+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Verspätungszuschlag - Hat Einspruch einen Sinn?

  1. #1
    TP-Junior Katachi macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2011
    Beiträge
    8

    Verspätungszuschlag - Hat Einspruch einen Sinn?

    Hallo,

    ich habe zum sicherlich 3 oder 4 mal meine UStVoranmeldung (Quartal) um 5 Tage zu spät abgegeben. Nun, ok, ich kann einen Zuschlag von Seiten des Finanzamtes durchaus verstehen, aber diesmal soll ich 200 Euro bezahlen. Nur weil ich das ganze ein paar Tage zu spät abgegeben habe? Beim ersten Mal (das letzte Mal, was also eigentlich das 3. mal war) musste ich 70 Euro zahlen. Das war auch schon viel, aber irgendwo war es ok. Im letzten Quartal habe ich einiges mehr verdient, kann es also daran liegen dass der Zuschlag höher ist?

    Und falls ja, grenzt das nicht an willkürlichkeit? Ich meine letzendlich gilt der Zuschlag dann ja wohl kaum der Verspätung an sich sondern es scheint als würden die Einnahmen auch noch über die Höhe entscheiden. Also ganz koscher finde ich das nicht (und richtig schon gar nicht).

    Hat Einspruch einlegen einen Sinn? Hat da jemand Erfahrung? Und wie seht ihr das mit der Höhe des Zuschlages?

    Vielen Dank bereits für Meinungen
    Gruß
    Katachi

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.320
    Zitat Zitat von Katachi Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe zum sicherlich 3 oder 4 mal meine UStVoranmeldung (Quartal) um 5 Tage zu spät abgegeben. Nun, ok, ich kann einen Zuschlag von Seiten des Finanzamtes durchaus verstehen, aber diesmal soll ich 200 Euro bezahlen. Nur weil ich das ganze ein paar Tage zu spät abgegeben habe?
    Ja, zum wiederholten Mal. Genau deshalb. Der Verspätungszuschlag stellt eine erzieherische Maßnahme dar und soll gleichermaßen künftig den pünktlichen Eingang der Erklärung absichern. Bei dir dauert es offenbar länger, bis du es kapierst.

    Beim ersten Mal (das letzte Mal, was also eigentlich das 3. mal war) musste ich 70 Euro zahlen. Das war auch schon viel, aber irgendwo war es ok. Im letzten Quartal habe ich einiges mehr verdient, kann es also daran liegen dass der Zuschlag höher ist?
    Ja. Und daran, dass du es beim ersten Mal nicht kapiert hast oder es dir schlicht egal ist und du deine Pflichten weiter vernachlässigst.

    Und falls ja, grenzt das nicht an willkürlichkeit?
    Nö, das ist genau das Gegenteil davon.

    Ich meine letzendlich gilt der Zuschlag dann ja wohl kaum der Verspätung an sich
    Doch, genau das tut er.

    "Bei der Bemessung des Verspätungszuschlags sind neben seinem Zweck, den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärung anzuhalten, die Dauer der Fristüberschreitung, die Höhe des sich aus der Steuerfestsetzung ergebenden Zahlungsanspruchs, die aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile sowie das Verschulden und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen."

    http://dejure.org/gesetze/AO/152.html

    Es liegt doch an dir, die USt-VA pünktlich abzugeben, vll. solltest du über eine Dauerfristverlängerung nachdenken? Aber auch da wirst du dann irgendwann einen Termin einhalten müssen.

    Ein Einspruch hätte nur dann Sinn, wenn der Zuschlag mehr 10% der festgesetzten Steuer übersteigt (oder höher ist als 25.000 Euro). Sonst nicht.

    copy

  3. #3
    TP-Junior Katachi macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2011
    Beiträge
    8
    ok, das war klar und deutlich. Vielen Dank! Dann werde ich wohl lieber die nächsten pünktlich abgeben.

  4. #4
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.320
    Zitat Zitat von Katachi Beitrag anzeigen
    ok, das war klar und deutlich. Vielen Dank! Dann werde ich wohl lieber die nächsten pünktlich abgeben.
    Das "lohnt" sich auf jeden Fall.

    copy

  5. #5
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
    Registriert seit
    Apr 2008
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    615
    Zitat Zitat von Katachi Beitrag anzeigen
    Hat Einspruch einlegen einen Sinn? Hat da jemand Erfahrung? Und wie seht ihr das mit der Höhe des Zuschlages?
    Nein, ein Einspruch nicht. Aber du könntest einen Antrag auf Erlass stellen. Insbesondere bei den ersten Malen zeigt sich das Finanzamt ausgesprochen kulant. Wenn du zufällig gerade in der Zeit schwanger geworden bist o.ä., drücken die Fiskalritter gerne mal ein Auge zu. Habe Phantasie!


    Ob die Höhe des Zuschlages angemessen ist, kann man ohne weiteres nicht feststellen, da hierfür einige Parameter notwendig sind (vgl. copys Posting)

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Umsatzsteuerpflicht Einspruch einlegen
    Von atllas im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 04.06.2010, 22:13
  2. Einkommensteuerbescheid/Einspruch
    Von melisa30 im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 01.03.2009, 23:31
  3. Einspruch beim Finanzamt
    Von Plochen im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 30.09.2007, 10:24
  4. Einspruch vs. Antrag auf schlichte Änderung
    Von MaWeSol im Forum Recht & Co
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 10.07.2007, 19:41
  5. Einspruch Einkommensteuererklärung 2005
    Von Greenhorn23 im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 22.02.2006, 08:27

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51