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Thema: Abgaben als nebenberuflicher Kleinunternehmer Ende des Jahres

  1. #1
    TP-Junior legion_x macht alles soweit korrekt
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    Abgaben als nebenberuflicher Kleinunternehmer Ende des Jahres

    Hallo,

    Ich bin Hauptberuflich in einer Firma tätig und neuerdings noch im Nebengewerbe unter der Kleinunternehmerregelung (bis 17.500EUR).

    Nun habe ich zwei verschiedene Quellen gefragt wie es mit dem Abgaben ans Finanzamt ist:

    - einmal wurde gesagt, dass ich als Kleinunternehmer KEINE Abgaben ans Finanzamt machen muss, darf aber auch kein Geld vom Finanzamt erwarten via Steuervorbescheid.

    - die zweite Quelle sagt mir, dass ich rund um die 15% besser zurücklegen soll. Weil das Finanzamt Ende des Jahres halt doch die Hand aufhält?

    Was ist nun richtig, wenn ich mein Gewerbe nebenberuflich mache? Ich möchte nicht Ende des Jahres aus allen Wolken fallen. Gruss, Chris

  2. #2
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    Zitat Zitat von legion_x Beitrag anzeigen
    - einmal wurde gesagt, dass ich als Kleinunternehmer KEINE Abgaben ans Finanzamt machen muss, darf aber auch kein Geld vom Finanzamt erwarten via Steuervorbescheid.
    Damit ist wahrscheinlich die Umsatzsteuer gemeint, so nach dem Motto du musst ja keine an das FA zahlen (aus deinen Einnahmen), da du ja auch keine Vorsteuer geltend machst (aus deinen Ausgaben). Das stimmt erstmal auch, da du ja von den KU-Regelung gebrauch machst. Allerdings gibt es auch ein paar Ausnahmen, nämlich immer dann wenn du eine Lieferung/Leistung ohne MwSt. bekommst und diese Lieferung/Leistung aber hier in Dtschld. zu versteuern ist.

    Zitat Zitat von legion_x Beitrag anzeigen
    - die zweite Quelle sagt mir, dass ich rund um die 15% besser zurücklegen soll. Weil das Finanzamt Ende des Jahres halt doch die Hand aufhält?
    Und damit ist wahrscheinlich die EkSt.gemeint. Da du jeden Euro Einkommen aus dem Gewerbe in deiner Steuererklärung neben deinem Haupteinkommen anzugeben hast und dann deine zu zahlende Einkkommensteuer berechnet wird. Das was du schon als Lohnsteuer vorausbezahlt hast wird natürlich berücksichtigt.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
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    Zitat Zitat von legion_x Beitrag anzeigen
    - einmal wurde gesagt, dass ich als Kleinunternehmer KEINE Abgaben ans Finanzamt machen muss, darf aber auch kein Geld vom Finanzamt erwarten via Steuervorbescheid.
    Da es überhaupt keinen "Steuervorbescheid" gibt, wusste diese Quelle wohl nicht wirklich bescheid. Aber dorintia hat ja das vermutliche bereits geschrieben.

    Tipp: Einfach direkt beim FA anrufen, die beissen nicht.

    - die zweite Quelle sagt mir, dass ich rund um die 15% besser zurücklegen soll. Weil das Finanzamt Ende des Jahres halt doch die Hand aufhält?
    Ob du 15% oder 45% zurücklegen solltest, um die fällige Einkommensteuer zu bezahlen, musst du selbst abschätzen - das hängt von der Höhe deines Gesamteinkommens ab. In Einkommensteuertabellen (-> Google) kannst du ablesen, welcher Steuersatz für welches Einkommen gilt.

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  4. #4
    TP-Junior legion_x macht alles soweit korrekt
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    Also ich rechne das Bruttogehalt von Haupt- und Nebentätigkeit zusammen und erhalte Summe X.

    Mit dieser Summe X (nehmen wir mal fiktiv an es sind 125.556 Euro) schaue ich in die Stauertabelle 2011 für Sachsen und sehe:

    Gehalt: 125.556 Steuer: 44.561 Soli: 2.450,85 Kirchensteuer: 4.010,49

    Okay, also muss ich 44.561 EUR Steuer bezahlen. Aber bissel was bezahlt doch auch der Arbeitgeber ab, wenn ich bei dem hauptberuflich tätig bin. Wie kann ich meinen Anteil konkret ausrechnen?

  5. #5
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    Zitat Zitat von legion_x Beitrag anzeigen
    Wie kann ich meinen Anteil konkret ausrechnen?
    In dem Du den bezahlten Steueranteil Deiner Gehaltsabrechnung entnimmst und aufs Jahr hoch rechnest.

  6. #6
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    Schau auf deinen Lohnzettel was du schon vorausbezahlt hast.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    der Arbeitgeber beteiligt sich an den Sozialabgaben, wie Krankenversicherung etc. aber nicht an den Steuern. Die Steuern zahlst du immer alleine.

