das so. Das sind genauso gewerbliche Kosten wie die Kontoführungsgebühren für dein Geschäftskonto und die o.a. Energiekosten.

    copy

  8. #8
    TP-Junior Bertie macht alles soweit korrekt
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    Mein Problem damit? Naja... ich bin Informatiker... und Informatiker sind Effizienzfanatiker. Ich arbeite für eine Firma, deren Dienstleistungen hauptsächlich darin bestehen Prozesse effizienter zu machen und anscheinend ist das ein großes Thema... immerhin macht diese Firma jährlich rund 100 Millarden! Euro Umsatz.

    Aber ich bin ein wenig erstaunt, um ehrlich zu sein
    Strom, bereits vorhandener PC, Providerkosten...^^

    Also nochmal... ich bin angestellt und habe dort auch mein Haupteinkommen von rund 14.000 Euro oder wie viel das auch sein mögen. Ich hatte eher mit dem Gewerbe vor zu schauen was man so noch mit Softwareprojekten verdienen kann. Leider habe ich bisher nicht so die Zeit gefunden etwas zu entwickeln, so dass ich auch keinen Umsatz machen konnte.
    Das beste an diesem Geschäftskonzept ist ja meiner Meinung halt gerade, dass man keine Kosten hat (mal abgesehen von der investierten Zeit).

    Muss ich sowas wie Energieverbrauch (ich bezahl noch nichtmal eine Stromrechnung, weil ich eine Mietpauschale bezahle), etc. wirklich angeben? Oder kann ich das lediglich? Und entstehen mir da eher Vor- oder Nachteile und welche wären das genau? Wie berechne ich denn sowas wie Stromkosten? Soll ich die Kilowattstunden messen, die ich während meiner produktiven Arbeitsphasen verbrauche? Da scheint mir doch schon der Aufwand höher als dass diese Information irgendjemanden nützen würde. Für den Internetanschluss (der ebenfalls in der Mietpauschale mit inbegriffen ist) würde ich dann ( (Stunden im Monat) / (Arbeitsstunden) ) * (monatliche Kosten für den Anschluss) rechnen oder ( (Bandbreitenverbrauch im Monat) / (Bandbreitenverbrauch für gewerbliche Tätigkeiten) ) * (monatliche Kosten für den Anschluss)? Also sowas wie das schreiben des Foreneintrags wären dann ja auch gewerblich orientiert. Und um den Staat nicht zu betrügen und meine Messungen genau zu halten, müsste ich dann auch sowas wie Standby-Betrieb für für das Gewerbe nicht relevanten Geräte von den gemessen Kilowattstunden abziehen?

    Ich möchte mich hier nicht über irgendjemanden lustig machen, aber a) verstehe ich nicht, wieso man für ein derartig kleines Nebengewerbe so etwas wie Stromkosten und dergleichen auseinanderpflücken sollte und b) bezweifle ich die Sinnhaftigkeit solcher Aktionen. Ich meine, dass ich ja um Himmelswillen nicht den Staat um seine Steuereinnahmen betrügen will... im Gegenteil... aber Stromkosten zu unterschlagen tut doch mal niemanden weh, oder etwa nicht?

  9. #9
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Also zunächst einmal:
    Wenn Du bestimmte Betriebsausgaben nicht angibst, betrügst Du zunächst einmal niemanden außer Dir selbst. Denn (und dabei kommen wir zu den Vorteilen) die angegebenen Betriebsausgaben vermindern Dein Einkommen, welches sich nämlich aus Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben (modifiziert um bestimmte Beträge bei besonderen Fällen) berechnet. Zu Deinem Einkommen zählt aber nicht nur das Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit, sondern auch Dein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung. Dein Gesamteinkommen wird dann zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen. Von dem berechneten Wert werden Deine Vorauszahlungen (Lohnsteuer) abgezogen. Wenn Du also Verluste bei der gewerblichen Arbeit machst, mindert das Deine Einkommensteuer und Du bekommst evtl einen Teil der gezahlten Lohnsteuer zurück.

    Soweit die Theorie. In der Praxis darf Dein Gewerbe nicht auf Dauer Verluste machen, denn Du mußt gewinnorientiert handeln. Das heißt, Anfangsverluste sind akzeptabel, wenn Du aber dauerhaft nur Miese schreibst, unterstellt das Finanzamt Liebhaberei, wodurch die Verluste nicht mehr ansetzbar sind.

    Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, mußt Du aber in jedem Fall eine Abrechnung am Jahresende machen, in Deinem Fall wohl eine EÜR. Und Du bist pflichveranlagt, das heißt Du mußt eine Steuererklärung machen. Du mußt dabei vermutlich die Anlagen N (abhängige Beschäftigung) und G (gewerbliche Tätigkeit) ausfüllen.

