1. Die Rückerstattung muss für 2011 verbucht werden.
2. (Die EÜR gehört zu deiner Einkommensteuererklärung.) Ab der Version 11.4 von Elsterformular kann auch die EÜR elektronisch übermittelt werden.
3. Die Rechnungen musst du dem Finanzamt gar nicht geben, du musst sie nur 10 Jahre aufheben. Wenn das FA bei dir mal eine Betriebsprüfung macht, werden sie die Rechnungen sehen wollen.


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