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Thema: Kleinunternehmer - Frage zur UStIdNr

  1. #1
    TP-Junior MiJa macht alles soweit korrekt
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    Kleinunternehmer - Frage zur UStIdNr

    Hallo alle miteinander,

    ich möchte in näherer Zukunft ein Gewerbe anmelden und als Kleinunternehmer von dem Recht, die Umsatzsteuer nicht auszuweisen, Gebrauch machen.
    Momentan bin ich noch in der Informationsphase und möchte alles verstanden haben bevor es los geht

    Bei der UStIdNr. blicke ich leider noch nicht ganz durch. Vielleicht könnt ihr mir helfen das Wirrwarr in meinem Kopf zu orden !?
    Um bei ebay als gewerblicher Verkäufer aktiv zu sein, braucht man eine UStIdNr. - das weiß ich. Da man ja dann eine Rechnung auf Nettobasis ausgestellt bekommt, bezahlt man die 19% auf die Gebühren mit der Steuererklärung, richtig?

    Wie sieht es nun aus wenn ich etwas aus dem Ausland bestelle? MUSS ich da die UStIdNr. angeben wenn ich eine beantragt habe oder KANN ich diese angeben?
    WENN ich die UStIdNr. angebe, erhalte ich von dem anderen Händler eine Nettorechnung und musse diese hier nachträglich mit der Steuererklärung versteuern, richtig?

    Ich hoffe ihr könnt mir beim Sortieren meiner Gedanken helfen

    Vielen Dank schonmal!!

    MiJa

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von MiJa Beitrag anzeigen
    Da man ja dann eine Rechnung auf Nettobasis ausgestellt bekommt, bezahlt man die 19% auf die Gebühren mit der Steuererklärung, richtig?
    Ja, wenn du deine Umsatzsteuererklärung abgeschickt oder übermittelt hast, überweist du dem FA die USt.

    Wie sieht es nun aus wenn ich etwas aus dem Ausland bestelle?
    Das kommt darauf an, wo dieses "Ausland" ist. Außerhalb der EU spielt die USt-ID gar keine Rolle. Innerhalb der EU:

    MUSS ich da die UStIdNr. angeben wenn ich eine beantragt habe oder KANN ich diese angeben?
    Nein, du MUSST nicht. Du KANNST.

    WENN ich die UStIdNr. angebe, erhalte ich von dem anderen Händler eine Nettorechnung und musse diese hier nachträglich mit der Steuererklärung versteuern, richtig?
    Du versteuerst natürlich nicht die Rechnung, sondern dem Umsatz. Aber ja, genau wie oben.

    copy

  3. #3
    TP-Junior MiJa macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

    Und natürlich versteuer ich nicht die Rechnung, sondern den Umsatz

  4. #4
    TP-Junior MiJa macht alles soweit korrekt
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    Ich muss nochmal nachhaken @copy.

    Angenommen ich bestelle etwas innerhalb der EU und gebe dort meine Ust.-IdNr. an.
    Dann bekommme ich eine Nettorechnung. Am Ende des Jahres gebe ich diese Nettorechnung
    in meiner Steuererklärung an und versteuere sie nach.
    Kann aber trotzdem schon damit kalkulieren und die Preise so gestalten?

    Also z.B. kaufe ich etwas für 10 EUR netto. Gedanklich kaufe ich es aber für 10 EUR + USt = also 11,90 EUR.
    Ich kalkuliere also für mich mit Anschaffungskosten in Höhe von 11,90 EUR und schlage dort meinen Gewinn drauf = Kundenpreis.
    Die Rechnung bleibt wie sie ist, ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer. Am Ende des Jahres ergäbe sich eine Steuerschuld von 1,90 EUR für mich. (Sehr vereinfachtes Beispiel natürlich!)

    Ist das so korrekt?
    Geändert von MiJa (15.02.2011 um 18:10 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von MiJa Beitrag anzeigen
    Ich muss nochmal nachhaken @copy.
    Ich auch.

    Angenommen ich bestelle etwas innerhalb der EU und gebe dort meine Ust.-IdNr. an.
    Dann bekommme ich eine Nettorechnung. Am Ende des Jahres gebe ich diese Nettorechnung
    in meiner Steuererklärung an und versteuere sie nach.
    Kann aber trotzdem schon damit kalkulieren und die Preise so gestalten?
    Womit kalkulieren? Mit den 'wirklichen' Kosten? Klar, womit denn sonst?

    Also z.B. kaufe ich etwas für 10 EUR netto. Gedanklich kaufe ich es aber für 10 EUR + USt = also 11,90 EUR.
    Nicht nur gedanklich - du bezahlst 11,90, wenn auch nicht sofort. Also musst du auch so kalkulieren.

    Die Rechnung bleibt wie sie ist, ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer. Am Ende des Jahres ergäbe sich eine Steuerschuld von 1,90 EUR für mich. (Sehr vereinfachtes Beispiel natürlich!)

