Hallo,
ich bin Veranstalter in DE (mit USt.-IdNr.) und verkaufe ab und zu Tickets an gewerbliche EU-Weiterverkäufer (EU-Land außerhalb von DE) mit USt.-IdNr.
Ich muss laut Steuerberater den ermäßigten Umsatzsteuersatz (7%) und nicht 0% (reverse charge) beim Ticketpreis ausweisen (als wenn der Abnehmer in Deutschland ansässig wäre), auch wenn der EU-Weiterverkäufer eine USt.-Idnr. hat. Der Grund hierfür ist das die Veranstaltung (= Dienstleistung) in DE ausgeführt wird.
Die Versandkosten sind Hilfsumsätze deren USt.-Höhe sich nach der Höhe des gelieferten Artikels richtet, also auch hier 7% USt.
Wie sieht es jedoch mit den Ticket-Druckkosten aus, ist dies ebenso ein Hilfsumsatz und mit 7% USt. auszuweisen, oder 0% oder 19%????????
Der Paragraph hierfür ist:
A 29 Abs. 5 UStR
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584581
Geändert von Sven0 (30.01.2011 um 22:26 Uhr)
Ja das ist ein einzelner Posten in der Rechnung da ich die Tickets nur auf Bestellung der Wiederverkäufer drucken lasse und diese Druckkosten denen weiterreiche (wird vorher so vereinbart und akzeptiert).
Frag am besten deinen Steuerberater.
0% würden imho die Begründung für die 7% ad absurdum führen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung ... also ganz klar: wenn die Druckkosten der kleinere Anteil des Gesamtpreises ist (wovon ich mal ausgehe): 7%
wenn sie aber wider Erwarten den überwiegenden Teil ausmachen, ist der gesamte Umsatz mit 19% zu versteuern
vielen Dank Thomas, so habe ich es auch schon vermutet, wollte nur nochmal ein Feedback dazu
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)