Hallo,
das unbürokratische führt am schnellsten zum Ziel, und das Telefon ist schon erfunden. Anrufen und fragen wie sie es haben wollen. Bei Gründung in 2007 würde ich raten das es erstmal auf 1/4 hinaus läuft.
Gruß Neffe
Hallo allerseits,
nachdem mir das Forum schon in vielen Belangen weitergeholfen hat bleibt eine kleine Frage dennoch offen.
Ich hatte mein Gewerbe im Jahr 2007 angemeldet (als Kleinunternehmer). Da ich in 2010 erstmalig mehr als 17500 Umsatz gemacht habe führe ich ab diesem Jahr die MwSt ab (Berechnung ausschließlich über Differenzbesteuerung). Daraus ergibt sich das ich ab diesem Jahr auch Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben habe.
Meine Frage ist jetzt muß ich dies monatlich oder vierteljährlich tun?
Die Bemessungsgrenzen von 1000,- und 7500,- kenne ich, aber es ist immer die Rede von der Vorjahreszahllast. Da diese bei mir in 2010 ja bei Null lag, würde es auf jährliche Zahlweise hinauslaufen, aber das kommt mir viel zu einfach vor und wird wohl der falsche Weg sein.
Aber wie bemisst das Finanzamt es dann? Geht man von der theoretischen MwSt aus die ich hätte zahlen müssen wenn ich in 2010 schon regelbesteuert gewesen wäre?
Und selbiges wäre ja auch für die Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung von Belang wenn es denn auf monatliche Vorauszahlung hinausläuft.
Vielen Dank!
Hallo,
das unbürokratische führt am schnellsten zum Ziel, und das Telefon ist schon erfunden. Anrufen und fragen wie sie es haben wollen. Bei Gründung in 2007 würde ich raten das es erstmal auf 1/4 hinaus läuft.
Gruß Neffe
Da ja schon der 8te ist, würd ich einfach mal anrufen und fragen.. die beißen nicht
EDIT: ich tipp zu langsam .. ^^
Tatsächlich war mein Finanzamt, so wie ihr es vermutet habt, per Telefon erreichbar
Die Einstufung erfolgte nach meinen Umsätzen aus 2009 die dem FA-Mitarbeiter vorlagen
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