    Ist das so korrekt?
    Ja, _deine_ Rechnung bleibt, wie sie ist.

    copy

  6. #6
    TP-Member Sawyer macht alles soweit korrekt
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    Ich habe jetzt eine vollkommen andere Frage.

    Warum möchtest du als Kleinunternehmer, der keine Umstatzsteuer ausweist, eine Rechnung vom Händler ohne die 19% Umsatzsteuer ? Wieso lässt du dir nicht einfach sofort die Bruttorechnung zuschicken ? Dann braucht man doch auch nicht nachträglich versteuern ? Oder bin ich da vollkommen daneben ?

    Und zu Ebay:
    Du brauchst keine UstIdNr. ! Du kannst einfach in deinem Infoblatt angeben, dass du nach §19 Abs.1 die KU-Reglung in Anspruch nimmst.

  7. #7
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Warum möchtest du als Kleinunternehmer, der keine Umstatzsteuer ausweist, eine Rechnung vom Händler ohne die 19% Umsatzsteuer ? Wieso lässt du dir nicht einfach sofort die Bruttorechnung zuschicken ? Dann braucht man doch auch nicht nachträglich versteuern ? Oder bin ich da vollkommen daneben ?
    Stell dir vor es gibt auch EU-Länder da zahlt man mehr als 19% USt.. Innerhalb Deutschlands bekommt man sowieso keine Nettorechnungen.

    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Und zu Ebay:
    Du brauchst keine UstIdNr. ! Du kannst einfach in deinem Infoblatt angeben, dass du nach §19 Abs.1 die KU-Reglung in Anspruch nimmst.
    Vielleicht will man einfach die lux. USt. sparen. Die Leistungen von ebay hat nämlich auch der KU hier zu versteuern, auch wenn er sonst nix mit der USt. zu tun haben will.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Member Sawyer macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Stell dir vor es gibt auch EU-Länder da zahlt man mehr als 19% USt.. Innerhalb Deutschlands bekommt man sowieso keine Nettorechnungen.
    Warum dieser Ton ? Dake trotzdem für die Info.

    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Vielleicht will man einfach die lux. USt. sparen. Die Leistungen von ebay hat nämlich auch der KU hier zu versteuern, auch wenn er sonst nix mit der USt. zu tun haben will.
    Man bekommt von Ebay doch einfach nur die Bruttorechnung, statt der Nettorechnung ? (Quasi wie privat) Ich bekomme vom Staat als KU nichts zurück. Was muss ich denn da noch versteuern ?

  9. #9
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    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Was muss ich denn da noch versteuern ?
    Die Leistung von ebay hast du als Unternehmer hier zu versteuern, das der Leistungsort an den Sitz des Leistungsempfängers verlegt wurde.
    Vielleicht solltest du dich mal intensiver mit dem Thema beschäftigen und auch den ein oder anderen Gesetzestext nachlesen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Junior MiJa macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Ich habe jetzt eine vollkommen andere Frage.

    Warum möchtest du als Kleinunternehmer, der keine Umstatzsteuer ausweist, eine Rechnung vom Händler ohne die 19% Umsatzsteuer ? Wieso lässt du dir nicht einfach sofort die Bruttorechnung zuschicken ? Dann braucht man doch auch nicht nachträglich versteuern ? Oder bin ich da vollkommen daneben ?

    Und zu Ebay:
    Du brauchst keine UstIdNr. ! Du kannst einfach in deinem Infoblatt angeben, dass du nach §19 Abs.1 die KU-Reglung in Anspruch nimmst.

    Dorinita erwähnte es zwar schon, aber ich möchte eventuell etwas in Dänemark bestellen. Dort herrscht aber ein USt.-Satz von 25 %.

    Und die USt.IDNr. bräuchte ich alleine schon für ebay...

  11. #11
    TP-Junior MiJa macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Ich auch.



    Womit kalkulieren? Mit den 'wirklichen' Kosten? Klar, womit denn sonst?



    Nicht nur gedanklich - du bezahlst 11,90, wenn auch nicht sofort. Also musst du auch so kalkulieren.



    Ja, _deine_ Rechnung bleibt, wie sie ist.

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    Vielen Dank!!
    Ich wollte nur nochmal ganz sicher gehen

    Lieben Gruß

  12. #12
    TP-Member Sawyer macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von MiJa Beitrag anzeigen
    Und die USt.IDNr. bräuchte ich alleine schon für ebay...
    Brauchst du eben nicht, siehe hier:
    http://www.traum-projekt.com/forum/1...hmer-ebay.html

  13. #13
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    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Brauchst du eben nicht, siehe hier:
    http://www.traum-projekt.com/forum/1...hmer-ebay.html
    Oh, ich glaube sie (ist doch korrekt oder?) meint damit nicht die Angabe der USt.-ID....
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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