    Der Arbeitgeber behält die Steuern, basierend auf den Lohn ein und führt diese ab, aber es sind deine Steuern ;-)

    Einkommensteuer - einbehaltene Lohnsteuer = noch zu zahlen.

    Wenn du eine Dezemberabrechnung hast, kannst du gucken wie viel Steuern der Arbeitgeber im Jahr abgeführt hat. Die Different zu den ermittelten 44.561 € müßtest du dann nachzahlen.

    Gruß Neffe

  8. #8
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Wobei man da noch anmerken muß, daß in der Steuertabelle nicht das Bruttoeinkommen abgelesen werden muß, sondern das "zu versteuernde Einkommen", welches deutlich niedriger sein kann. Beim Gewerbe wird beispielsweise nur der Gewinn berechnet, nicht etwa der Umsatz. Dabei ist zu berücksichtigen, daß manche Ausgaben nicht sofort berechnet werden, sondern die Anschaffung "abgeschrieben" werden muß. Bei der abhängigen Tätigkeit wird das Bruttoeinkommen auch noch gesenkt: Werbungskosten (evtl Pauschbetrag), Altersvorsorgeaufwendungen, ein Teil der Krankenkassenbeiträge, um nur ein paar Stichworte zu benennen.

    Erst das "zu versteuernde Einkommen" schaut man dann in der Tabelle nach. Und dann, wie oben bereits gesagt wurde, kann man von der dort berechneten Steuer die Vorauszahlungen des Arbeitgebers abziehen, denn den Teil hat man schon bezahlt. Der Rest wird dann vom Finanzamt eingefordert.

  9. #9
    TP-Junior legion_x macht alles soweit korrekt
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    Wenn du sagst dass im gewerbe nur der Gewinn berechnet wird:

    Beispielsweise ich bin ein Maler und erledige im Jahr Aufträge für insgesamt 9.000 EURO. Davon sind aber 2.000 EUR Materialkosten...

    Dann würden ja in dem Fall nur 7.000EUR Gewinn sein dh. bei der 17.500EUR Grenze berücksichtigt?! Und eben dieser Betrag wird auch für die Ermittlung der Gesamteinkommenssteuer herangezogen:

    7.000EUR + Bruttolohn aus Hauptgewerbe = Gesamtsumme zum nachschauen in der Einkommenssteuertabelle.

    Oder?

  10. #10
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hi...

    das sind 2 Paar Schuhe. Du tust dir selber einen Gefallen wenn du die verschiedenen Steuerarten komplett getrennt betrachtest.

    Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, das heißt es interessiert nur der Umsatz für die Regelung.

    Umsatz = Einnahmen.

    9000 € Einnahmen = 9000 € Umsatz. 2 Aufträge a 9000 € = 18000 € Umsatz und im nächsten Jahr keine Kleinunternehmerregelung mehr. Wie viel von den 18000 € über bleiben spielt keine Rolle. Selbst wenn es Verlustgeschäfte waren.


    Das andere Thema ist die Einkommensteuer. Da zählt das was tatsächlich über bleibt. Also der Gewinn (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn).

    9000 € Einnahme - 2000 € Ausgabe = 7000 € Gewinn


    7.000 € Gewinn aus Gewerbebetrieb
    50.000 € Lohn aus Angestelltentätigkeit
    = 57.000 € zu versteuern

    = xxxxx € Steuer laut Tabelle
    - yyyyy € bereits vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer
    = zzzzz € noch zu zahlen.


    Das dritte Thema ist die Gewerbesteuer. Berechnungsgrundlage ist nur der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Der Lohn aus der Angestellten Tätigkeit ist völlig außen vor. Gewerbesteuer fällt bei einem Personengewerbe erst ab 24.500 € Gewinn / Jahr an. Liegt der Gewinn unter dem, wird üblicherweise auch keine Gewerbesteuererklärung abgegeben.

    Gruß Neffe

  11. #11
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Also Kurz:

    Einnahmen = Umsatz
    Umsatz -> KU-Regelung
    Umsatz - Ausgaben = Gewinn
    Gewinn -> Gewerbesteuer
    Gewinn + Lohnkomponente = Einkommen
    Einkommen -> Einkommensteuer

    Wichtig ist, daß der Lohn aus abhängiger Tätigkeit auch nicht vollständig berechnet wird, sondern auch da Beträge abgezogen werden, die den "Ausgaben" entsprechen. Beim abhängig Beschäftigten sind das beispielsweise: Werbungskosten, Altersvorsorgeaufwendungen... Bei allen diesen Abzügen sind aber besondere Regelungen zu beachten, die Du Dir entweder anlesen mußt oder die Du beim Steuerberater erfahren kannst.

    Edith sagt noch: es gibt auch noch andere Einkommensquellen, die zusätzlich berücksichtigt werden müssen, falls Du diese hast. Freiberufliche Tätigkeit, Vermietung etc.

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