Ja, zum wiederholten Mal. Genau deshalb. Der Verspätungszuschlag stellt eine erzieherische Maßnahme dar und soll gleichermaßen künftig den pünktlichen Eingang der Erklärung absichern. Bei dir dauert es offenbar länger, bis du es kapierst.
Ja. Und daran, dass du es beim ersten Mal nicht kapiert hast oder es dir schlicht egal ist und du deine Pflichten weiter vernachlässigst.Beim ersten Mal (das letzte Mal, was also eigentlich das 3. mal war) musste ich 70 Euro zahlen. Das war auch schon viel, aber irgendwo war es ok. Im letzten Quartal habe ich einiges mehr verdient, kann es also daran liegen dass der Zuschlag höher ist?
Nö, das ist genau das Gegenteil davon.Und falls ja, grenzt das nicht an willkürlichkeit?
Doch, genau das tut er.Ich meine letzendlich gilt der Zuschlag dann ja wohl kaum der Verspätung an sich
"Bei der Bemessung des Verspätungszuschlags sind neben seinem Zweck, den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärung anzuhalten, die Dauer der Fristüberschreitung, die Höhe des sich aus der Steuerfestsetzung ergebenden Zahlungsanspruchs, die aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile sowie das Verschulden und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen."
http://dejure.org/gesetze/AO/152.html
Es liegt doch an dir, die USt-VA pünktlich abzugeben, vll. solltest du über eine Dauerfristverlängerung nachdenken? Aber auch da wirst du dann irgendwann einen Termin einhalten müssen.
Ein Einspruch hätte nur dann Sinn, wenn der Zuschlag mehr 10% der festgesetzten Steuer übersteigt (oder höher ist als 25.000 Euro). Sonst nicht.
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