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Thema: Ausweisung von Materialkosten als Kleinunternehmer

  1. #1
    TP-Junior legion_x macht alles soweit korrekt
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    Ausweisung von Materialkosten als Kleinunternehmer

    Hallo, ich bin Kleinunternehmer (zB. im Handwerksbereich) und wollte mal fragen, wie ich neben meinen Kosten für die eigentlich Dienstleistung die anfallenden Materialkosten ausweise:

    - ich bezahle doch 19% Mehrwertsteuer beim Einkauf, diese muss ich in dem Fall tragen?! Weil auf die Rechnung für den Kunden ausschreiben kann ich sie ja nicht?
    - Ist es besser die Materialkosten gleich in die Dienstleistung mit zu integrieren, das sman gleich einen Punkt nur auf der Rechnung hat?
    - Oder soll ich nur die Dienstleistung selber dem Kunden berechnen auf der Rechnung?! Und die Materialkosten über eine Quittung separat abwickeln?! Dann habe ich auch nicht sos chnell die Grenze von 17.500EUR erreicht.
    Geändert von legion_x (31.01.2011 um 15:09 Uhr)

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Du solltest dich mal mit der Kalkulation ganz allgemein befassen. Und das mit dem "weglassen und über eine Quittung separat" vergiss wieder ganz schnell, alle deine Einnahmen fallen unter die 17500 € Grenze. Was glaubst du wieviel Prozent hat ein reiner Warenhändler an "Materialkosten"...

    Kalkuliere bspw. so: Materialkosten inkl. MwSt. + Fahrtkosten + weitere (anteilige) Ausgaben + X Stunden a Betrag X

    Das ist das was der Kunde dir bezahlt (deine Einnahmen). Wie du nun die Rechnung gestaltest, ob du nur Betrag X oder für den Kunden zum besseren Verständnis jeden Posten einzeln aufführst, musst und solltest du wissen.


    Und ja du zahlst die 19% MwSt. - in deiner Kalkulation sind sie aber auch drin, du kalkulierst ja nicht mit Nettobeträgen - letztlich zahlt sie der Kunde. Nur ausweisen auf der Rechnung darfst du sie nicht.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Moderator UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von UweB
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    Hallo legion x,
    Ist es besser die Materialkosten gleich in die Dienstleistung mit zu integrieren, das sman gleich einen Punkt nur auf der Rechnung hat?
    Wenn du im Handwerk tätig bis, dürfen deine Kunden u.U. deine Arbeitsleistung, nicht jedoch das Material, von der Steuer absetzten. Das setzt jedoch voraus, dass du Leistung und Material gesondert aufgeführt hast. Deinen Kunden wird es daher nicht gefallen, wenn du aus beidem eine Rechnungsposition machst.

    Gruß
    Uwe

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