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Thema: Kleinunternehmer - Ware aus Drittland einkaufen, beim Zoll vorab anmelden ?

  1. #1
    TP-Junior Franzler macht alles soweit korrekt
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    Cool Kleinunternehmer - Ware aus Drittland einkaufen, beim Zoll vorab anmelden ?

    Hallo liebe Forumgemeinde,

    habe schon fleißig in diesem Forum gelesen und es hat mir sehr geholfen, mein Anliegen zu lösen. Echt toll

    Aber noch eine Frage:

    Ich verkaufe nebenbei ( Kleinunternehmer §19 Abs.1 ohne UStd ) Kleinelektronikartikel.
    Frage1:
    Kann ich z.B. Ware aus China ordern für rund 130€ und diese an mich senden lassen ohne das vorher beim Zoll anzumelden ?
    Denn der Zoll kontrolliert ja nicht jedes Paket. Auf den Paketen steht meist 10USD so rutscht das ein oder andere Paket am Zoll vorbei.

    Frage2:
    Letztens musste ich zum Zoll und ein Paket abholen. Habe dann meinen Paypal Zahlunsgbeleg mitgebracht und dafür dann EUST bezahlt.
    Die haben auch gar nicht weiter gefragt wofür ich die vielen gleichen Elektroartikel benötige. Eine ganze Kiste voller Led-Lampen.
    Kann ich diesen Beleg dann als Ausgaben geltend machen ?

    Würde mich über eine kurze Antwort freuen.

    Viele Grüße
    Franz

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Franzler Beitrag anzeigen
    Kann ich z.B. Ware aus China ordern für rund 130€ und diese an mich senden lassen ohne das vorher beim Zoll anzumelden ?
    Du kannst das schon, darfst es aber nicht.

    Denn der Zoll kontrolliert ja nicht jedes Paket. Auf den Paketen steht meist 10USD so rutscht das ein oder andere Paket am Zoll vorbei.
    Und wenn du deine Ware hier nicht versteuerst, ist das Steuerhinterziehung.

    Kann ich diesen Beleg dann als Ausgaben geltend machen ?
    Nicht den Beleg, sondern die Kosten. In der EÜR.

    copy

  3. #3
    TP-Junior Franzler macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Du kannst das schon, darfst es aber nicht.



    Und wenn du deine Ware hier nicht versteuerst, ist das Steuerhinterziehung.



    Nicht den Beleg, sondern die Kosten. In der EÜR.

    copy

    Hallo Copy, danke für deine Antwort!
    Damit hast du mir sehr geholfen :-)

    Und wenn ich Ware aus der EU bestelle ( z.B.Polen ) dann muss ich das auch beim Zoll anmelden wegen den Steuern zahlen ?

    Das ist ja ganz schön kompliziert...wollte das nur so nebenbei machen...
    Uiuiui..

    Danke !
    Lg Franzel

  4. #4
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Evtl. ist das bei Dir als innergemeinschaftlicher Erwerb zu besteuern.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  5. #5
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    Zitat Zitat von Franzler Beitrag anzeigen
    Und wenn ich Ware aus der EU bestelle ( z.B.Polen ) dann muss ich das auch beim Zoll anmelden wegen den Steuern zahlen ?
    Nein, damit hat der Zoll nichts zu tun - wenn du in einem EU-Staat netto kaufst (unter Angabe der USt-ID), zahlst du nur die USt hier. Die führst du direkt ans Finanzamt ab, auch da musst du selbst aktiv werden.

    Kaufst du in einem EU-Land brutto, hast du die USt ja schon bezahlt, dann kommt hier nichts mehr auf dich zu.

    Das ist ja ganz schön kompliziert...wollte das nur so nebenbei machen...
    Eigentlich ist das nicht kompliziert und für "nebenbei" gelten die selben Regeln wie für allen anderen auch. Alles andere wäre ein Wettbewerbsvorteil.

    copy

  6. #6
    TP-Junior Franzler macht alles soweit korrekt
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    Danke für eure Antworten!

    Bin den ganzen Tag schon am Grübeln über mein Nebengewerbe...denn ein Paket ( laut Trackingcode ) hängt seit Tagen schon in der Übergabestelle fest und ich denke jetzt gibts Ärger
    Ich weiß , Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Hätte mich da doch besser informieren soll...*werde da auf jeden Fall nochmal von berichten*

    Eine Frage noch:

    Nehmen wir an, ein Paket rutscht beim Zoll vorbei und das hat einen Warenwert von 150Euro. Kann ich das dann einfach nehmen und dann selbst zum Zoll gehen und das nachversteuern lassen ? Wäre das dann okay oder ist die Voranmeldung zwingend erforderlich?

    Viele Grüße
    Franzel

  7. #7
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Normalerweise kann man pauschal sagen: Wenn Du aktiv wirst und die Steuer zahlst, kann man Dir zumindest keinen Vorsatz unterstellen ("ich habs übersehen...") oder wenigstens einen Rücktritt von der Tat geltend machen. Wenn Du nix tust, wird es sicher schlimmer, wenn man Dich erwischt.

    Aber wie immer bei Rechtsthemen: Rechtssichere Auskünfte gibts beim Anwalt. Ich würde in so einer Situation, also wenn die Steuer bereits hinterzogen wurde, auch dringend dazu raten, einen Anwalt einzuschalten und das weitere Vorgehen mit diesem zu besprechen.

  8. #8
    TP-Junior Franzler macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    Dann bin ich mal gespannt was aus dem Paket wird.
    Warenwert: 60€.
    Laut Trackingcode ist es "arrival at inward office of exchange".
    Ich werde auf jeden Fall davon nochmal berichten.....

    Und das mit dem Anwalt werde ich machen !

    Viele Grüße
    Franz

  9. #9
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Bei mehr als 3 oder 4 Importen im Jahr bist Du verpflichtet Dir eine Zollnummer zuzulegen. Schau' mal auf der Homepage des Zolls nach, da steht einiges dazu. Ansonsten habe ich das Problem prinzipiell auch immer mal da ich 2-3 mal im Jahr was aus China order. Bislang war es nie ein Problem, wenn ich dann am Tag des Erhalts direkt eine Kopie der Rechnung mit entsprechender Erklärung dazu dan das zuständige Hauptzollamt geschickt habe. Da kommt dann ein paar Tage später die Rechnung über Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zahlen und gut ist.

  10. #10
    TP-Junior Franzler macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    also ist die Ware auch am Zoll "vorbeigerutscht" und du hast das dann beim Zollamt nachversteuern lassen ? Verstehe ich das richtig?

    Kaufe jetzt in den UK, ist eigentlich derselbe Preis und einfacher für mich ..aber an dem "Rest" mit dem Drittlandimport bin ich noch dran in Bezug auch versteuern lassen.

    Viele Grüße
    Franz

  11. #11
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    Ja. Wobei das bei mir nur sehr selten vorkommt.

  12. #12
    TP-Junior Franzler macht alles soweit korrekt
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    Okay, danke für dein Posting..berichte falls es was neues gibt

    Viele Grüße
    Franzler

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