    Und wenn man sowieso eine Erklärung abgeben muß, kann man die Ausgaben, die de facto da waren und auch mit Belegen nachweisbar sind, auch angeben. Ist ja sonst verschenktes Geld.

    Das Beispiel mit den Stromkosten sollte Dir vermutlich vor Allem deutlich machen, daß Kosten auch in Bereichen liegen können, die für Dich zunächst nicht erkennbar sind. Wenn Du Deinen PC zu Hause hauptsächlich gewerblich nutzt, kannst Du diesen sogar komplett als Betriebsausgaben anrechnen. Wenn Du mit Deinem privaten KFZ Fahrten zu (potentiellen) Kunden gemacht hast, kannst Du die Fahrtkilometer ebenfalls ansetzen.

    Und wie gesagt, da Du sowieso pflichtveranlagt bist, also in jedem Fall eine Steuererklärung machen mußt, kann es sich durchaus lohnen, sich mal Gedanken über die Betriebsausgaben zu machen...

  10. #10
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von Bertie Beitrag anzeigen
    Mein Problem damit? Naja... ich bin Informatiker... und Informatiker sind Effizienzfanatiker.
    Hmm....ist es effizient, sich darüber Gedanken zu machen, ob des sinnvoll ist den Strom als BA anzugeben und das dann noch zu in Buchstabenform zu gießen? ;-)

    Wenn Du dem Staat etwas schenken möchtest, dann gib ruhig keine Betriebausgaben an. Dafür bist auch mit der Steuererklärung schneller fertig............
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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  11. #11
    TP-Member Ratgeber macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Bertie Beitrag anzeigen

    Also nochmal... ich bin angestellt und habe dort auch mein Haupteinkommen von rund 14.000 Euro oder wie viel das auch sein mögen. Ich hatte eher mit dem Gewerbe vor zu schauen was man so noch mit Softwareprojekten verdienen kann. Leider habe ich bisher nicht so die Zeit gefunden etwas zu entwickeln, so dass ich auch keinen Umsatz machen konnte.
    Das beste an diesem Geschäftskonzept ist ja meiner Meinung halt gerade, dass man keine Kosten hat (mal abgesehen von der investierten Zeit).
    Jetzt musst du dem FA genau dies nur noch geeigneter Form mitteilen.

    Denn das einzige, was die bis jetzt haben, ist deine Gewerbeanmeldung (??) und falls ja, dann vermutlich ein - wie auch immer - ausgefüllter Betirebseröffnungsbogen (Und natürlich die online von deinem AG übertragene Lohnsteuerjahresbescheinigung).

    Es ist also abzugeben:

    - EÜR (im Zweifel genaus so wie von dir ganz unten im 1. Beitrag skiziert. Wie herrlich einfach die Welt doch sein kann!)
    - USt Erklärung: hier Seite 1 (Kleinuntenehmer)
    - GewSt Erklärung, Gewinn 0,00
    - ESt Erklärung mit Anlage N und G (Nullmeldung) und ggf. noch wieitere

    Ansonsten beglückwünsche ich dich zu deiner gesunden Einstellung. Ehrlich.

  12. #12
    TP-Junior Bertie macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für eure Antworten... haben mir den Abend gerettet^^

    Wenn Du bestimmte Betriebsausgaben nicht angibst, betrügst Du zunächst einmal niemanden außer Dir selbst
    Dann muss ich wohl Anzeige gegen mich selber erstatten^^

    Hmm....ist es effizient, sich darüber Gedanken zu machen, ob des sinnvoll ist den Strom als BA anzugeben und das dann noch zu in Buchstabenform zu gießen? ;-)
    Um die Effizienz eines System zu erhöhen, muss man halt in aller Regel Ressourcen (wie Zeit, Arbeit, Geld) investieren... manchmal sind die investierten Ressourcen größer als die durch die Effizienzsteigerung eingesparten Ressourcen. Dann ist etwas effizienter, während die Aktion als Gesamtes gesehen ineffizient war. Aber das ist nicht schlimm solange man beim Optimierungsprozess Spaß hatte ;D

    Ansonsten beglückwünsche ich dich zu deiner gesunden Einstellung. Ehrlich.
    Ja, vielen Dank! Ehrlich

    Naja... wir Deutschen stecken halt alle im gleichen Boot... und nüchtern betrachtet ist das Boot wesentlich besser als es oft gemacht wird. Nicht falsch verstehen... ich halte die deutsche Politik für alles andere als gut, aber sich darüber aufzuregen (wie ich es immer wieder bei Bekannten sehe) bringt echt niemanden weiter. Ich denke man sollte entweder was unternehmen, um die Umstände zu verbessern oder sich damit abfinden. Ich habe mich dazu entschieden meine Steuern zu bezahlen und versuche meine Energie in fröhlichere Bereiche zu stecken als in die Politik.

    So... und ansonsten:
    Nochmal Danke für eure Antworten! Ich denke, jetzt weiß ich was ich zu tun habe

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