Das lässt sich nicht ändern.
Nein, denn:EK der Ware liegt jedoch ungefähr bei der Hälfte des VK, demnach würde ich ja 500€ wieder vom Finanzamt zurückholen können.
Du kannst da nichts runterrechnen (was auch immer du damit meinst). Die USt, die du letztes Jahr bezahlt hast, kannst du nicht dieses Jahr als Vorsteuer ziehen.Da ich diese jedoch schon im letzen Jahr beglichen habe bin ich völlig im Unklaren, wie ich diese nun auf die einzelnen Artikel runterrechnen soll.
Du musst die Voranmeldung für Januar bis zum 10. Februar machen, startest also mit dem Januar korrekt.Nun ist die Zeit jedoch schon ziemlich vorangeschritten (schon fast ende des Monats) und ich muss mich schleunigst kümmern, um wenigstens den Februar korrekt zu starten.
Die hat damit nichts zu tun, sondern ist nur für den innergemeinschaftlichen Handel, also innerhalb der EU, relevant. Für China nicht.(USt-ID werde ich morgen beantragen)
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