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Thema: Kleinunternehmer wird umsatzsteuerpflichtig, wie mit Ware aus altem Jahr verfahren?

  1. #1
    TP-Newbie new.comer macht alles soweit korrekt
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    Arrow Kleinunternehmer wird umsatzsteuerpflichtig, wie mit Ware aus altem Jahr verfahren?

    Hallo liebe Forengemeinde!
    Ich bin schon länger bei TP unterwegs, habe schon viel erfahren und aus den Beiträgen lernen können. Jedoch stehe ich nun vor einem Problem, welches sich nicht durch bloßes reinlesen lösen ließ, deswegen werde ich nun auch aktiv

    Ich bin seit 2010 Kleinunternehmer. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Import von Ware aus China und dem Verkauf dieser in Deutschland via eBay.
    Nun habe ich im letzen Jahr einiges an Ware eingekauft und auch erfolgreich umgesetzt, kam hochgerechnet (da Rumpfjahr) auf über 17500€ Umsatz und bin nun seit 01.01. USt-pflichtig. Nun verkaufe ich jedoch auch noch in diesem Jahr Ware aus dem alten Jahr, habe aber deren EUSt bezahlt, und nicht zurückgeholt (da Kleinunternehmer gewesen). Da ich nun aber auf meine jetzigen Verkäufe die USt abführen muss habe ich ein dickes Problem, da ich bei ca 5000€ Umsatz in diesem Monat 19% ~ 1000€ abführen muss!! (ca. 85% des Gewinns). EK der Ware liegt jedoch ungefähr bei der Hälfte des VK, demnach würde ich ja 500€ wieder vom Finanzamt zurückholen können. Da ich diese jedoch schon im letzen Jahr beglichen habe bin ich völlig im Unklaren, wie ich diese nun auf die einzelnen Artikel runterrechnen soll. Denn ich habe von den Bestellungen, welche ich letzes Jahr importiert habe ja schon einen Teil 2010 verkauft, den anderen Teil werde ich 2011 verkaufen.
    Nun ist die Zeit jedoch schon ziemlich vorangeschritten (schon fast Ende des Monats) und ich muss mich schleunigst kümmern, um wenigstens den Februar korrekt zu starten. (USt-ID werde ich morgen beantragen)
    Ich bin über jede hilfreiche Antwort seehr seehr dankbar!
    (da das Ganze vllt etwas kompliziert erscheint, falls etwas unklar ist: fragt gern nach!)´

    Beste Grüße,
    Joe
    Geändert von new.comer (26.01.2011 um 22:31 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von new.comer Beitrag anzeigen
    Da ich nun aber auf meine jetzigen Verkäufe die USt abführen muss habe ich ein dickes Problem, da ich bei ca 5000€ Umsatz in diesem Monat 19% ~ 1000€ abführen muss!! (ca. 85% des Gewinns).
    Das lässt sich nicht ändern.

    EK der Ware liegt jedoch ungefähr bei der Hälfte des VK, demnach würde ich ja 500€ wieder vom Finanzamt zurückholen können.
    Nein, denn:

    Da ich diese jedoch schon im letzen Jahr beglichen habe bin ich völlig im Unklaren, wie ich diese nun auf die einzelnen Artikel runterrechnen soll.
    Du kannst da nichts runterrechnen (was auch immer du damit meinst). Die USt, die du letztes Jahr bezahlt hast, kannst du nicht dieses Jahr als Vorsteuer ziehen.

    Nun ist die Zeit jedoch schon ziemlich vorangeschritten (schon fast ende des Monats) und ich muss mich schleunigst kümmern, um wenigstens den Februar korrekt zu starten.
    Du musst die Voranmeldung für Januar bis zum 10. Februar machen, startest also mit dem Januar korrekt.

    (USt-ID werde ich morgen beantragen)
    Die hat damit nichts zu tun, sondern ist nur für den innergemeinschaftlichen Handel, also innerhalb der EU, relevant. Für China nicht.

    copy

  3. #3
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    Bei einem sehr hohen Bestand ist möglicherweise der Verzicht auf die Kleinuntenehmernregelung eine vernünftige Option.

  4. #4
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    Hallo, und vielen Dank euch beiden. Vor allem copy

    @copy:
    Du kannst da nichts runterrechnen (was auch immer du damit meinst). Die USt, die du letztes Jahr bezahlt hast, kannst du nicht dieses Jahr als Vorsteuer ziehen.
    d.h. ich würde dem deutschen Staate ZWEIMAL die USt abdrücken müssen, einmal beim Einkauf (habe ich ja schon) und einmal beim Verkauf. Oder gibt es noch irgendeine anderweitige Lösung/Trick/Hintertürchen... ?

    @ratgeber
    Bei einem sehr hohen Bestand ist möglicherweise der Verzicht auf die Kleinuntenehmernregelung eine vernünftige Option.
    Ratgeber
    -> ich werde nun sowiso auf die Kleinunternehmerregelung verzichten MÜSSEN, da ich ja letzes Jahr die Umsatzgrenze überschritten habe.

    Beste Grüße,
    Joe

  5. #5
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Nein, ob du "freiwillig" verzichtest oder ob du umsatzsteuerpflichtig wegen Überschreitung der Grenzen wirst, ist ein Unterschied.
    Was Ratgeber meint: rechne mal durch ob es u.U. günstiger ist wenn du rückwirkend ab 2010 auf die KU verzichtest. Dir also schon für alle gewerblichen Ausgaben in 2010 die Vorsteuer/Einf.USt. (sofern korrekt ausgewiesen) ziehen kannst, allerdings dann auch von deinen Einnahmen 19% USt. abführen musst
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Member Ratgeber macht alles soweit korrekt
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    Ich danke für die Übersetzung. Genau so war es gemeint.


    Doch immer wieder erstaunlich, wie man falsch verstanden werden kann.

  7. #7
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    Zitat Zitat von new.comer Beitrag anzeigen
    [B]
    d.h. ich würde dem deutschen Staate ZWEIMAL die USt abdrücken müssen,
    Nein. Denn wenn du verkaufst, zahlen deine Kunden die USt. und nicht du. Und nein, "Tricks" gibt es da keine. Was du machen kannst, weisst du ja inzwischen. Und wenn das nicht in Frage kommt, verbuche es als Lehrgeld. Als Selbstständiger muss man eben selbstständig überlegen, ob das sinnvoll ist, was man gerade macht. In deinem Fall also sich das Lager vollzulegen, wenn ein Wechsel der Besteuerung abzusehen ist.

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