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Thema: Paar Fragen zur Umsatzsteuer

  1. #1
    TP-Junior devil-shop.com macht alles soweit korrekt
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    Paar Fragen zur Umsatzsteuer

    Moin Leute.

    Als Anfänger habe ich noch paar Fragen. Zur Info: Einzelunternehmen, Umsatzsteuerpflichtig.


    1. Ich habe im Dezember Miese gemacht - sprich eine Umsatzsteuer Rückerstattung für den Monat Dezember bekommen. Überwiesen wurde logischerweise im Januar.
    Nun steht die EÜR an. Gebe ich die erhaltene Summe nun für letztes Jahr an (Dezember2010), oder buche ich dies als Einnahme für den Monat Januar und somit das Jahr 2011

    2. Muss ich die EÜR und Umsatzsteuererklärung via Elster abschicken, oder kann ich dies ausdrucken und Persöhnlich mit allen Rechnungen beim FA vorbeibringen?

    Weitere Fragen werden Garantiert noch folgen

    Gruß Thomas

  2. #2
    TP-Junior mbertheau macht alles soweit korrekt
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    1. Die Rückerstattung muss für 2011 verbucht werden.
    2. (Die EÜR gehört zu deiner Einkommensteuererklärung.) Ab der Version 11.4 von Elsterformular kann auch die EÜR elektronisch übermittelt werden.
    3. Die Rechnungen musst du dem Finanzamt gar nicht geben, du musst sie nur 10 Jahre aufheben. Wenn das FA bei dir mal eine Betriebsprüfung macht, werden sie die Rechnungen sehen wollen.

  3. #3
    TP-Junior devil-shop.com macht alles soweit korrekt
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    So eine neue Frage:

    Ein Kunde hat erstmals bei mir etwas Reklamiert. Ware war ein Nachbau und passte nicht so richtig wie das Original. Er hat ja Rückgaberecht.
    Ware wurde zurückgeliefert und der Betrag wurde ihm wieder erstattet.

    Wie buche ich jetzt wieder alles zurück? Bzw. Buche ich das jetzt wieder alles als Ausgabe?

    Und noch eine Frage wegen der Betriebsprüfung: Melden die sich vorher an oder machen die einen "Überfall"?

    Danke und Gruß
    Thomas

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Lies mal da: http://www.traum-projekt.com/forum/1...ght=r%FCckgabe

    ... ist beschrieben wie man am besten Rückgaben in der EÜR bucht.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von devil-shop.com Beitrag anzeigen
    Ware wurde zurückgeliefert und der Betrag wurde ihm wieder erstattet.

    Wie buche ich jetzt wieder alles zurück? Bzw. Buche ich das jetzt wieder alles als Ausgabe?
    Wieso "wieder"?

    Und noch eine Frage wegen der Betriebsprüfung: Melden die sich vorher an oder machen die einen "Überfall"?
    Die melden sich an - viel Zeit hast du aber nicht. Halte deine Aufzeichnungen also immer in Ordnung.

    copy

  6. #6
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Die melden sich an - viel Zeit hast du aber nicht. Halte deine Aufzeichnungen also immer in Ordnung.
    Das empfielt sich aber in jedem Fall, da man mit unvollständigen Umterlagen auch mit langem Vorlauf evtl keine Chance mehr hat...

  7. #7
    TP-Junior devil-shop.com macht alles soweit korrekt
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    Also die Unterlagen halte ich schon ordendlich in schuss. Sonst würde ich selber nicht mehr durchsteigen :-P

    Also zurück zu der Buchung.
    Ich habe das so verstanden das ich das als NEGATIVE EINNAHME Buchen soll.

    Den Artikel kann ich wieder an den Großhändler zurückschicken.
    Ich weiß allerdings nicht, ob ich das Geld zurücküberwiesen bekomme oder eine Gutschrift für die nächsten Bestellungen bekomme. Es handelt sich um 325,38 €. (inkl. Umsatzsteuer)
    Also Buche ich das zurückerstattete Geld als Einnahme. Logisch.
    Aber was ist nun wenn ich eine Gutschrift bekomme, und 5 andere Artikel bestelle für insgesamt 325,38 brutto€. Ich habe doch schon Steuern Bezahlt. Buche ich die neuen Waren als Ausgabe zu 0% Umsatzsteuer?
    Stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch :-(

    Gruß Thomas

  8. #8
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    das mußt du getrennt betrachten.

