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Thema: Als KU keine USt für ebay-Rechnungen abgeführt. Was nun?

  1. #16
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen
    Ich dachte, eine Rechnung kann nicht doppelt besteuert werden. Wenn also Luxemburgische USt fällig wurde, sollte das doch genügen? Jedenfalls habe ich das bisher so verstanden.
    Ebay ist ja keine "handfeste" Ware. Es ist eine Leistung die hier zu versteuern ist, denn hier ist der Leistungsort.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  2. #17
    TP-Junior lunalu macht alles soweit korrekt
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    Mit diesem Thema habe auch ich mich schon eine Weile beschäftigt, auch durch Zufall hab ich davon mitbekommen das man als Kleinunternehmer die Kosten der ebay Rechnung versteuern muss. Wenn bei ebay die zu zahlende Gebühr um es einfach zu machen 100€ beträgt so bezahlt man an ebay die 100€ und an das Finanzamt 19€

    Was ich bis jetzt jedoch auch noch nicht ganz verstanden habe ist wie man es in der EÜ Rechnung angeben muss vielleicht weiß hier ja jemand Rat? Hab bis jetzt noch nie eine EÜ Rechnung gemacht aber nächstes Jahr wird das auch auf mich zu kommen und ist ja nicht falsch das jetzt schon zu wissen.

    Grüße

  3. #18
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    Für den KU sind die kompletten 119 € Ausgaben. Für andere Sachen wie Papier, Telefon etc. zahlt der KU ja auch die MwSt. Von letzteren erfasst man eben den Endbetrag der Rechnung als Ausgabe.
    Für Leistungen die hier zu versteuern sind - wie eben ebay - kann man sich ja die Ausgabenseite entsprechend einteilen in bspw. die Zahlung an ebay und Zahlungen an das FA.
    Schau dir doch mal easycash&tax an wenn du magst...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #19
    TP-Junior lunalu macht alles soweit korrekt
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    Kann man aber dann 119€ Ausagen angeben wenn man an ebay nur die 100€ zahlen muss ?

    Ich hab hier gerade eine Seite gefunden wo man sich so ein Formular anschauen kann, hoffe es ist hier erlaubt den Link zu posten

    http://www.akademie.de/fuehrung-orga...ruck-2010.html

    unter Punkt 24 steht bezogene Fremdleistungen, ich nehme an dazu gehören auch die ebay Kosten ?

    LG

  5. #20
    TP-Member Blackfog ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    der Betrag von den Ebay-RG gehört in der Umsatzsteuer-Voranmeldung / Jahresmeldung in Zeile 46 und die Steuer dazu in Zeile 47. (Im Inland stuerpflichtige ........)

    Grüße

  6. #21
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von lunalu Beitrag anzeigen
    Kann man aber dann 119€ Ausagen angeben wenn man an ebay nur die 100€ zahlen muss ?
    Du kannst natürlich nix angeben was du nicht bezahlt hast. Aber da du die 19 € an das FA zahlst sind das Ausgaben. Und da das ganze im Normalfall an verschiedenen Tagen passiert, legt man sich eben entsprechend aussagekräftige Konten an.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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