Ja, wenn du deine Umsatzsteuererklärung abgeschickt oder übermittelt hast, überweist du dem FA die USt.
Das kommt darauf an, wo dieses "Ausland" ist. Außerhalb der EU spielt die USt-ID gar keine Rolle. Innerhalb der EU:Wie sieht es nun aus wenn ich etwas aus dem Ausland bestelle?
Nein, du MUSST nicht. Du KANNST.MUSS ich da die UStIdNr. angeben wenn ich eine beantragt habe oder KANN ich diese angeben?
Du versteuerst natürlich nicht die Rechnung, sondern dem Umsatz. Aber ja, genau wie oben.WENN ich die UStIdNr. angebe, erhalte ich von dem anderen Händler eine Nettorechnung und musse diese hier nachträglich mit der Steuererklärung versteuern, richtig?
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Die Leistungen von ebay hat nämlich auch der KU hier zu versteuern, auch wenn er sonst nix mit der USt. zu tun haben will.