    Beziehung zum Kunden
    - Kunde kriegt Rechnung
    - Kunde zahlt
    - Kunde kriegt Ware

    - Kunde gibt Ware zurück
    - Kunde erhält eine Gutschrift
    - Kunde erhält Geld zurück

    Rechnung gegen Gutschrift ergibt 0, Konto gegen Konto ergibt 0.


    Beziehung zum Lieferanten
    - du kriegt Rechnung
    - du zahlt
    - du kriegt Ware

    - du gibst Ware zurück
    - du erhälst Gutschrift
    - du erhälst (erstmal) kein Geld

    Rechnung gegen Gutschrift ergibt wieder 0, Konto wird (erstmal) nicht ausgeglichen und bleibt so stehen.

    Wenn du die SOLL Besteuerung gewählt hast, hat das zur Folge, das du die Umsatzsteuer aus der Gutschrift an das FA zahlen mußt auch wenn du sie (noch) nicht erhalten hast.

    - du bestellst neu
    - du erhälst neue Rechnung
    - du kürzt deine Zahlung um das bestehende Guthaben
    - du erhälst Ware

    Wenn du die Umsatzsteuer aus der Gutschrift an das FA abgeführt hast, kannst du dir jetzt die Umsatzsteuer aus der neuen Rechnung ziehen.


    Prüfung:
    Ist abhängig wer was prüfen will.

    - Steuerfahndung kommt unangemeldet ;-)
    - Normale Betriebsprüfung ruft in der Regel an, teilt mit was sie prüfen wollen und stimmen dann einen Termin ab. Danach kommt die schriftliche Prüfungsanordnung. Das Zeitfenster ist davon abhängig warum die prüfen wollen. Wenn es eine Zufallsprüfung ist, kannst du durchaus (zumindest hier) 6 - 8 Wochen raus handeln. Wenn denen irgendwas aufgefallen ist was sie neugierig gemacht hat wollen sie möglich kurzfristig einen Termin.

    Gruß Neffe

  9. #9
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    Ja ich habe die SOLL besteuerung.
    Ich habe das jetzt so verstanden:
    Ich Zahle also die Umsatzsteuer für den Wareneinkauf. Die nächsten (Einkaufs-) Rechnungen buche ich zu 0% bis meine Gutschrift aufgebraucht ist (!??).

  10. #10
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Nein, gegenüber dem Kunden neutralisierst Du alle Datensätze durch Gegenbuchungen (negative Einnahmen und negative Ausgaben), da der Vertrag komplett rückabgewickelt wurde.

    Gegenüber dem Lieferanten gibst Du zwar die Ware zurück, aber es gibt zwei Möglichkeiten:
    a) Du bekommst das Geld zurück. Dann wie beim Kunden alles neutralisieren durch Gegenbuchungen.
    b) Du bekommst kein Geld zurück.

    Im Fall b) buchst Du zwar die Waren komplett zurück und buchst eine Gegenbuchung gegen den Geldeingang (denn der ist ja jetzt weg), aber diese Buchung führt nicht zu Guthaben auf dem Konto, sondern zu einer Forderung gegenüber dem Lieferanten. Dadurch ist auch wieder alles ausgeglichen, aber Du hast eben noch kein Geld. Künftige Bestellungen bezahlst Du nicht und buchst halt nicht gegen Dein Geld, sondern gegen die Forderung, die damit langsam ausgeglichen wird.

    Also kurz: Du hast eben kein Geld, sondern eine Forderung, mit der Du aber natürlich genauso bezahlen kannst...

    Leider kenne ich mich mit Buchhaltung nicht soweit aus, daß ich mit Buchungskonten jonglieren könnte. Das müßtest Du also selbst ergründen oder jemand anders posten.

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