Damit ist wahrscheinlich die Umsatzsteuer gemeint, so nach dem Motto du musst ja keine an das FA zahlen (aus deinen Einnahmen), da du ja auch keine Vorsteuer geltend machst (aus deinen Ausgaben). Das stimmt erstmal auch, da du ja von den KU-Regelung gebrauch machst. Allerdings gibt es auch ein paar Ausnahmen, nämlich immer dann wenn du eine Lieferung/Leistung ohne MwSt. bekommst und diese Lieferung/Leistung aber hier in Dtschld. zu versteuern ist.
Und damit ist wahrscheinlich die EkSt.gemeint. Da du jeden Euro Einkommen aus dem Gewerbe in deiner Steuererklärung neben deinem Haupteinkommen anzugeben hast und dann deine zu zahlende Einkkommensteuer berechnet wird. Das was du schon als Lohnsteuer vorausbezahlt hast wird natürlich berücksichtigt.


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Aber dorintia hat ja das vermutliche bereits geschrieben.