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Thema: Zollanmeldung - Ja oder Nein? Verwirrt wegen Nachfrage beim Zoll!

  1. #1
    TP-Junior MiJa macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2011
    Beiträge
    8

    Zollanmeldung - Ja oder Nein? Verwirrt wegen Nachfrage beim Zoll!

    Hallo,

    nun wollte ich mich direkt bei der Quelle, dem Informations- und Wissensmanagement Zoll, schlau machen und bin nun verwirrt

    Ein User hat vor kurzem die selbe Frage gestellt, die ich habe, da wurde ihm geantwortet er solle seine Pakete vorher beim Zoll anmelden. (http://www.traum-projekt.com/forum/1...ufen-beim.html)

    Von dieser Vorgehensweise bin ich auch ausgegangen, nun schreibt mir der Mitarbeiter des Informationszentrums aber folgendes (natürlich unverbindlich):

    Nachstehend habe ich den Ablauf der Einfuhrabfertigung einer Postsendung für
    Sie skizziert:

    Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist
    eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr
    außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche
    Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der
    gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.

    Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie
    der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.

    Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.

    Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung
    benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und
    der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die
    Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller
    Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).

    Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen
    Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main –
    Flughafen bzw. den Flughafen Leipzig in die Europäische Gemeinschaft eingeführt,
    durch die Post der Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet
    und in den freien Verkehr überführt.

    Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem
    Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2 Tage.

    Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und holt
    sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides
    vom Empfänger zurück.

    In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben
    verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die
    für den Warenempfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post
    benachrichtigt diesen entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung
    selbst beim Zollamt vorzunehmen.


    In dem Fall müssen Sie tätig werden und die Zollanmeldung z.B. mittels
    Internetzollanmeldung unter: www.zoll.de : siehe Kasten rechts
    „Zoll Interaktiv“, Klick auf „Internetzollanmeldung", vornehmen.



    Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach
    dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen
    benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen
    die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger
    geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den
    Kurierdienst abgewickelt.

    Eine vorherige Anmeldung über die beabsichtigte Einfuhr ist nicht erforderlich.

    Die Anmeldung erfolgt bei der Einfuhr der Ware –wie oben dargestellt-.

    Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung erhebt,
    bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.


    Also ist es doch nicht nötig meine Waren im Voraus anzumelden?? Darauf berufen kann ich mich im Zweifelsfall ja nicht - ist ja eine unverbindliche Auskunft.
    Vielleicht könnt ihr mir von euren Erfahrungen berichten!
    Ich möchte da aufjedenfall alles richtig machen. Also informier ich mich lieber bevor ich die erste Bestellung aufgebe

    Vielen Dank schonmal!!!

  2. #2
    TP-Junior MiJa macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2011
    Beiträge
    8
    So, ich habe mich nochmal telefonisch bei dem Mitarbeiter des Informationszentrums für Zoll erkundigt!

    Seine Aussage:
    Als Gewerbetreibender muss man eine Einfuhr nicht im voraus anmelden!
    Bei der Bestellung der Waren kann ich meinem Geschäftspartner schon die Zollnummer mitteilen
    oder aber ich warte bis sich die Post oder der Paketdienstleister mich danach fragt.

    Eine Anmeldung muss ich nur vornehmen, wenn die Post oder der Paketdienstleister nicht
    alle Daten für die Zollabwicklung hat! Also wenn man Post erhält...



    Ich werds einfach mal machen.. ich werde ja dann sehen ob unser Zoll vor Ort so einverstanden ist.
    Aber erstmal brauche ich meine USt-IdNr. - wie lange dauert das? Habe ich letzten Mittwoch beantragt...
    Geändert von MiJa (15.02.2011 um 12:48 Uhr)

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